Unter dem Begriff Neues kommunales Finanzmanagement (NKF) werden in Nordrhein-Westfalen alle Bestrebungen zusammengefasst, die bisher nach dem Prinzip der Kameralistik geführten Finanzhaushalte der Kommunen (Städten und Gemeinden) auf das Prinzip der Doppik umzustellen. Das NKF ist der finanzwirtschaftliche Teil des neuen Steuerungsmodells.
Hierbei findet eine Abbildung von Ressourcenverbräuchen und -aufkommen statt. Der kommunale Vermögensbestand wird nachgewiesen.
Das NKF erlaubt eine Steuerung auf Basis des Budgets.
Elemente
Im NKF wird zwischen normiertem und unnormiertem Haushaltwesen unterschieden:
Das normierte Haushaltswesen enthält die Komponten Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanz. Es dient der besseren Vergleichbarkeit und Ergebnisorientierung und ist verpflichtend.
Das unnormierte Haushaltswesen erlaubt es, zusätzliche Komponenten individuell zu ergänzen, etwa Kostenrechnung oder Controlling, um spezielle Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Bewertung
Durch das NKF werden Aussagen über Effektivität und Wirtschaftlichkeit möglich. Die Führung wird mit steuerungsrelevanten Daten versorgt.
Es dient somit als Grundlage für eine bessere Steuerung von Verwaltungen und ist der Kameralistik überlegen.