Strafgesetzbuch (Deutschland)

Grundlage für die Verfolgung strafbarer Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland
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Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch (Abkürzung: StGB) geht auf das 1871 in Kraft getretene Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück. Dieses Reichstrafgesetzbuch unterlag in den folgenden Epochen und Jahrzehnten zahlreichen Änderungen, Streichungen und Ergänzungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte.

Als solche Beispiele für "neuartige" Delikte sind etwa zu nennen: Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Das Strafgesetzbuch legt die Grundlagen und Voraussetzungen strafbaren Handelns fest, wogegen der Ablauf des Strafverfahrens durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt wird.

Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:

Allgemeiner Teil: Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z. B.

Besonderer Teil: Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgütern, z. B.


Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen enthalten, z. B.