FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich
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FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich
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Lanker See im FFH-Gebiet | ||
| Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
| Fläche | 679 ha | |
| Kennung | 1727-392 | |
| WDPA-ID | 555517903 | |
| Natura-2000-ID | DE1727392 | |
| FFH-Gebiet | 679 ha | |
| Geographische Lage | 54° 12′ N, 10° 18′ O | |
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| Meereshöhe | von 19,1 m bis 41,2 m | |
| Einrichtungsdatum | Februar 2006 | |
| Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
| Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG | |
Das FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Preetz, Kühren, Schellhorn und Wahlstorf.[1] Es liegt im Naturraum Hosteinische Schweiz (Landschafts-ID 70208)[2], in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief ebenfalls zur Landschaft Holsteinische Schweiz.[3] Es hat eine Größe von 679 Hektar.
Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes liegt mit 4,2 Kilometer in Nordostrichtung. Es reicht vom Nordrand des Lanker Sees bis zum Südrand des Kührener Teiches. Die Westgrenze des FFH-Gebietes wird über weite Strecken durch den Bahndamm der Bahnstrecke Kiel–Lübeck gebildet. Die höchste Erhebung des FFH-Gebietes liegt mit 41,2 Meter über Normalhöhennull (NHN) an der Westspitze des Campingplatzes Lanker See, der niedrigste Punkt ist der Wasserspiegel des Lanker Sees mit 19,1 Meter über NHN, siehe Karte 1.
Das FFH-Gebiet besteht laut NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) vom Mai 2017 zu knapp zwei Dritteln aus der FFH-Lebensraumklasse Binnengewässer, siehe Diagramm 1.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 2006 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert.[4] Der Managementplan wurde im September 2009[5] veröffentlicht.
Das FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich grenzt im Süden an das FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung. Innerhalb der westlichen Hälfte des FFH-Gebietes befinden die beiden Naturschutzgebiete „Halbinseln und Buchten im Lanker See“ und „Kührener Teich und Umgebung“. Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Lanker See und die Schwentine bis zum Kleinen Plöner See und Umgebung“.[6] Das FFH-Gebiet ist flächenmäßig weitgehend identisch mit dem europäische Vogelschutzgebiet „Lanker See“[7] sowie dem Schwerpunktbereich 241 des landesweiten Biotopverbundsystems.[8]
Das FFH-Gebiet ist touristisch gut erschlossen. Für den Bereich des NSG Halbinseln und Buchten im Lanker See wurde im August 2020 ein Faltblatt des LLUR veröffentlicht, das an den Infotafeln im NSG ausgelegt wird und im Internet zur Verfügung steht.[9]
Mit der Gebietsbetreuung der Naturschutzgebiete „Halbinseln und die Buchten im Lanker See“ und „Kührener Teich und Umgebung“ sowie dem europäischen Vogelschutzgebiet „Lanker See“ wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. beauftragt.[10]
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[11][12]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[13]
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung B)[14]
- 7230 Kalkreiche Niedermoore (Gesamtbeurteilung B)[15]
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C)[16]
Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[17]
- 4056 Zierliche Tellerschnecke (Gesamtbeurteilung C)[18]
- 1188 Rotbauchunke (Gesamtbeurteilung B)[19]
- 1149 Steinbeißer (Gesamtbeurteilung C)[20]
- 1355 Fischotter (Gesamtbeurteilung C)[21]
- 1318 Teichfledermaus (Gesamtbeurteilung A)[22]
- 1166 Kammmolch (Gesamtbeurteilung B)[23]
- 1016 Bauchige Windelschnecke (Gesamtbeurteilung B)[24]
Die FFH-Lebensraumfläche besteht fast ausschließlich aus Stillgewässern, siehe Diagramm 2.[25] Die größten sind der Lanker See und der Kührener Teich. Der LRT Kalkreise Niedermoore findet sich als zusammenhängendes Gebiet auf einer Halbinsel im Lanker See (Lage). Der dritte FFH-Lebensraumtyp Waldmeister Buchenwälder befindet sich als zusammenhängendes Gebiet westlich der Bahnstrecke Kiel–Lübeck im NSG Halbinseln und Buchten im Lanker See zwischen dem Bahnhof Küren im Süden (Lage) und einer verlassenen Wohnstätte 750 Meter weiter nördlich (Lage). Zusammen mit einer Bruchwaldfläche südlich des Ortsteils Charlottenwerk, einer Bruchwaldfläche auf der Kürener Halbinsel und einer auf dem Appelwarder sind diese Flächen zum Naturwald erklärt worden und damit jeglicher Nutzung entzogen.[26] Diese Wälder befindet sich vollständig im Besitz der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein.
