Mutterschaftsurlaub

gesetzliche Regelungen für Mütter vor und nach der Geburt
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Mutterschaftsurlaub (in Österreich: Mutterschutz) ist eine Bezeichnung für die Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung.

Die Bezeichnung „Urlaub“ ist in diesem Zusammenhang insofern irreführend, als die Beschäftigungsverbote nicht der Freistellung der Beschäftigten von der Arbeit dienen, um ihnen bestimmte andere Tätigkeiten (Erholung, Kindererziehung, Fortbildung etc.) zu ermöglichen. Ziel ist vielmehr die Abwehr von Gefahren, die der (werdenden) Mutter bei Weiterbeschäftigung drohen würden. Der fachlichere Ausdruck, der vor allem in Österreich Verwendung findet, ist Mutterschaftskarenz (Arbeitsfreistellung aus Anlass der Mutterschaft). Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten sowie nach einer Kaiserschnittgeburt erhöht sich diese Zeit.

In der europäischen Mutterschutzrichtlinie bezeichnet der Begriff „Mutterschaftsurlaub“ die Arbeitnehmerinnen zu gewährende Arbeitsfreistellung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung, die zugleich zu einem vorgegebenen Mindestanteil ein Beschäftigungsverbot darstellt.

Der Mutterschaftsurlaub ist in den meisten Fällen Teil einer Mutterschaftsversicherung. Der erste Mutterschaftsurlaub auf der Welt wurde am 27. November 1917 in der UdSSR eingeführt, nur einen Monat nach der Oktoberrevolution.

Deutschland

In Deutschland sind diese für Arbeitnehmerinnen im Mutterschutzgesetz und für Beamtinnen in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder enthalten.

Früher wurde der Begriff Mutterschaftsurlaub für die Freistellung zur Kindererziehung verwendet, ehe er zunächst durch Erziehungsurlaub und schließlich durch Elternzeit ersetzt wurde (vgl. die nunmehr gestrichenen § 8a-8d Mutterschutzgesetz).

In Deutschland besteht während 14 Wochen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen, § 3), bei dem 100 % des bisherigen Einkommens bezahlt wird.

Schweiz

Der Mutterschaftsurlaub wurde 2005 auf 14 Wochen festgelegt, bei mindestens 80 % des vorangehenden Lohnes, aber maximal 196 Franken/Tag.[1]

Österreich

In Österreich ist das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung (Mutterschutz) im Mutterschutzgesetz[2] geregelt. Diese Schutzfrist gilt bis mindestens 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten sowie nach einer Kaiserschnittgeburt erhöht sich diese Zeit und beträgt mindestens 12 Wochen[2].

Erwerbstätige Mütter bekommen vom zuständigen Sozialversicherungsträger während der Schutzzeit Wochengeld, das dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 13 Wochen entspricht.

Die Elternkarenz (Mutterschaftskarenz), allgemein kurz Karenz[3][4][5][6] beginnt frühestens mit Ende der Schutzfrist (Mutterschutz) und muss grundsätzlich mindestens 2 Monate betragen.[6] Die Elternkarenz endet spätestes am letzten Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes.[6] Außerdem können die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen 3 Monate der Karenz für einen späteren Verbrauch (zwischen dem 2. und meist dem 7. Geburtstag des Kindes) aufschieben. Die Karenz kann zweimal zwischen Mutter und Vater geteilt werden (Elternteilzeit, jeder Karenzteil mindestens 2 Monate),[6] daher spricht man von Elternkarenz.

Beamte erhalten für die Dauer der Elternkarenz das Gehalt vom Dienstgeber. Danach erhält man bis zum Ende der Karenz kein Entgelt mehr, sondern pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.[7]

Es besteht ein spezieller Bestandschutz des Arbeitsverhältnisses, das nur unter besonderen Voraussetzungen aufgelöst werden kann. Dieser Schutz endet grundsätzlich 4 Wochen nach Ende der Karenz.[6]

Belgien

Insgesamt maximal 15 Wochen Mutterschaftsurlaub, davon mindestens 1 Woche vor der Geburt und (zwingend) 9 Wochen nach der Geburt (bei Zwillingen, Drillingen oder Vierlingen 17 Wochen).

In den ersten 30 Tagen werden, ohne einen Mindestbetrag festzusetzen, durchschnittlich 82 Prozent des monatlichen Gehaltes bezahlt. Ab dem 2. Monat wird 75 Prozent des Gehaltes ausgezahlt.

Frankreich

Es besteht gemäß Art. L. 1225-17, al. 1 C. trav. ein Recht auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor der Geburt und 10 Wochen nach der Geburt) für die ersten beiden Kinder. Ab dem dritten Kind gelten 26 Wochen (8 + 18 Wochen), Art. L. 1225-19, al. 1 C. trav.

Bei Zwillingsgeburten gelten 34 Wochen (12 + 22); bei Drillingen (oder mehr) 46 Wochen (24 + 22), Art. L. 1225-16 C. trav.

