Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man eine Lebensversicherung auf den Todesfall. Sie ist erheblich günstiger als eine übliche Kapitallebensversicherung auf den Erlebensfall. Sterbegeldversicherungen werden bei Sozialhilfebedürtigkeit anders als Kapital-Lebensversicherung nicht als verfügbares Vermögen (§ 90 SGB XII) angesehen. Sinn dieser Versicherung soll es sein, die Hinterbliebenen nicht mit der finanziellen Belastung einer Bestattung zu konfrontieren.