Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/Alt

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Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von Mathias Schindler in Abschnitt 27. Mai

Vorlage:LöschkandidatenBilder

Problemfälle (lassen sich nicht richtig löschen)

27. Mai

sehe ich es richtig daß das Foto einer Flagge oder sowas geeignet wäre? Ralf 18:11, 5. Jul 2004 (CEST)
wenn wir ein Renderbild nehmen? Dieses ist noch zu unfertig, hab nur schnell was zusammengebastelt?   Bild:Olympische-ringe.jpg Ralf 18:24, 5. Jul 2004 (CEST)
Nicht das "Wie" ist geschützt, sondern das "Was". Auch das Renderbild zeigt klar die fünf zusammenhängenden Ringe - und die stehen in der gewählten Farbgebung für die Olymp. Ringe. Ob sie nun in 3D, kursiv, gedreht usw. sind ist nicht entscheidend. Das Bild einer Flagge ist etwas anderes, denn zum einen gehört das Recht an der eigenen Aufnahme einem selbst. Und die Flagge (nicht gerendert!, sondern als Aufnahme) entspricht einer Bildkomposition. Allerdings muss die AUfnahme auch als das Bild einer Flagge interpretiert werden können. TG 12:29, 16. Jul 2004 (CEST)

Microsoft-Screenshots

Screenshots von Microsoft-Produkten sind generell nicht mit der GFDL vereinbar.

Nach Anfrage zur Nutzung von Screenshots (konkret bei Spielen von Microsoft), erhielten wir von MS die Erlaubnis, solche Screenshots in der Wikipedia zu nutzen. Anschliessend konstruierte ich noch einen extremen Fall, dass nämlich jemand einen gezeigten Screenshot aufgrund der Lizenz nutzt, verändert, und in sein eigenes Spiel einbaut. Antwort von MS:
vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung.
Generell ziehen wir unsere Zustimmung nicht zurueck, es bleibt unseres Wissens nach dabei, dass die Verwendung 
von Screenshots gestattet ist.
Durchaus denkbar ist eine unsachgemaesse Verwendung dieser Screenshots, wie von Ihnen beschrieben, dies 
beeinflusst die generelle Verwendung jedoch nicht.
Wir hoffen Ihnen somit geholfen zu haben!
Regards,
Contra Auch wenn ich den ein oder anderen in seiner Löschwut und seinem Kampf gegen Windmühlen störe, das was ich hier lese, ist "Bullshit". Bei einem Foto einer Microsoft Verpackung oder einer Aufnahme einer leeren Windowsoberfläche im Auslieferungszustand magst Du Recht haben. Ein Screenshot zeigt aber einen Zustand, der eben nicht durch das URG abgedeckt ist. Denn selbst wenn das Hintergrundbild verändert wird oder eine Kollage von geöffneten Programmen zeigt, dann ist das eben kein geschütztes Werk/geistiges Eigentum M$ mehr (nebenbei fehlt die schöpferische Höhe bei einem Gebrauchsgut. Denn nach der oben genannten Argumentation dürfte man sein eigenes Auto auch nicht fotografieren und veröffentlichen, da das Design ja nicht von einem selbst stammt. Manche sollte sich besser wieder darauf verlagern, produktibv mitzuarbeiten oder sich ein anderes Hobby suchen. PS Für welches Rechtssystem macht ihr Euch eigentlich die Arbeit? Der Server steht in den USA, wenn dort Seiten abgerufen werden, gelten dortige Gesetze. Egal für welche nationale Wikipedia auch immer. Demnah wäre schon der Inhalt der en-Wikipedia illegal ("Fair use"). Eine Unterscheidung an einer (wahrscheinlich sogar virtuellen) Subdomain zu machen, spricht für Theoretiker. Ach so, Aufnahmen des Monitors, die auch diesen zeigen fallen eben nicht unter das URG. Der Monitor muss aber als solcher als Alleinstellungsmerkmal sichtbar sein. So Hobbylöscher... ans Werk... Artikel schreiben, erweitern und verbessern (aber nicht Löschen)! TG 12:20, 16. Jul 2004 (CEST)
Ist das was Du sagst Wissen oder eine Frage? Willst Du Diskutieren oder Fakten auf den Tisch legen? Das sie mit der GnuFDL konform sind sehe ich gar nicht. Neph, man kann nicht alles diskutieren. Einiges steht halt in der Lizenz und das kann man einfach nicht wegdiskutieren! --Paddy 04:05, 1. Aug 2004 (CEST)