Mütter dürfen den Mutterschaftsurlaub bis auf ein Minimum von 8 Wochen (2 + 6) abkürzen.[8]

Während des Mutterschaftsurlaubs genießt die Betroffene einen absoluten Kündigungsschutz.

Dänemark

18 Wochen von den insgesamt 50 Mutterschaftsurlaubswochen können die Mütter beanspruchen. Die restlichen 32 Wochen hingegen können zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden.

Bei den Personen, die mit Gehalt arbeiten, wird das Gehalt, bei selbständigen Personen der Gewinn ausbezahlt.

Italien

Der Mutterschaftsurlaub dauert 5 Monate an. In dieser Zeit wird 80 Prozent des Gehaltes bezahlt.

Schweden

Schwangeren werden vor der Niederkunft 50 Tage gewährt, nach der Geburt, der Mutter oder dem Vater 450 Tage Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub gegeben.

In der Zeit des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubes werden 80 Prozent des Gehaltes ausbezahlt, mit einem Sockelbetrag für gering Verdienende und Nichterwerbstätige.

Portugal

120 Tage Mutterschaftsurlaub. Bei der Geburt von mehreren Kindern wird die Mutterschaftsurlaubszeit um jeweils 30 Tage erhöht. In dieser Zeit wird 100 Prozent des Gehaltes bezahlt.

Spanien

16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Bei der Geburt von mehreren Kindern wird die Mutterschaftsurlaubszeit jeweils um 2 Wochen erhöht.

In dieser Zeit wird 100 Prozent des Gehaltes bezahlt.

Vereinigtes Königreich

39 Wochen Mutterschaftsurlaub.

In den ersten 6 Wochen nach der Geburt werden 90 Prozent des Gehaltes, in den restlichen 33 Wochen wird wöchentlich ein Festbetrag bezahlt (der kleinere Wert von £140.98 oder 90 Prozent des Gehaltes)[9].

Für ab dem 3. April 2011 geborene Kinder ist vorgesehen, dass der Vater (oder ggf. der Partner der Mutter) bis zu sechs Monate des Mutterschaftsurlaubs beanspruchen kann, sofern die Mutter wieder berufstätig ist.[10]

Niederlande

16 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Für alle Nichtselbständigen wird das gesamte Gehalt, falls dieses nicht 167,00 Euro übersteigt, bei Selbständigen der gesamte Monatslohn, falls dieser nicht 1265,00 Euro übersteigt, bezahlt.

Griechenland

17 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Falls das Gehalt nicht weniger als 6,00 Euro am Tag ist, wird das letzte Monatsgehalt 100-prozentig ausbezahlt.

Finnland

Im August 2022 wurde der Mutterschaftsurlaub durch eine Sozialreform durch eine geschlechterneutrale Elternzeit ersetzt, zu der es zusätzlich noch einen kurzen Schwangerschaftsurlaub für die leibliche Mutter gibt. Wenn die Eltern keine transferierbaren Tage übertragen, hat die Mutter Anspruch auf insgesamt 200 Tage Urlaub. Nicht von der Reform angefasst wurde die Regel, dass die Mutter einen speziellen Schwangerschaftsurlaub ab Feststellung der Schwangerschfat beziehen kann, sofern sie an einem Arbeitsplatz arbeitet, wo sie Radioaktivität, chemischen Substanzen oder Infektionserregern ausgesetzt ist und keine andere Arbeit übernehmen kann.[11]

Der Schwangerschaftsurlaub dauert neu insgesamt 40 Arbeitstage, wobei der Urlaub etwa 30 Arbeitstage vor dem geplanten Geburtstermin angetreten wird und nach der Geburt nur noch etwa 10 Arbeitstage dauern. Danach gibt es als Ersatz für den Mutterschafts- wie auch Vaterschaftsurlaub wurde eine geschlechtsneutrale Elternzeit von je 160 Tagen (ca. 6½ Monate) pro Elternteil, davon dürfen jeweils maximal 63 Arbeitstage auf den anderen Elternteil übertragen werden. Gibt es nur einen Elternteil, so kann dieser die doppelte Elternzeit beziehen. Die Elternzeit kann dabei auch aufgeteilt oder in Teilzeit bezogen werden.[12]

Die Entschädigung für die Elternzeit basiert normalerweise auf dem Gehalt des jeweiligen Elternteil in den letzten 12 Monaten, es kann aber aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise einer Ausbildung auch eine Berechnung basierend aus den letzten drei Monaten erfolgen. Während dem Schangerschaftsurlaub sowie den ersten 16 Tagen der Elternzeit wird von der Kela, der finnischen Sozialversicherung, eine erhöhte Entschädigung von 90% des Einkommens ausgezahlt, diese wird erst ab einem Einkommen von 64.048 Euro reduziert.

