Der Abbuchungsauftrag ist eine Form der Lastschrift.
Beim Abbuchungsvertrag erklärt der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut schriftlich, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Der Zahlungsempfänger erteilt dann seiner Bank den Auftrag den entsprechenden Betrag vom Konto des Zahlungspflíchtigen einzuziehen.
Der Belastete stimmt durch die Erteilung des Abbuchungsauftrages der Belastung seines Kontos zu. Dadurch ist eine Rückbuchung wegen Widerspruch nicht möglich, im Gegensatz zur Lastschrift aufgrund Einzugsermächtigung.
Allerdings gibt es auch hier Gründe für die Rückbelastung:
- Konto erloschen
- Abbuchungsauftrag liegt nicht vor
Dieses Verfahren bringt für den Zahlungsempfänger eine große Sicherheit. Es wird im allgemeinen nur bei Geschäftskunden eingesetzt.
siehe auch: Einzugsermächtigung, Kontoüberweisung, Zahlungsverkehr catgory:Bankbetriebslehre