Dieser Artikel bezeichnet den Abfall, der (stofflich) anfällt.
Andere Bedeutungen siehe Abfallen und Abfall (Recht).
Unter Abfall (Schweizerisch auch: Kehricht) versteht man nicht mehr benötigte Überreste im festen Zustand, was Flüssigkeiten und Gase in Behältern einschließt.
Dabei drückt sich derjenige, der den Abfall produziert anders aus als derjenige, welcher ihn in Empfang nimmt und entsorgt oder verarbeitet. Ersterer bezeichnet Abfall als Müll, weil er ihn entsorgt, auch wenn er Mülltrennung betreibt. Für letzteren ist Müll nur derjenige Abfall, den er seinerseits entsorgt, sei es auf der Deponie oder in der Müllverbrennungsanlage, während er fürs Recycling vorgesehene, wiederverwertbare Abfälle nicht als Müll, sondern als Wertstoffe bezeichnet.
Rechtliche Aspekte, auch Eigentumsverhältnisse an Abfall, sind unter Abfall (Recht) beschrieben.
Beispiele für Abfall sind
- Hausmüll
- Produktionsabfälle
- gebrauchtes Verpackungsmaterial
- Schlachtabfälle
- Speisereste
Im Bemühen, mit Abfall sachgemäß umzugehen, haben sich Branchen, Gewerbezweige und Fachgebiete entwickelt, die man unter dem Begriff Abfallwirtschaft zusammenfasst.
siehe auch: Abfallvermeidung, Unrat, Elektronikschrott, Abprodukt