Polizeifahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Polizei. Sie zählen zu den Führungs- und Einsatzmitteln. Die ganz überwiegende Anzahl der Polizeifahrzeuge sind Einsatzfahrzeuge.






Sie sind ein unentbehrliches Arbeitsmittel im Streifendienst sowie bei der Bewältigung von polizeilichen Lagen.
Polizeifahrzeuge in Deutschland sind vor allem Kraftfahrzeuge:
Einsatzfahrzeuge
- Streifenwagen und Krafträder (Krad-Streife)
- Gruppenkraftwagen (GruKw), meist Kleinbusse (bei Einsatzhundertschaften)
- Gefangenenkraftwagen (GefKw), Fahrzeug für den Transport von Gefangenen
- Wasserwerfer (WaWe)
- Beleuchtungskraftwagen (BelKw), auch als Lichtmastkraftwagen (LiMaKw) bezeichnet
- Befehlskraftwagen (Befkw), meistens Klein- oder Omnibusse
- Diensthundführerkraftwagen (Dhfkw), meistens Kombis und Kleinbusse
- Fahrzeuge der Zivilstreife und der Kriminalpolizei
- Unfallsicherungskraftwagen
- Sanitätskraftwagen
Sonstige Fahrzeuge
- Unimogs und andere Zugmaschinen
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Radlader, Gabelstapler/Flurförderfahrzeuge, Mobilkrane)
- Kraftomnibusse
- Fahrräder
- Anhänger zu o.g. Fahrzeugen
Dabei ist zu unterscheiden, ob diese uniformiert (Anstrich und Aufschrift) oder zivil ausgestaltet sind. Allerdings ist ein Polizeifahrzeug auch dann ein solches, wenn es in zivil auftritt.
Zu einem überwiegenden Teil sind sämtliche Fahrzeuge mit blauer Rundumkennleuchte und Folgetonhorn, BOS-Funkgeräte sowie Anhaltesignalgeber ausgestattet. In anderen Nationen sind auch andere Lichter- und Schallführungen als das in Deutschland bekannte „Blaulicht“ und das ebenfalls in Deutschland bekannte „Martinshorn“.
Im Sinn der vom Gesetzgeber getroffenen Definitionen zählen auch Polizeihubschrauber (als Luftfahrzeug) sowie Boote und Schiffe (als Wasserfahrzeug) der Polizeien bzw. Küstenwachen zu den Polizeifahrzeugen. Allerdings ist bei Küstenwachen zu beachten, dass diese in vielen Staaten nicht unbedingt der Polizei, sondern der Marine, dem Zoll oder den Finanzbehörden zugehörig sind und selbst in Deutschland die Küstenwache lediglich durch eine definierte Zusammenarbeit zwischen Länder- und Bundespolizeien, Zoll, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie der Fischereiaufsicht entstanden ist. In dem Sinne ist nicht jedes Wasserfahrzeug der Küstenwache, obwohl die Küstenwache immer auch wasser-/schifffahrtspolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen hat und durchsetzen darf, ein Polizeifahrzeug.
Siehe auch die Hauptartikel Küstenwache und Koordinierungsverbund Küstenwache.
Galerie
Deutschland
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Kraftomnibus der Bundespolizei (D)
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VW Bus T3 Polizei als Gefangenenkraftwagen (GefKw)
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Ford Sierra-Streifenwagen
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MB Vito Polizei als Gruppenkraftwagen
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GruKw der Bayerischen Bereitschaftspolizei (Ford Transit)
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Verschiedene Polizei-Einsatzfahrzeuge
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Trabant- Polizeimaskottchen
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Ein Corsa der Berliner Polizei
Sonstige
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Australien
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China (Hong Kong)
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Finnland
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Frankreich
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Großbritannien
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Italien
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Japan
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Namibia
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Norwegen
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Österreich
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Schweden
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Schweden
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Schweiz
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Spanien (Mossos d'Esquadra, Katalonien)
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Thailand
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Vatikan
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Vereinigte Staaten (PA State Police)
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Vereinigte Staaten (Texas State Police)
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Vereinigte Staten (Dept. of Homeland Security)
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Ein äußerst seltenes Polizeifahrzeug: Gefangenentransportboot der italienischen Polizei (Venedig)