Frostathingslov

alte Gesetzessammlung aus dem 13. Jahrhundert in Norwegen
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Das Frostathingslov ist ein altes Gesetz, welches nach eigener Aussage im ersten Kapitel der Einleitung König Håkon Håkonsson (1217-1262) für den Rechtsbezirk des Frostathings in Norwegen erlassen haben soll.

Frostathing

Das Frostathing umfasste zunächst ein Gebiet von insgesamt acht Bezirken (Fylke) in Nord- und Süd-Trøndelag, die heute so nicht mehr existieren. Es handelte sich um die vier im inneren Trondheimsfjord gelegenen Bezirke Veradal (heute Kommune Verdal), Skaun (heute Mosvik und Teile von Levanger, Sparbyggja (heute die Kommunen Steinkjer mit dem Ortsteil Sparbu und Snåsa) und Eynafylki (heute Teile von Steinkjer, Inderøy und Verran) und um vier im äußeren Bereich, nämlich Strind (heute Strinda, ein Ortsteil von Trondheim, Leksvik, Frosta und Åsen, ein Ortsteil von Levanger) , Stjórdælafylki (heute Skjørdal, Meråker, Klæbu, Selbu und Tydal), Gauladalur und Orkadalur (das Tal des Flusses Orkla mit Skaun und Byneset, einem Ortsteil von Trondheim).

Man geht davon aus, dass das Frostathing zwei Vorläufer hatte, nämlich das Eyrathing, das die aüßeren Bezirke umfasste und das eine besondere Rolle im Laufe der Geschichte gespielt hat, und ein nicht weiter überliefertes Thing für die vier Bezirkle im Inneren des Trondheimfjordes, von dem man annimmt, es habe bei Steinkjer gelegen.[1]

Fußnoten

  1. Meißner S. XV

Literatur

  • Rudolf Meißner (Übs.): Norwegisches Recht. Das Rechtsbuch des Frostothings. In: Germanenrechte Bd. 4. Weimar 1939.