Reliquie

Überrest eines Heiligen, des Körpers oder Teile davon
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Eine Reliquie ist ein Gegenstand religiöser Verehrung, besonders ein Körperteil oder Teil des persönlichen Besitzes eines Heiligen.

Man teilt Reliquien ein

  • Erste Kategorie: Echter Teil von eines Heiligen (Knochen, Haar, Körperteil, usw..)
  • Zweite Kategorie: Ein Kleidungsstück, das der Heilige trug (Schuh, Hemd, ein Handschuh, usw..) ("Berührungsreliquien")
  • Dritte Kategorie:
    • 1. ein Gegenstand (Tuch etc.), der den Körper des Heiligen berührt hat.
    • 2. ein Gegenstand (Tuch etc.) der von dem Ort (dem Grab bzw. Besichtigungsort) eines Heiligen stammt.

Der Handel mit Reliquien erster und zweiter Kategorie ist durch die katholische Kirche verboten; der Handel mit Reliquien der 3. Kategorie, ist nicht verboten.

Viele Wunder wurden den Reliquien während des Mittelalters zugesprochen. Diese Geschichten werden in Hagiografien gesammelt wie der „Goldenen Legende“ (Legenda aurea) oder den Arbeiten des Cäsarius von Heisterbach. Diese Wundergeschichten lösten während des Mittelalters eine allgemeine Suche nach Reliquien aus. So wurden Teile des heiligen Kreuzes mit großer Energie gesucht; so viele Kirchen behaupteten am Ende den Besitz eines solchen Stückes, dass Erasmus bemerkte, sie reichten aus um daraus ein ganzes Schiff zu bauen. Das Grabtuch von Turin ist eine andere Reliquie, deren Echtheit fraglich ist. Die Abteikirche von Coulomb in Frankreich behauptet den Besitz der Reliquie Jesu Christi Beschneidung.

Siehe auch: Amulett; Magie