Der Frondienst (von mittelhochdeutsch vron, "herrschaftlich", in Österreich auch Robot) bezeichnet Dienstleistungen, die die Bauern im Mittelalter ihrem Grundherren abzuleisten verpflichtet waren. In manchen Fällen konnte er durch Geldleistung abgelöst werden.
Frondienste waren als Gegenleistung für Schutz, Land und Jurisdiktion des Grundherren zu leisten und umfaßten bäuerliche Tätigkeiten für eine festgelegte Zahl von Tagen auf den nicht verliehenen Feldern des Grundherren. Meist fanden sie zur Saat- oder Erntezeit statt und stellten dadurch ein großes Problem für die hörigen Bauern dar, die ja gerade zu diesen Zeiten auch auf ihren eigenen Feldern viel Arbeit zu bewältigen hatten.
In der mecklenburgischen Hofdienstordnung von 1704 werden erstmalig die Dienste der Bauern geregelt:
- "...Kornfuhren, Fuhren zum Bau auf dem Hof, Saatkorfuhren auf die Äcker, Eggen, Säen, Mist ausbringen, Mähen, Wolle scheren und Flachs schwingen. Die Frauen müssen [...] Hede spinnen. Außerdem wird im Winter Brennholz [...] geschlagen."
Nach dem Dreissigjährigen Krieg hatte der Umfang der Frondienste stark zugenommen und belastete die Bauern immer stärker, so daß das System der Grundherrschaft immer weniger funktionierte. Mit der Bauernbefreiung im 18. und 19. Jahrhundert wurden sie allmählich abgeschafft.