...das sollten alle sein. TheK 14:57, 15. Jul 2004 (CEST)

Contra: Ich hätte gerne eine verbindliche und generelle Aussage über die Verwendung von Screenshots in Wikipedia, insbesondere dann, wenn neben dem "Objekt der Begierde" auch noch der Monitor etc. zu erkennen ist. Auch würde mich eine Quelle für das angebliche Verbot der Verwendung von MS-Screenshots seitens Microsoft brennend interessieren. Alles was ich bisher zu diesem Thema lesen kann, sind Mutmaßungen einzelner Admins. Spacecaptain 15:38, 15. Jul 2004 (CEST)

von [1]:

(Für jede Nutzung von Screen Shots gilt:

  1. Sie dürfen bei der Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten Microsoft oder eines seiner Produkte nicht herabsetzen.
  2. Sie dürfen Produkte, Produktnamen, Firmennamen, Screen Shots oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material von Microsoft nicht auf eine Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, Microsoft sei ein Sponsor Ihres/Ihrer Produkte(s) oder Dienstleistung(en), unterstütze diese oder stehe sonst mit diesen in Verbindung.
  3. Sie dürfen zwar zum Aufnehmen der Screens von Microsoft-Produkten Ihre eigene Technologie verwenden und die Größe Ihren Bedürfnissen anpassen, aber Sie dürfen dabei nicht das Bild und/oder Titelleisten, Dropdownlisten, Dialogfelder oder Icons des Screens auf irgendeine Weise verändern. Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in einem Microsoft-Produkt erscheinen würden.
  4. Screen Shots aus Microsoft-Produkten sind auf den folgenden Materialien erlaubt, dürfen jedoch nicht das auffälligste visuelle Element in diesen Materialien sein. Des Weiteren dürfen nicht mehr als 10 % Ihrer Inhalte aus Microsoft Screen Shots bestehen. Beispiele: Marketingmaterialien, Anzeigen, Bucheinbände, Produktverpackungen und andere Werbematerialien. ) [dieses Zitat steht damit nicht unter der GFDL!]

jeder einzelne Punkt davon reicht. TheK 21:55, 15. Jul 2004 (CEST)

Also sorry, aber Du redest Quatsch. Punkt 1: Ein NPOV-Artikel ist nicht herabsetzend per Definition. Punkt 2) Sponsoring existiert keines Punkt 3) Ein Screenshot ist ein Screenshot ist ein... ?! Wo ist dort etwas verändert? Punkt 4) Wikipedia ist kein : MArketingmaterial, keine Anzeige, kein Bucheinband (für ein paar: Buchumschlag), keine Produktverpackung und kein Werbematerial. Keiner der Punkte wird tangiert, daher ist der Löschantrag "sinnbefreit" oder einfach aus Langeweile einstanden. PS Für jede Nutzung von Screenshots muss man also Microsoft fragen? Was ist mit Bild:Powerpoint.jpg oder Screenshots vom Mac? Du bist doch unser Screenshot gele(e)hrter... TG 12:24, 16. Jul 2004 (CEST)

Zitat: Der Server steht in den USA, wenn dort Seiten abgerufen werden, gelten dortige Gesetze. Egal für welche nationale Wikipedia auch immer.Zitat Ende.

Ich wäre da vorsichtig. wikipedia.de wird weitergeleitet, der verein hat seinen sitz in deutschland, die seiten richtensich an deutsche.

