Europäisches Parlament

supranationales Organ der Europäischen Union
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. Oktober 2006 um 12:13 Uhr durch 84.179.163.146 (Diskussion) (Wahlergebnis). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Europäische Parlament ist eines der fünf Hauptorgane der Europäischen Gemeinschaften und wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Europawahlen direkt gewählt. Davor, von 1952 bis 1979, wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedstaaten bestimmt. Es ist die demokratische Vertretung von 450 Millionen Menschen. Sitz des Europäischen Parlamentes ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden politischen Strukturen spiegeln sich auch in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider. Es gibt sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in rund 160 verschiedenen Parteien. Am 20. Juli 2004 hat sich das Europäische Parlament für die sechste Wahlperiode konstituiert, seitdem hat es 732 Abgeordnete.

Flagge der Europäischen Union
Datei:European parliament with flags.jpg
Gebäude: Europäisches Parlament (Straßburg)
Plenum des Straßburger Sitzes des Europäischen Parlaments
Europäisches Parlamentsgebäude in Brüssel
Plenum des Brüsseler Sitzes des Europäischen Parlaments
Anna-Lindh-Saal in Brüssel kurz nach dem Ende einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses, der hier tagt

Das Europäische Parlament ist sozusagen die Bürgerkammer der EU, neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer. Wobei es allerdings deutlich weniger Rechte hat als die Parlamente der meisten Staaten.

Weitere Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.

Aufgaben

Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

  • Es teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, nimmt also europäische Gesetze an (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Das EP besitzt kein Initiativrecht, das heißt es kann keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen; auch in der diskutierten Europäischen Verfassung ist dies nicht vorgesehen. Dieses Initiativrecht besitzt auf EU-Ebene nur die Europäische Kommission. In den meisten Politikfeldern werden seit dem Vertrag von Nizza Gesetzestexte nach dem Mitentscheidungsverfahren angenommen, bei dem Parlament und Rat gleichberechtigt sind und sich bei Uneinigkeit in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss (ähnlich dem Verfahren zwischen Bundestag und Bundesrat) einigen müssen.
  • Das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam sind die Haushaltsbehörde der EU. Die Europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor. Im Haushaltsverfahren können dann Parlament und Rat Änderungen beschließen. Bei den Einnahmen hat der Rat das letzte Wort, bei den Ausgaben das Parlament. Die Befugnisse des Parlaments im Bereich der Agrarausgaben sind allerdings gering. Seitdem das Parlament Haushaltsbefugnisse besitzt, ist der Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt (etwa 100 Mrd. Euro im Jahr 2004) allerdings von etwa 90% auf unter 50% gesunken. Für das Haushaltsjahr 2005 ist eine Steigerung des Etats um 10% auf 109,5 Mrd. Euro vorgesehen.
  • Es übt eine "Kontrolle" über die Kommission aus. Vor deren Ernennung prüft das Parlament in Ausschüssen die Kompetenz und Integrität der designierten Kommissare. Es muss der Benennung der Kommissionsmitglieder zustimmen und kann, allerdings nur mit 2/3-Mehrheit, einen Rücktritt der Kommission durch ein Misstrauensvotum erzwingen. Außerdem übt es über den Rat der Europäischen Union und die Kommission politische Kontrolle aus, vor allem außerhalb des Rahmens der EG, wo diese Institutionen exekutive Funktionen innehaben (siehe die Drei Säulen der Europäischen Union).

Insgesamt hat das Parlament seit seiner Gründung zahlreiche Kompetenzen hinzu gewonnen. In manchen - und teilweise wesentlichen - Bereichen wie beispielsweise der Gemeinsamen Agrarpolitik hat das Europäische Parlament nach wie vor kein volles Gesetzgebungsrecht und ist hier daher verhältnismäßig schwach. Dennoch ist das Europäische Parlament als gemeinsamer Gesetzgeber mit dem Rat in einer legislativ starken Position.

Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden von den Fraktionen bzw. der Gruppe der Fraktionslosen in insgesamt 20 ständige Ausschüsse und 2 Unterausschüsse entsandt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Einrichtung nichtständiger Ausschüsse sowie von Untersuchungsausschüssen.

Geschichte

Vom 10. - 13. September 1952 traf sich zum ersten Mal, im Rahmen der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), eine Parlamentarische Versammlung, die aus 78 Mitgliedern der nationalen Parlamente bestand. Diese Versammlung konnte weitestgehend nur beratend tätig werden, hatte aber die Möglichkeit, die Hohe Behörde der EGKS mit einem Misstrauensvotum zum Rücktritt zu zwingen. 1957 wurden mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet. Die gemeinsame Versammlung, die zu diesem Zeitpunkt aus 142 Abgeordneten bestand, war jetzt für alle drei Gemeinschaften zuständig. Sie erhielt keine neuen Kompetenzen, gab sich aber trotzdem selbst den Namen Europäisches Parlament. 1971 erhielt die EG einen eigenen Haushalt und die Versammlung wurde an der Aufstellung und der Verabschiedung des Haushaltsplans beteiligt. 1979 fanden zum ersten Mal direkte Wahlen zum Parlament statt. 1986 wurde die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet. In den Verträgen wurde erstmals der Begriff Europäisches Parlament verwendet; dessen Rechte wurden erweitert und es war von nun an an der allgemeinen Gesetzgebung beteiligt. Nach dem Maastrichter Vertrag konnte das Parlament einen Gesetzentwurf gegen den Willen des Ministerrates verhindern und Untersuchungsausschüsse einsetzen.

Sitz, Sitzstruktur und Dienstorte

Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Dort finden zwölf viertägige Plenarsitzungswochen im Jahr statt. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel, wo zudem kürzere Plenarsitzungen stattfinden. In Luxemburg hat das Generalsekretariat seinen Sitz.

Das Generalsekretariat gliedert sich in 8 Generaldirektionen unter der Verantwortung je eines Generaldirektors und den Juristischen Dienst. Es wird geleitet vom Generalsekretär. Die politiknäheren Generaldirektionen befinden sich mit ihren Mitarbeitern in Brüssel, die übrigen in Luxemburg. Hier arbeiten mit 3500 Mitarbeitern etwas mehr als die Hälfte der Bediensteten, darunter viele Übersetzer und sitzungsferne Verwaltungsdienste.

Generalsekretär, Julian Priestley (GB); GD I (Präsidentschaft), Generaldirektor Harald Römer (DK); GD II (Interne Politiken), Generaldirektor Klaus Welle (D); GD III (Externe Politiken), Generaldirektor Dietmar Nickel (D); GD IV (Information und Presse), Generaldirektorin Francesca Ratti (I); GD V (Personal ), Generaldirektor Barry Wilson (GB); GD VI (Gebäude / Dolmetscher), Generaldirektor Nicolas Rieffel (F); GD VII (Übersetzung und Edition), Generaldirektor Gerard Bokanowski (F); GD VIII (Finanzen), Generaldirektor Roger Vanhaeren (B).

Warum diese drei Orte?

Als symbolischer Sitz wurde sofort nach der Gründung Straßburg festgelegt. Es symbolisiert die deutsch-französische Aussöhnung nach dem Krieg. Weil es keine Büroflächen gab, wurden die Dienste zunächst in Luxemburg angesiedelt. Doch mit Gründung der EWG 1958 wurde Brüssel als Sitz der Europäischen Kommission bestimmt. Deshalb entwickelte es sich so, dass die Parlamentarischen Ausschüsse dort tagten. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde Straßburg als Sitz endgültig bestätigt; diese Klausel wurde im Vertrag von Amsterdam bekräftigt und fehlt auch nicht im aktuell gültigen Vertrag von Nizza.

