Allerheiligen

christlicher Feiertag zu Ehren aller Heiligen
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Das Fest Allerheiligen (lat.: Omnium Sanctorum), begangen am 1. November, ist ein Hochfest der Römisch-Katholischen Kirche und ein Fest (Gedenktag der Heiligen) in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

Allerheiligen als gesetzlicher Feiertag

In Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Irland, Polen, den katholisch geprägten Kantonen der Schweiz, Liechtenstein sowie den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag.

Bedeutung

An Allerheiligen gedenkt die katholische Kirche aller ihrer Heiligen, also nicht nur derer, die offiziell heilig gesprochen sind, sondern auch (und insbesondere) der Heiligen, "um deren Heiligkeit niemand weiß als Gott".

Geschichte

Das Fest wurde eingeführt, da es unmöglich war, jeden Heiligen an einem besonderen Tag zu feiern.

Jährliche Gedenktage für Verstorbene - ob Märtyrer, Heilige oder "Normalsterbliche" - gab es bereits im antiken Christentum.

In den östlichen Kirchen finden sich seit Anfang des 4. Jahrhundert dann ausdrücklich Allerheiligenfeste, die allerdings als "Herrentag aller Heiligen" am 1. Sonntag nach Pfingsten gefeiert wurden.

In der westlichen Kirche weihte Bonifatius IV. am 13. Mai 609 oder 610 das heidnische römische Pantheon in Rom - zuvor das Heiligtum der antiken Götterwelt – der Jungfrau Maria und allen Heiligen und ordnete eine jährliche Feier an, zunächst am Freitag nach Ostern.

Papst Gregor III. weihte schließlich eine Kapelle in der Basilika St. Peter allen Heiligen und legte daher für die Stadt Rom den Feiertag auf den 1. November.

Ende des 8. Jahrhunderts begann man an diesem Tag dieses Fest vor allem auch in Frankreich zu feiern. Allmählich verbreitete sich in der gesamten Westkirche der 1. November.

Papst Gregor IV. legt 835 (839?) Allerheiligen für die gesamte Westkirche auf den 1. November fest.

Die orthodoxen Kirchen feiern ihr Allerheiligenfest noch am 1. Sonntag nach Pfingsten. Die Protestanten feiern das Allerheiligenfest nicht, allerdings ist am Vortag der Reformationstag.

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche feiert den Gedenktag der Heiligen am 1. November, wie auch am Vortag das Reformationsfest.

Brauchtum

Am Tag nach Allerheiligen begeht die Katholische Kirche den Allerseelentag.

Aufgrund der staatlichen Feiertagsregelung hat sich nach und nach das Brauchtum des tags darauf gefeierten Allerseelentages, seit Jahrhunderten Gedenk- und Gebetstag für die Verstorbenen, auf das Allerheiligenfest verlagert. Auf blumengeschmückten Grabhügeln sollen kleine flackernde Grablichter liebe Erinnerungen an die Verstorbenen zum Ausdruck bringen.

Zu den alten Bräuchen gehörte auch, dass in den Bauernhöfen verschiedene Brote in größerer Anzahl gebacken und mit den Worten "Gesegnet für die Armen Seelen" an die Verwandten und Bediensteten verteilt wurden. Das Brot wurde dann mit den Worten "Vergelt’s Gott für die Armen Seelen!" in Empfang genommen.

Vom oberösterreichischen Inn- und Hausruckviertel bis zum südostbayerischen Chiem- und Rupertigau waren ebenfalls aus Hefeteig geflochtene Zöpfe sehr beliebt als Allerheiligengebäck. Dieser Brauch hat sich bis heute erhalten.

Allerheiligen und Halloween

Am Vorabend, am 31. Oktober, der bei Lutheranern als Reformationstag gefeiert wird, findet Halloween statt. Neben den Wurzeln des Fests als Vorabend zum christlichen Fest (an dem es üblich war, wie bei Ostern und Pfingsten auch) Vigiliumsgottesdienste abzuhalten, geht das Fest aber auch auf ältere heidnische Bräuche in Europa zurück. In der heutigen, aus Nordamerika zurückgekommenen Form hat es jedoch eine kommerziellere und säkularisiertere Form angenommen. Die deutschen Bundesländer, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, gehen in den letzten Jahren verstärkt dazu über, moderne Halloween-Feste um Mitternacht zu beenden, da dann Allerheiligen beginnt und an diesem Tag nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer keine Tanz- und Musikveranstaltungen stattfinden dürfen. Diese Begrenzung gilt jedoch nur für solche Feierlichkeiten, die etwa die Form von Tanzveranstaltungen annehmen, und nicht für solche, bei denen die religiösen Wurzeln noch erkennbar sind; letztere erfreuen sich jedoch keiner verbreiteten Beliebtheit in Europa.