Vergiftung

pathologischer Zustand eines Lebewesens, der durch die Aufnahme einer jeweiligen Mindestmenge von verschiedensten Substanzen ausgelöst wird
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Die Vergiftung (als lateinisch-griechisches Kompositum auch die Intoxikation) ist ein pathophysiologischer Zustand, der als Folge der Einbringung von Toxinen (Giften) in den Körper auftritt.

Das Krankheitsbild wird Toxikose (griechisch τοξίκωση, toxíkosi - die Vergiftung) genannt. Vergiftungen mit mehreren Stoffen bezeichnet man als Misch- oder Polyintoxikationen. Toxine sind häufig bakterieller Herkunft (zum Beispiel bei vielen Lebensmittelvergiftungen).

In der „International Classification of Diseases“ (ICD-10) werden Vergiftungen und toxische Wirkungen unter den Schlüsseln T56.- bis T65.- angegeben.

Formen von Vergiftung

Als Formen werden unterschieden:

Angeborene Vergiftungen

Atopische Vergiftungen durch körpereigene Stoffe (Beispiel: Urämie) sind dadurch gekennzeichnet, dass der Körper eine Fehlfunktion hat. Hier ist der Gang zum Facharzt zwingend erforderlich.

Akute (erworbene) Vergiftung

Ursache akuter Vergiftungen ist meist die versehentliche (akzidentelle) oder beabsichtigte Einnahme bzw. Inkaufnahme von Intoxikation.

Chronische Vergiftung

Von einer chronischen Vergiftung spricht man bei langdauernder Einwirkung (Exposition) eines Giftes. Dies ist ein wichtiges Problem der Arbeitsmedizin. Auch langfristige Einnahme von Medikamenten kann zu chronischen Vergiftungserscheinungen führen. Berühmte Beispiele sind die Bleikinder und die Gressenicher Krankheit, aber auch der Alkoholismus bzw. das Rauchen.

Giftinformation

Solche Informationen geben Vergiftungsberatungsstellen (beispielsweise in Deutschland, Schweiz, Österreich). Sie geben schnelle Hilfe in Vergiftungsverdachtsfällen für die Bevölkerung und für medizinisches Fachpersonal. Für den Normalverbraucher die Giftnotrufzentralen für Fragen zu inländischen Fällen und das Tropeninstitut bei Fernreisen.

Giftnachweis

Erfolgt mit Hilfe mehrerer Methoden. Die sichersten und verbreitetsten sind Pathologie und DNA-Analyse.

Bei Vergiftungen beachten

Die Lebensfunktionen des Patienten müssen aufrecht erhalten werden. Sofort ist ärztliche Hilfe indiziert. Über die Giftnotrufzentrale sind alle angefragten Angaben wahrheitsgemäß zu beantworten und die Maßnahmen abzufragen, was zu tun ist.

  • Ereilt sie im Ausland ein Giftunfall, gelten nachfolgende Regeln:
1. Ruhe bewahren, Unruhe überträgt sich auf die/den Verunglückte(n).
2. Patienten in Schocklage bringen (oder stabile Seitenlage).
3. Besonnen handeln. Behandlung beginnen, siehe nächsten Absatz.
4. Falls möglich: Jemanden bitten, ärztliche Hilfe anzufordern.
  • Nach Selbstbehandlung: Unbedingt nächsten Arzt aufsuchen.

Behandlung von Vergiftungen

Eine einfache entgiftende Maßnahme ist das Ablassen der Giftflüssigkeit durch Öffnen des Bisses oder Stiches (Tiergift) bzw. das Erbrechenlassen durch Brechmittel, das jedoch bei bestimmten Toxinen kontraindiziert ist (etwa bei Benzin oder schaumbildenden Substanzen). Manche Vergiftungen können mit spezifischen Gegengiften (Antidot) behandelt werden. Es gibt bei Fernreisen in andere Länder auch Hinweise des Tropeninstitutes, die es zu berücksichtigen gilt. Die Hinweise sind auch im Internet abrufbar und sollten vor Reiseantritt genauestens gecheckt werden.