Die Gebäude, die das Parlament in den jeweiligen Städten nutzt, wurden von den entsprechenden Staaten gebaut. Das Parlament versucht, sie an den Tagen, an denen sie nicht für Sitzungen gebraucht werden, zu vermieten. Auch der Europäische Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz in den Gebäuden in Straßburg.

Die Sitzfrage ist auch innerhalb des Parlaments nicht unumstritten. Es gab und gibt immer wieder Initiativen von Abgeordneten, den Sitz zu verlegen. Das Europäische Parlament hat sogar verschiedene Resolutionen verabschiedet, in denen die Auflösung des Standortes Straßburg gerfordert wird. Dazu wäre jedoch eine Vertragsänderung und damit eine Zustimmung aller Mitgliedstaaten notwendig. Das scheitert bislang an den Franzosen, die "ihren" Sitz natürlich nicht aufgeben wollen.

Aktuelle Sitzverteilung

Relativer Einfluss der Wähler aus verschiedenen Ländern auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
(gemäß dem Vertrag von Nizza):
Land Bev. (Mio.)  MEPs  Bev./MEP  rel. Einfluss
Luxemburg 0,4     6 66.667 12,42
Malta 0,4     5 80.000 10,53
Zypern 0,8     6 133.333 6,21
Estland 1,4     6 233.333 3,54
Slowenien 2,0     7 285.714 2,89
Lettland 2,4     9 266.667 3,10
Irland 3,7     13 284.615 2,91
Litauen 3,7     13 284.615 2,91
Finnland 5,2     14 371.429 2,22
Dänemark 5,3     14 378.571 2,18
Slowakei 5,4     14 385.714 2,14
Österreich 8,1     18 450.000 1,84
Schweden 8,9     19 468.421 1,76
Portugal 9,9     24 412.500 2,00
Ungarn 10,0     24 416.667 1,98
Belgien 10,2     24 425.000 1,94
Tschechien 10,3     24 429.167 1,92
Griechenland 10,6     24 441.667 1,87
Niederlande 15,8     27 585.185 1,41
Polen 38,6     54 714.815 1,15
Spanien 39,4     54 729.630 1,13
Italien 57,7     78 739.744 1,11
Frankreich 59,1     78 757.692 1,09
Großbritannien 59,4     78 761.538 1,08
Deutschland 82,5     99 828.283 1,00

Total 450,8     732 615846 1.35

Das Europäische Parlament hat zurzeit 732 Mitglieder; sie verteilen sich auf sieben Fraktionen. 28 Mitglieder sind fraktionslos.

Siehe auch:

Sitzverteilung nach Fraktionen
Fraktion Sitze
Europäische Volkspartei und europäische Demokraten (EVP-ED) 268
Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) 200
Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) 88
Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/FEA) 42
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken (KVEL/NGL) 41
Unabhängigkeit und Demokratie (Ind/DEM) 37
Union für ein Europa der Nationen (UEN) 27
fraktionslos 29

Total 732


Das Europaparlament wird alle 5 Jahre gewählt. Die jüngste Europawahl fand am 10., 11. und 13. Juni 2004 in allen 25 Mitgliedstaaten statt. Die nächste Wahl ist 2009 vorgesehen. Die Abgeordneten spiegeln nicht alle Wählerstimmen gleich wieder; kleine Staaten haben überproportional viele Abgeordnete während große Staaten, insbesondere Deutschland, unterproportional berücksichtigt worden sind. Das änderte sich geringfügig durch die Osterweiterung am 1. Mai 2004. Deutschland bleibt weiter das Land mit den meisten Mandaten (99) und musste im Gegensatz zu den anderen Nationen keine Mandate an die designierten Abgeordneten der Beitrittsstaaten abgeben. Trotzdem bleibt die ungleiche Repräsentation bestehen.