Die Impressumspflicht enfällt NICHT, wenn ein an deutsche gerichtetes Projekt im Ausland gehostet wird. Nach der Logik müsste auch das Nutzen verfassungsfeindlicher Symbole erlaubt sein.


wer sagt, daß jeder einzelne punkt reicht? gibt es hier noch irgendjemanden außer dir, der etwas anderes außer "basta!" dazu zu sagen hat? ich kann mir nicht vorstellen, daß die löschwut eines einzelnen von der mehrheit hier getragen wird? (und nur nebenbei bemerkt, falls es dir in deinem amoklauf entgangen ist, es geht hier schon längst nicht mehr um reine screenshots, sondern um die vielfach hier zu findenden bildschirm-abbildungen SAMT monitor). Spacecaptain 09:12, 16. Jul 2004 (CEST)
Jeder dieser Punkte ist nun mal nicht kompatibel mit der Lizenz die von der Wikipedia gefordert wird. --chb 10:04, 16. Jul 2004 (CEST)
warum nicht? mein gott, ich stelle doch nun wirklich keine zu komplizierten fragen, aber selbst wenn man berücksichtigt, daß heute freitag ist, darf ich doch etwas mehr erwarten als "weil es eben so ist". und (nur um es nochmal ins gedächtnis zurückzurufen und um auf die überschrift zu verweisen), es geht um screenshots samt monitor (gerne auch wahlweise mit foto der freundin oder sitzendem garfield daneben, wenn es die seelenqual der vorgeblichen copyrightwächter mildert). --Spacecaptain 10:36, 16. Jul 2004 (CEST)
Jo eh, aber was kann ich dafür, wenn Microsoft solche Sachen einfordert :-( --chb 10:40, 16. Jul 2004 (CEST)
Der dritte Punkt bricht uns den Hals. Die GNU FDL fordert volle Editbarkeit. Dieses verbietet der dritte Punkt. --DaB. 11:30, 16. Jul 2004 (CEST)
Nein. Die Wikipedia gibt ein uneditiertes Bild weiter und erfüllt somit alle Kriterien. Genauso kannst ein freies Bild, das Gandhi zeigt, mit einem Bild Hitlers von einem Nutzer der Wikipedia verbunden werden für rechte Hetze gegen irgendwas mißbraucht werden. Das ist strafbar. Strafbar macht sich aber in diesem Falle auch nicht die Wikipedia. PS Die Server stehen in den USA, um es immer wieder zu erwähnen! TG 12:33, 16. Jul 2004 (CEST)
Oben steht ja nun, dass Microsoft nichts gegen die Nutzung der Bilder innerhalb der Wikipedia hat. Aber, ich möchte noch einem auf Wikipedia:Meinungsbild_Urheberrecht hinweisen, dort wurde beschlossen, dass nur Bilder benutzt werden sollen, die absolut frei sind und auch umgestaltet werden können. Aber das ist hier doch nicht der Fall, oder sehe ich das falsch? RobbyBer 20:09, 3. Aug 2004 (CEST)

25. Juli

  • Fast alle Bilder des Nutzers Benutzer:Damian stellen wohl eine URV dar. Der Nutzer wurde schon des öfteren drauf angesprochen. Ich informiere ihn noch einmal, dass er nur Bilder hochladen möge, die "frei" sind. RobbyBer 10:08, 25. Jul 2004 (CEST)

9. August

Please note: some pictures in The Probert Encyclopaedia have been obtained 
from the public domain in good faith, but may have been released without
the copyright holder's permission, while we never knowingly include 
any copyright images accidents can happen and we cannot guarrantee 
the status of images you choose to copy.

