Die Postausweiskarte wurde am 1. Dezember 1908 eingeführt. Die Gültigkeitsdauer betrug drei Jahre, sie wurde 1943 für die Dauer des Krieges verlängert. Sie diente unter Anderem dem Inhaber eines Postkreditbriefs zum Nachweis seiner Empfangsberechtigung oder zur Aushändigung eine postlagernden Sendung am Schalter.
Nach 1945 wurden Postausweiskarten nicht mehr ausgegeben. Dennoch sind die Gebühren angegeben, es gelten alle in Weltpostvereinsländer ausgestellten Ausweiskarten.