Im Rahmen des LIFE-Bombina-Projektes[27] wurden auf Stiftungsflächen im Norden des NSG Kührener Teich und Umgebung Laichgewässer zur Erhaltung der Art Rotbauchunke angelegt.[28]
Der Managementplan beinhaltet als Anhang eine Karte der Biotoptypen im FFH-Gebiet (Kartierungsstand 2008).[29] In den Jahren 2019 und 2021 wurde eine Biotopkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt.
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[30]
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
- 7230 Kalkreiche Niedermoore
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder
- 4056 Zierliche Tellerschnecke
- 1318 Teichfledermaus
- 1166 Kammmolch
- 1016 Bauchige Windelschnecke
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[30]
- 1188 Rotbauchunke
- 1149 Steinbeißer
- 1355 Fischotter
Damit sind alle FFH-Erhaltungsgegenstände als FFH-Erhaltungsziele übernommen worden.
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementvermerk beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[31][32] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen FFH-LRT-Flächen haben fast ausschließlich eine gute Gesamtbewertung im SDB erhalten, siehe Diagramm 4. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um die FFH-Lebensraumtypen des Meeres. Von den Landflächen sind die mit den FFH-Lebensraumtypen Weiß- und Graudünen sogar als „ausgezeichnet“ (A) eingestuft.[13]
Während die Meeresflächen des FFH-Gebietes sich als Bundeswasserstraße im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden, sind die Landflächen auf mehrere institutionelle und private Eigentümer verteilt, siehe Diagramm 5.
Im Naturschutzgebiet „Strandseelandschaft bei Schmoel“, das zum FFH-Gebiet gehört, wurden zwischen den Eigentümern und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Verträge nach dem Muster „Weidewirtschaft Moor ohne Düngung“[33] abgeschlossen (Stand Januar 2023).[34]
Das FFH-Gebiet wird stark touristisch genutzt. Allein zwölf Campingplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe. Neben der Strandnutzung ist es ein beliebtes Segelrevier. Im Westen des Gebietes findet mit der Kieler Woche jedes Jahr das größte Segelsportereignis der Welt statt. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Fährlinien von Kiel nach Norwegen, Schweden und Litauen. Kiel ist mit jährlich steigender Zahl das Ziel vieler Kreuzfahrtschiffe. Diese stellen durch ihre Geräuschkulisse eine Beeinträchtigung des Lebensraums der Schweinswale dar. Eine besondere Gefahr für den Schweinswal und Tauchenten stellt die Stellnetzfischerei im FFH-Gebiet dar. Die Tiere können sich in den Netzen verfangen und dann ertrinken. Zwischen den Fischereiverbänden und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) wurde im Jahre 2015 eine freiwillige Vereinbarung zum Schutz der Meeressäuger und Tauchenten abgeschlossen. Diese wurde im Jahre 2022 verlängert. Der Nutzen dieser Vereinbarung und der darin festgelegten Maßnahmen wird aber von den Umweltverbänden bezweifelt.[35]
Der Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtyps 1170 Riffe wird im SDB vom Mai 2019 für das FFH-Gebiet mit „ausgezeichnet“ eingestuft.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan des Teilgebietes Landflächen führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[36] Die Maßnahmen sind zudem in einer Karte für das Teilgebiet Bottsand[37] und einer für das Teilgebiet Strandseelandschaft bei Schmoel [38] und in dreizehn Maßnahmenblättern für das Teilgebiet Bottsand[39] und zwölf Maßnahmenblätter für das Teilgebiet Strandseelandschaft bei Schmoel[40] zur Projektverfolgung tabellarisch erfasst.
