Vorlage:Doppeleintrag Militärgericht -- Zumbo 21:44, 16. Aug 2004 (CEST)
Bei der Militärgerichtsbarkeit wird geprüft, ob in dem Fall das Militärgericht zuständig wird. Im Friedensfall haben zivile Gerichte die oberste judikative und Gewalt im Staat. Anders jedoch im Kriegsfall, in welchem sich das Millitär und deren Gerichte sich über die Legislative, Exekutive und der Judikative hinweg setzen kann, soweit dies in der Verfassung eines Staates verankert ist.