2023 beträgt der ausgezahlte Minimalbetrag 2023 pro Arbeitstag 31,99 Euro und gilt bis zu einem jährlichen Einkommen von 13.712 Euro. Darüber gibt es bei der normalen, nicht erhöhten Entschädigung, bis zu einem Jahreseinkommen von 41.629 Euro eine Elternzeitentschädigung von 70% des vorherigen Einkommens, danach für allfällige Einkommenteile von 41.630 bis 64.048 Euro noch 40 % und für Einkommensteile grösser als 64.048 Euro noch 25 % des Einkommens[13]

Die Kosten der gesamten Reform werden auf etwa 80 Mio. Euro geschätzt.[12] Ziel der Reform ist es, dass die Kinderbetreuung besser zwischen den Elternteilen aufgeteilt wird. Zuvor hatten die Väter lediglich 10 % der erlaubten Elternzeit bezogen. Auch soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für die Frauen, verbessert werden und auch weniger traditionelle Familensituationen berücksichtigt werden. [12] Vor der Reform von 2022 gab es in Finnland einen seperaten Mutterschaftsurlaub von 4 Monaten, der 5-8 Wochen vor Geburtstermin begann und danach noch einen Elternurlaub von total sechs Monaten, der sich nach belieben aufteilen liess. Die Väter konnten zusätzlich maximal 9 Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen. Für die Mutter gibt es speziell zusätzlich noch einen bezahlten Schwangerschaftsurlaub, der etwa 30 Arbeitstage vor dem geplanten Geburtstermin beginnt und etwa 40 Arbeitstage dauern, also etwa 1½ Monate.[14]

Europäische Union

Im Oktober 2010 beschließt das Europaparlament einen EU-weiten einheitlichen Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen.[15]

Norwegen

Ein Jahr mit 80 % des Gehalts oder 10,5 Monate mit vollem Gehalt. Der Vater erhält 15 Wochen.[16]

USA

Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen zum Mutterschaftsurlaub oder zur Gehaltsfortzahlung. Ein Anspruch auf Zahlungen durch die Sozialversicherungsträger besteht nicht.

Kuba

18 Wochen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlingen 8 Wochen vor der Entbindung) bei vollem Gehaltsausgleich. Danach Elternzeit bis zum ersten Geburtstag des Kindes bei 60 Prozent Gehaltsausgleich und sicherer Rückkehr in den Beruf. Seit Februar 2017 können neben Vater und Mutter auch die Großeltern im Rahmen der Elternzeit für die Betreuung des Kindes aufkommen.[17]

Siehe auch

Wiktionary: Mutterschaftsurlaub – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld auf ch.ch
  2. a b Mutterschutzgesetz - MSchG. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich, abgerufen am 6. Juni 2021.
  3. Elternkarenz (Memento vom 31. Januar 2013 im Internet Archive), help.gv
  4. Elternkarenz und Elternteilzeit, sozialministerium.at
  5. Eltern-Karenz, in AK.portal, Arbeiterkammern Österreich (abgerufen am 19. September 2016)
  6. a b c d e Mutterschaftskarenz, Wirtschaftskammern Österreichs, www.wko.at
  7. Kinderbetreuungsgeld (Memento des Originals vom 19. September 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/media.arbeiterkammer.at, in AK.portal, Arbeiterkammern Österreich (abgerufen am 19. September 2016)
  8. Direction de l'information légale et administrative (Premier ministre): Congé de maternité d'une salariée du secteur privé. In: Service Public - Le site officiel de l'administration francaise. 1. Januar 2019, abgerufen am 22. Januar 2019.
  9. Offizielle Webseite der UK Regierung: Maternity pay and leave. Abgerufen am 27. Juli 2017 (englisch).
  10. Employment Law Changes April 2011. Archiviert vom Original am 20. März 2011; abgerufen am 6. Februar 2011 (englisch).
  11. Parental allowances when the estimated due date of the baby is on or after 4 September 2022. Kela, 19. April 2023, abgerufen am 3. Mai 2023.
  12. a b c Elli-Alina Hiilamo: Tasa-arvoon tähtäävä perhevapaauudistus tulee tänään voimaan – tämä kaikki muuttuu. 1. August 2022, abgerufen am 3. Mai 2023 (finnisch).
  13. Amount and payment of parental allowances. Kela, 6. April 2023, abgerufen am 3. Mai 2023.
  14. Die finnische Gesellschaft legt Wert auf Familie und Inklusivität. finland.fi, Mai 2023, abgerufen am 3. Mai 2023.
  15. Deutsche Welle: EU-Parlament für einen längeren Mutterschutz
  16. Vedtak til lov om endringer i folketrygdloven og kontantstøtteloven (innfasing av tredeling av foreldrepenger mv.). 7. Juni 2018, abgerufen am 8. November 2018 (nb-NO).
  17. DECRETO LEY No. 339 “DE LA MATERNIDAD DE LA TRABAJADORA”