Die Besonderheit dieses FFH-Gebietes besteht darin, dass durch die Meeresflächen weitere Auflagen zu deren Schutz im Rahmen von Richtlinien der Europäischen Union zu berücksichtigen sind. Während es für FFH-Gebiete des Binnenlandes neben der FFH-Richtlinie die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu beachten gilt, kommen in diesem Fall die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)[41] und als Ostseeanrainer die HELCOM-Vereinbarung hinzu. Für die Umsetzung der MSRL ist als Ziel ein guter Zustand der Ostsee im Jahre 2020 zu erreichen. Dieses Ziel ist ebenso wie die Ziele der WRRL verfehlt worden (Stand Januar 2023).
Schwerpunkte der Maßnahmenː
- Einzäunung der Strandbereiche mit den Nistplätzen der Strandbrüter und Überwachung des Betretungsverbotes in Sommerhalbjahr
- Aufrechterhaltung der Beweidung der Grünlandflächen zur Offenhaltung des Gebietes und Einhegung der Verbuschung
- Beseitigung von Neophyten, wie die Kartoffelrose
- Befahrverbot der Flachwasserbereiche im Bottsand
- Bejagung des Fuchses zum Schutz der Bodenbrüter
- Wiederansiedelung von verschwundenen Arten auf dem Bottsand
- Pflege des Besucherinformationssystems (BIS)
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand Januar 2023).
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[42] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[43] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[44] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[45] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[46]
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) (PDF; 150 kB), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019
- Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (PDF; 9,4 MB), 6. Fassung, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), April 2021
Einzelnachweise
- ↑ FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 18. Januar 2023.
- ↑ Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Lanker See und Kührener Teich. Untereinheit Holsteinische Schweiz, Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 18. Dezember 2023.
- ↑ Landschaftssteckbriefe. Holsteinische Schweiz. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 18. Januar 2023.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 52 kB) DE1727-392 Lanker See und Kührener Teich. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 19. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 1345 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2015, abgerufen am 19. Januar 2023.
- ↑ FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich im LSG Lanker See und die Schwentine bis zum Kleinen Plöner See und Umgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Januar 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 717 kB) Karte Gebietsabgrenzung FFH-Gebiet 1737-392 Lanker See und Kührener Teich und europäisches Vogelschutzgebiet (EGV) 1727-401 Lanker See. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2012, abgerufen am 20. Januar 2023.
- ↑ Schwerpunkbereich 241 des landesweiten Biotopverbundsystems. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Januar 2023.
- ↑ Halbinseln und Buchten im Lanker See. Faltblatt 57-29. In: www.umweltdaten.landsh.de/. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), August 2022, abgerufen am 19. Januar 2023.
- ↑ Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.18 Kreissportfischerverband Plön e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 23. Dezember 2022.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 71 kB) DE1528391 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 26. Dezember 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7230 Kalkreiche Niedermoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 146–149, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1528391. (PDF; 71 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 26. Dezember 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 4056 Zierliche Tellerschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 80–82, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1188 Rotbauchunke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 257–258, abgerufen am 6. März 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Steinbeißer – Cobitis taenia. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 198–199, abgerufen am 25. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Fischotter – Lutra lutra. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 315–316, abgerufen am 25. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1318 Teichfledermaus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 336–337, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1016 Bauchige Windelschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 95–97, abgerufen am 24. August 2022.