Ehrlich gesagt bin ich ich zu faul, fuer jedes dieses Bilder einen URV einzutragen. Soweit ich das sehe, stammen alle Bilder aus dieser Quelle, sind damit nicht sicher PD und damit zu loeschen. --Huebi 19:43, 9. Aug 2004 (CEST)


16. August

  •   Albert Einstein - angeblich Public Domain. Fotograf wohl Philippe Halsman. Wo ist das denn nun belegt? Grashüpfer
    • An den Admin, der es löscht: bitte auch in [2] zur Löschung vorschlagen (oder mir auf die Diskussionsseite setzen) -- Breezie 18:11, 25. Aug 2004 (CEST)
  •   Erster Weltkrieg - angeblich Public Domain. Fotograf vermutlich James Francis Hurley. Wo ist das denn nun belegt? Grashüpfer
hallo Grashüpfer, bevor du eines unserer Exzellenten Bilder zur löschung vorschlägst: hast du dich mit der rechtslage und den schutzfristen für fotografien (siehe Bildrechte) vertraut gemacht? soweit ich sehe, ist das mit der 70-jahre-nach-tod-des-fotografen-frist noch strittig und wurde bisher jedenfalls nicht so gehandhabt.
genauere informationen zu dem ypern-bild hatte jemand in der kandiatendiskussion gepostet. es ist wohl tatsächlich von hurley.
Wo ist das denn nun belegt? - bei bildern wendet man sich mit der frage wohl am besten zuerst an den einsteller (hier Southpark bzw.Magnus).
übrigens sollten bilder-urvs lieber unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder eingetragen werden, da lesen dann auch mehr leute mit, die sich mit der rechtslage bei bildern auskennen - die ist anders als bei texten. grüße, Hoch auf einem Baum 04:08, 17. Aug 2004 (CEST)

Hallo, nochmal. Zum einen: Ich habe für beide Fotografien die namentlichen Urheber gesucht und gefunden: so lange sind die Fotografen noch nicht tot. Und in allen Internetseiten, die ich fand, stand hier nichts von Public Domain, sondern wenn überhaupt dann was von Copyright. Zum anderen: entweder hat man die nachweisliche Genehmigung oder man hat hier einfach nur Fotos gehijacked. -- Grashüpfer

17. August

  •  : Keine Angaben zu Urheber und Lizenz - ASAP ergänzen und ansonsten in einigen Tagen löschen! -- John Doe 16:42, 17. Aug 2004 (CEST)
Nutzer gebeten die Lizenz nachzutragen, da es wohl von ihm selbst aufgenommen ist. RobbyBer 10:38, 25. Aug 2004 (CEST)
... auch in diesem Fall ist ein Hinweis auf die Lizenzierung notwendig, nicht? -- John Doe 21:17, 26. Aug 2004 (CEST)