Für diese Regelung sprechen folgende Gesichtspunkte:

  • Durch eine ausreichende Größe der nationalen Delegationen soll gewährleistet werden, dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten im Europaparlament repräsentiert wird.
  • Bei einer entsprechenden Gewichtung der Wählerstimmen aus den großen Ländern würde das Europaparlament eine nicht mehr arbeitsfähige Größe annehmen.
  • Das EU-Parlament ist keine rein supranationale Institution. So wie im Ministerrat nicht jeder Mitgliedstaat gleichberechtigt ist (dort haben große Länder mehr Stimmen), so ist folglich bei der Parlamentswahl nicht jede Wählerstimme gleichberechtigt.

Für eine Gleichbehandlung der Wähler spricht:

  • Die Basisregel jeder demokratischen Ordnung ist: jede Stimme hat gleiches Gewicht.
  • Die Ungleichbehandlung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 12, 13 EG-Vertrag; Art. 21 EU-Grundrechtecharta).
  • Das Europaparlament repräsentiert nicht Staaten, sondern Bürger. Deshalb hat die relative Bevorzugung kleinerer Staaten im EU-Ministerrat zu erfolgen, nicht im Parlament.

Wahlergebnis

 
Europäisches Parlament Parteien und Fraktionen 1979-2004

Deutschland

CDU 36,5% (-2,8); SPD 21,5% (-9,2); GRÜNE 11,9% (+5,5); CSU 8,0% (-1,4); PDS 6,1% (+0,3); FDP 6,1% (+3,0); REP 1,9% (+0,2%); Tierschutzpartei 1,3% (+0,6); GRAUE 1,2% (+0,8); FAMILIE 1,0% (+1,0); Übrige 3,5% (+1,9), NPD 50,9%(-0,3%)

Österreich

SPÖ 33,33% (+1,62); ÖVP 32,70% (+2,03); Liste HPM 13,98% (+13,98); Grüne 12,89% (+3,6); FPÖ 6,31% (-17,09); Linke 0,78% (+0,78)

Sitzverteilung

Deutschland

CDU 40 (-3); SPD 23 (-10); GRÜNE 13 (+6); CSU 9 (-1); PDS 7 (+1); FDP 7 (+7)

Österreich

SPÖ 7; ÖVP 6 (-1); Liste Martin 2 (+2)1; Grüne 2; FPÖ 1 (-4)

1. Karin Resetarits verließ am 8. Juni 2005 die Liste HPM und schloss sich der Liberalen Fraktion an.

Präsidenten des Europaparlaments

Hauptartikel: Präsident des Europäischen Parlamentes

Liste der Ausschüsse

  • AFET - Auswärtige Angelegenheiten
  • DEVE - Entwicklung
  • INTA - Internationaler Handel
  • BUDG - Haushalt
  • CONT - Haushaltskontrolle
  • ECON - Wirtschaft und Währung
  • EMPL - Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • ENVI - Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • ITRE - Industrie, Forschung und Energie
  • IMCO - Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • TRAN - Verkehr und Fremdenverkehr
  • REGI - Regionale Entwicklung
  • AGRI - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • PECH - Fischerei
  • CULT - Kultur und Bildung
  • JURI - Recht
  • LIBE - Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
  • AFCO - Konstitutionelle Fragen
  • FEMM - Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter
  • PETI - Petitionen
  • DROI - Menschenrechte (Unterausschuss des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten)
  • SEDE - Sicherheit und Verteidigung (Unterausschuss des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten)
  • EQUI - Krise der „Equitable Life Assurance Society“ (Untersuchungsausschuss)
  • TDIP - Behauptete Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (Temporärer Ausschuss)

Sacharow-Preis

Der Sacharow-Preis wird seit 1985 vom Europäischen Parlament an Persönlichkeiten oder Organisationen verliehen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen. Der Preis ist nach Andrei Sacharow benannt und mit 50.000 Euro dotiert. Unter den Preisträgern waren bisher unter anderem Leyla Zana, Aung San Suu Kyi, Kofi Annan und die Vereinten Nationen.

Siehe auch

Wiktionary: Europäisches Parlament – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Europäisches Parlament – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Vorlage:Navigationsleiste Hauptorgane der Europäischen Union