- ↑ Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 11171 kB) Karten 1 bis 5 der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. NLU – Projektgesellschaft mbH & Co. KG, 2008, abgerufen am 20. Januar 2023.
- ↑ FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich. Naturwaldbereiche. In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ LIFE-Bombina-Projekt. In: www.stiftungsland.de. Stiftung Naturschutz Schleswig.Holstein, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Künstliche Laichgewässer für die Rotbauchunke (BOMBINA-Projekt) im FFH-Gebiet Lanker See und Kührener Teich. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 23. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1727-401 „Lanker See“. (PDF; 5971 kB) Karte 1 bis 5 der im FFH-Gebiet vertretenen Biotoptypen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2008, abgerufen am 20. Januar 2023.
- ↑ a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1727-392 „Lanker See und Kührener Teich“. (PDF; 164 kB) Auszug aus: Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für die gesetzlich geschützten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und flächengleiche Europäische Vogelschutzgebiete - Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 20. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand – Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiete: „Bottsand“ und „Ostseeküste zwischen Schmoel und Marzkamp“ jeweils Teilgebiet Landflächen. (PDF; 1055 kB) Anlage 9.3 Analyse und Bewertung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 16. Juli 2016, S. 57–63, abgerufen am 4. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „DE-1528-391 Küstenlandschaft Bottsand- Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ Teilgebiet „Ostseeflächen“. (PDF; 2701 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Januar 2017, S. 28–34, abgerufen am 4. Januar 2023.
- ↑ Vertragsnaturschutz - Erläuterungen zum Vertrag Weidewirtschaft Moor. In: www.wasser-otter-mensch.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 10. Dezember 2008, abgerufen am 6. Dezember 2020.
- ↑ Vertragsnaturschutz Weidewirtschaft Moor ohne Düngung im FFH-Gebiet Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe. Flächen im NSG Strandseelandschaft bei Schmoel. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Januar 2023.
- ↑ Schutz von Schweinswalen und Enten: Vereinbarung verlängert. In: www.ndr,de. Norddeutscher Rundfunk, 6. Oktober 2022, abgerufen am 8. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand – Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiete: „Bottsand“ und „Ostseeküste zwischen Schmoel und Marzkamp“ jeweils Teilgebiet Landflächen. (PDF; 1055 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 16. Juli 2016, S. 25–46, abgerufen am 15. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand – Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiete: „Bottsand“ und „Ostseeküste zwischen Schmoel und Marzkamp“ jeweils Teilgebiet Landflächen. (PDF; 1400 kB) Karte 1a - Maßnahmen Teilgebiet 1 Bottsand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 9. Mai 2016, abgerufen am 15. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand – Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiete: „Bottsand“ und „Ostseeküste zwischen Schmoel und Marzkamp“ jeweils Teilgebiet Landflächen. (PDF; 1594 kB) Karte1b - Maßnahmen Teilgebiet 2 Ostseeküste zwischen Schmoel und Marzkamp. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 9. Mai 2016, abgerufen am 15. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand – Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiete: „Bottsand“ und „Ostseeküste zwischen Schmoel und Marzkamp“ jeweils Teilgebiet Landflächen. (PDF; 381 kB) Maßnahmenblätter für das Teilgebiet Bottsand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 16. Juli 2016, abgerufen am 15. Januar 2023.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1528-391 „Küstenlandschaft Bottsand – Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiete: „Bottsand“ und „Ostseeküste zwischen Schmoel und Marzkamp“ jeweils Teilgebiet Landflächen. (PDF; 378 kB) Maßnahmenblätter für das Teilgebiet Ostseeküste zwischen Schmoel und Marzkamp. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 16. Juli 2016, abgerufen am 15. Januar 2023.
- ↑ Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie (MSRL) in Deutschland. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO). In: www.meeresschutz.info. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), abgerufen am 14. Januar 2023.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.