18. August

19. August

Und was ist jetzt der große Unterschied zwischen der alten Flagge und der neuen? --ALE! 11:56, 19. Aug 2004 (CEST)
Zum einen das kleine Krönchen (siehe neue Version: Datei:Staatsflagge Serbien.gif) und zum anderen die nicht mehr mittige Anbringung des Adlers, außerdem sollen die Farben geringfügig geändert werden. --Spacecaptain 13:54, 19. Aug 2004 (CEST)
Ich bin gegen das Löschen und für das Parken unter verwaiste Bilder bis es eine Wikimedia-Bilderdatenbank gibt, denn das alte Wappen ist natürlich irgendwann einmal eine historische Quelle. --Historiograf 20:02, 19. Aug 2004 (CEST)
Auch gegen Löschen. Die alten Flaggen gehören in einen Artikel Flagge Serbiens, indem neben der aktuellen Flagge auch historische Flaggen beschrieben werden. --Raymond 09:35, 20. Aug 2004 (CEST)
Gute Idee, ich lege die Seite an. --Spacecaptain 10:08, 20. Aug 2004 (CEST)
  •   - Quellenangabe fehlt --Head   12:37, 19. Aug 2004 (CEST)
Contra. Ich sehe da wirklich kein Problem. Wenn die Einwilligung des Statistischen Amts des Kantons Zürich nicht reicht, dann muss halt letztlich ein Jurist der Staatskanzlei offizielle Freigabe signalisieren. Für das Weitere siehe die Diskussion auf der Seite des Benutzers der die Gemeindewappen des Kantons Zürich hochgeladen hat: Benutzer Diskussion:Tschubby --Weiacher Geschichte(n) 20:37, 24. Aug 2004 (CEST)
... entweder sind die Bilder unter einer Lizenz verfügbar, die mit Wikipedia kompatibel ist und dann muss man das in der Beschreibung erwähnen, oder sie müssen gelöscht werden. -- John Doe 21:14, 26. Aug 2004 (CEST)
Völlig klar, John Doe. Bestreite ich auch überhaupt nicht. Ich habe heute mit dem von Tschubby bereits angeschriebenen Mitarbeiter des Statistischen Amts des Kantons telefoniert und ihm auch ein paar Links geschickt: (GNU-FDL, Copyleft, [3], Wikipedia:Lizenzbestimmungen sowie Wikipedia:Projekte,_die_Wikipedia_als_Quelle_benutzen. Er sieht jetzt, wo das Problem liegen könnte (freie kommerzielle Weiterverwendung) und unterbreitet die Angelegenheit den Juristen (von denen hat es im Department wo die Statistik angesiedelt ist ja einige). Warten wir mal ab, ob sie die Wappen unter GFDL stellen können oder selber nur die Rechte für ihre eigene Website und ihre eigenen Publikationen plus im Einzelfall bewilligte Weiterverwendungen haben bzw. geben wollen. Wenn DAS der Fall ist, dann ist die Angelegenheit gegessen und alle Zürcher Gemeindewappen müssen gelöscht werden. Wird die GFDL- bzw. Public Domain-Unterstellung dagegen gutgeheissen, dann können die Löschanträge beerdigt werden. Geben wir ihnen Zeit bis Mitte September, da die Mühlen dort bekanntlich nicht so schnell mahlen, ok? --Weiacher Geschichte(n) 21:36, 26. Aug 2004 (CEST)
Für mich ist dieses Vorgehen in diesem Fall in Ordnung. Generell muss aber der Grundsatz gelten, dass man solche Abklärungen trifft, bevor man ein Bild bei Wikipedia dem Publikum zugänglich macht. Ich kopiere ja beispielsweise auch nicht ein beliebiges Bild, lade es hoch und frage den Urheber erst dann, ob er damit im Rahmen der GNU FDL einverstanden ist. Was online verfügbar ist, kriegt man aus dem Internet per se nicht mehr raus. -- John Doe 21:59, 26. Aug 2004 (CEST)
So etwas ist ja eigentlich kein Löschgrund, oder? Ziehe diesen doch bitte wieder zurück, vielleicht will ja jemand diese Grafik (später) wieder für diesen Artikel verwenden. --ALE! 09:04, 23. Aug 2004 (CEST)
Jeder Ansatz einer Darstellung, der davon ausgeht, daß man zur Berechnung von 60min/5 eine Grafik braucht, gehört meines Erachtens nicht in eine Enzyklopädia. Aber das ist ja nur meine Meinung. Wenn Du noch einen findest, der die grafische Darstellung des Sachverhalts begrüßt, seid Ihr ja schon in der Mehrheit. -- Pjacobi 09:15, 23. Aug 2004 (CEST)
Also ich finde dies Diagram nicht wiklich hilfreich. Habe aber mal den Uploader informiert. RobbyBer 16:16, 23. Aug 2004 (CEST)
Siehe Diskussion:DVD-Brenner Gary Luck 21:26, 23. Aug 2004 (CEST)
Lese ich das richtig, dass dieses Bild gelöscht werden kann und im Artikel nicht mehr gebraucht wird? RobbyBer 09:30, 25. Aug 2004 (CEST)

20. August

Bitte das Ergebnis auf Diskussionsseite Serbien abwarten. --Carski 18:15, 20. Aug 2004 (CEST)