Rechtsmedizinische Gesichtspunkte

Eine wichtige ärztliche Aufgabe in Vergiftungsfällen ist die Beweissicherung und Dokumentation. Es sollten Giftproben, Urin-, Blut- oder Gewebeproben sichergestellt werden.

Bei manchen Vergiftungen erlauben bereits äußerliche Zeichen eine Diagnose des Toxins. Beispielsweise werden handelsübliche Präparate des Pflanzenschutzmittels E 605 intensiv hellblau gefärbt. Vergiftungen damit sind manchmal an der blauen Farbe am Mund des Patienten zu erkennen.

Differenzialdiagnose

Die Möglichkeit einer Vergiftung sollte in Betracht gezogen werden bei

  • unerwarteten Todesfällen bei jungen, bis dahin gesunden Menschen
  • bei plötzlichen Erkrankungen von Kindern ohne bekannte Vorerkrankungen
  • bei gleichzeitiger Erkrankung mehrerer Personen
  • bei Rauschgiftabhängigen
  • bei Personen mit erleichtertem Zugang zu Giften

Vergiftungsursachen

Vergiftungsursachen sind stark von Altersgruppe und Vergiftungsorten abhängig. Die häufigsten Vergiftungsfälle geschehen z. B. bei Kindern im Alter von 1-4 Jahren durch Arzneimittel, chemische Produkte und Pflanzen, und bei Säuglingen häufiger als bei über 70 Jahre alten Leuten. Meist sind sie aufgrund von Verwechslungen unter dem Einfluss unsachgemäßer Aufbewahrung zurückzuführen (z. B. in Getränkeflaschen). Unter anderen Vergiftungsursachen sind auch Kosmetika, Pestizide, Pilze, Nahrungs- und Genussmittel o. a. zu beachten. Unter Vergiftungsorten ist auf dem ersten Platz der Haushalt, als weitere Orte sind beispielsweise der Arbeitsplatz, Kindergärten und Krankenhäuser zu berücksichtigen. Die Vergiftungsursachen sind anhand der Symptome möglichst frühzeitig aufzudecken und durch die entsprechende Therapie zu behandeln.

Epidemiologie

1995 wurden (in Deutschland?) 2.944 Todesfälle durch Intoxikationen gezählt. Häufigster Stoff bei Intoxikationen sind das Kohlenstoffmonooxid (CO), die Opioide (Heroin, Morphin usw.) gefolgt von den Schlaf- und Beruhigungsmitteln (Hypnotika). Danach folgen die Alkoholvergiftungen (Ethanol, Methanol und Ethylenglykol).

Laut der Kriminalstatistik des BKA 2004 http://www.bka.de/pks/pks2004/index.html steht an erster Stelle Ethanol. Auch 1995 betrug laut BKA der Anteil der nicht verkehrsfähigen Medikamente und Gifte bei tödlichen Vergiftungen etwa ein Drittel. Alkohol und legale Genussmittel hätten laut dem Bundeskriminalamt dagegen eine 2/3-Valenz an Intoxikationen.

Rechtswissenschaften

Im (deutschen) Strafgesetzbuch war die Vergiftung bis 1998 als eigenständiger Tatbestand eines Verbrechens in § 229 StGB aF geregelt. Durch das 6. Strafrechtsreformgesetz wurde er in den § 224 (gefährliche Körperverletzung) überführt. Dadurch wurde der Tatbestand zu einem Vergehen herabgestuft, dessen Qualifikationen sich nunmehr nach den Regeln der Körperverletzung richten. Dabei umfasst die rechtliche Regelung auch das äußerliche Vergiften durch Kontaktgifte.

Im Zusammenhang mit der Rechtsprechung ist die Vergiftung auch eine Hinrichtungsart bei der Vollstreckung von Todesstrafen. Durchgeführt wird sie durch Verabreichung von Nervengiften durch Applikation mittels Kanüle (Todesspritze) oder durch Vergasung (Gaskammer). In Deutschland abgeschafft.

Rechtliche Grundlagen im Bereich der Toxikologie sind folgende Gesetze:

  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG von 18. Februar 2005)
  • Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG von 10. März 2005)
  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV von 23. Dezember 2004)
  • Verwendung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweises (NachwV von 15. Februar 2002)

Siehe auch