21. August

22. August

Ausdrückliche Genehmigung bei der CSU Landesleitung via eMail angefordert. Bitte abwarten. -VisualBeo
Ausdrückliche Genehmigung wurde von der Landesleitung erteilt. - VisualBeo
Was für eine Genehmigung wurde erteilt? Die Genehmigung zur Nutzung in der Wikipedia, oder das Bereitstellen des Logos unter der GNU-FDL oder wie oder was? RobbyBer 09:29, 25. Aug 2004 (CEST)
Genehmigung zur Nutzung. VisualBeu 16:52, 25. August 2004 (MUH)

23. August

24. August

  • Datei:KleberIG-Nord.gif: Bild ist weder Public Domain noch scheint es unter der GNU FDL lizenziert worden zu sein. Aus diesem Grund können wir es bei Wikipedia leider nicht verwenden und es muss so bald wie möglich gelöscht werden! -- John Doe 19:17, 24. Aug 2004 (CEST)
Contra. Die Angabe von Benutzer Andreas03, es sei von Mediapolis freigegeben worden ist immerhin schon ein Schritt in die richtige Richtung. Mediapolis ist die Pressestelle der IG-Nord. Falls sie eine Lizenzierung nach GNU-FDL verweigern, dann kann man löschen. Vorher nicht. Dass das Bild einstweilen aus dem Artikel entfernt wurde ist hingegen korrekt. --Weiacher Geschichte(n) 20:42, 24. Aug 2004 (CEST)
Beim Uploaden wird klar darauf hingewiesen, was bezüglich Lizenzierung für Wikipedia gilt. Bilder, die nicht innert nützlicher Frist nach dem Upload eine entsprechende Lizenzbeschreibung erhalten, sollte man so schnell wie möglich löschen. Es dürfte so noch genug Bilder geben, bei denen von GNU FDL die Rede ist, obwohl sie unter einer anderen Lizenz stehen. Ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht ist für Wikipedia von grösster Bedeutung, denn Bilder, die hier online sind, finden weitere Verbreitung, und dann wird bezüglich der Lizenz auf Wikipedia verwiesen... -- John Doe 22:21, 24. Aug 2004 (CEST)
Nachtrag: Ich störe mich auch daran, dass man mit Benutzern, die sich nicht an die Upload-Regeln von Wikipedia halten, überhaupt noch diskutiert. Sie bestätigen beim Upload von Bildern so einiges, halten sich dann aber nicht daran. Aus meiner Sicht ist alles ausser dem sofortigen Löschen von solchen Bildern Zeitverschwendung! -- John Doe 22:29, 24. Aug 2004 (CEST)
Und was Benutzer:Andreas03 betrifft, so gibt er sich besonders renitent und überhaupt nicht einsichtig. Kann man ihn nicht sperren, bis er eingesehen hat, dass das Urheberrecht auch bei Wikipedia gilt? :-( -- John Doe 09:57, 25. Aug 2004 (CEST)
Trotzdem musst Du nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Klar: Der Edit-War kindisch - von beiden Seiten übrigens. Warum? Das Fehlen des richtigen Vermerks ist meines Erachtens nur ein Formfehler. Die fehlende Bestätigung der Unterstellung unter GNU-FDL beruhte auf einem Missverständnis (wo anmelden, wie funktioniert das, etc.). Man bedenke: Nicht jeder ist ein urheberrechtserfahrener Jurist und nicht jeder ein erfahrener Wikipedianer. Sturm im Wasserglas --Weiacher Geschichte(n) 12:17, 25. Aug 2004 (CEST)
Formfehler? Missverständnis?
Wer bei Wikipedia schreibt, kann offensichtlich auch lesen, und sich damit an jene Bedingungen halten, die man beim Dateiupload bestätigen muss - dafür muss man keine Ahnugn vom Urheberrecht haben und auch kein erfahrener Wikipedianer sein, sondern lediglich lesen können. Dort steht auch, dass Bilder ohne Lizenzhinweis (Public Domain oder GNU FDL) gelöscht werden. Die Administratoren hier sollten sich dringend um diese Aufgabe kümmern und damit glaubwürdig bleiben, oder auf die sehr strengen Regeln zum Urheberrecht verzichten.
Im Fall von Benutzer:Andreas03 zeigen sein Verhalten und seine Äusserungen, dass er nicht bereit ist, die Regeln von Wikipedia und speziell das Urheberrecht zu respektieren - er hält als das für eine Schikane und trollt rum. Wofür gibt's Administratoren, wenn nicht für solche Benutzer? -- John Doe 12:26, 25. Aug 2004 (CEST)
Schon klar. Aber diese Art von Edit-Wars lassen einen nur noch den Kopf schütteln. Anyway. Der Revert-Wettkampf hat schon wieder die anderen Trolle angelockt. Meinst Du nicht, man sollte IG-Nord gleich wieder ganz sperren lassen? Da wird es solange keine Ruhe geben als die Emotionen der Südschneiser derart hochgehen wie gerade jetzt. Und so wie der Artikel gerade jetzt ausschaut, ist wenigstens das Kriterium NPOV gegeben. --Weiacher Geschichte(n) 19:50, 25. Aug 2004 (CEST)
Ja, das Sperren, wenigstens temporär, könnte in der aktuellen Version nicht schaden! -- John Doe 20:23, 25. Aug 2004 (CEST)
Gegen löschen - siehe Diskussion unten --Thommess 16:44, 25. Aug 2004 (CEST)
Naja, schlechte Bildqualität ist kein Löschgrund, keine Lizenz aber schon. --ALE! 17:08, 25. Aug 2004 (CEST)
Genau! -- John Doe 21:17, 26. Aug 2004 (CEST)

25. August

Na, das war ja fast schneller weg als ich es hier eingetragen hatte... --Xeper 17:35, 25. Aug 2004 (CEST)
Ich denke, dass die Löschkandidaten schon ein bissel stehenbleiben sollten. So hat man auch noch die Möglichkeit in der 7 Tagefrist nach alternativen zu suchen. RobbyBer 17:37, 25. Aug 2004 (CEST)
Siehe dazu Benutzer_Diskussion:ZoFx --Xeper 17:53, 25. Aug 2004 (CEST)
Gut, das ist was anderes, bin schon ruhig ;) Denke mir nur, das wir erst mal die Bilder weiter oben "abarbeiten" sollten, da gibts ja doch einige ungeklärte Sachen. RobbyBer 17:57, 25. Aug 2004 (CEST)

nachgetragen: -- Breezie 18:26, 25. Aug 2004 (CEST)

  • Datei:Whitefield.jpg keine Lizenzangaben. Benutzer wurde informiert. --Rossi 19:35, 25. Aug 2004 (CEST) Hat sich erledigt, sie hat das Bild ersetzt. --Rossi 20:28, 25. Aug 2004 (CEST)

26. August

27. August

Ergänzung dazu: siehe auch Diskussion:Meerfenchel --Franz Xaver 01:21, 27. Aug 2004 (CEST)
  • Datei:Hitler.jpg (Adolf Hitler) Dies ist (noch) kein Löschantrag! Weiß jemand, ob das Bild schon gemeinfrei ist? Beim Bild ist vermerkt: "Gemeinfrei, da vor 1959 entstanden und 25jährige Schutzfrist abgelaufen." Diese Begründung scheint ja nicht unbedingt zuzutreffen, die Chancen, dass das Bild aber schon gemeinfrei ist, sind aber groß. Vielleicht weiß es ja jemand. --ALE! 11:36, 27. Aug 2004 (CEST)
  • Datei:Ah berghof.jpg (Adolf Hitler) Dies ist (noch) kein Löschantrag! Hier steht beim Bild: "Entsprechend des alten Urheberrechtsgesetzes vor 1965 müsste die 25jährige Schutzfrist für Bilder abgelaufen sein, das Bild wäre demnach gemeinfrei." Weiß jemand, ob das Bild wirklich gemeinfrei ist? --ALE! 11:39, 27. Aug 2004 (CEST)

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