Benutzer:Carolin/Sandbox

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Wikipedia Tools, Guidelines etc

Quellen, Referenzen etc

Ich schwanke zwischen folgenden Formaten:

  1. Autor, Dies ist der Titel der Website, MustermannCommunication, 2006
  2. Autor, Dies ist der Titel der Website, MustermannCommunication, 2006
  3. Autor, Dies ist der Titel der Website, MustermannCommunication, 2006 [1]
  4. Autor, Dies ist der Titel der Website, MustermannCommunication, 2006 HTM
  5. Dies ist der Titel der Website, Autor, MustermannCommunication, 2006
  6. Dies ist der Titel der Website, Autor, MustermannCommunication, 2006 [2]
  7. Dies ist der Titel der Website, Autor, MustermannCommunication, 2006 HTM
  8. Autor, Dies ist der Titel der Website, MustermannCommunication, 2006
  9. Autor, Dies ist der Titel der Website, MustermannCommunication, 2006
  10. Autor, Dies ist der Titel der Website, MustermannCommunication, 2006 [3]
  11. Autor, Dies ist der Titel der Website, MustermannCommunication, 2006 HTM
  12. Dies ist der Titel der Website, Autor, MustermannCommunication, 2006
  13. Dies ist der Titel der Website, Autor, MustermannCommunication, 2006 [4]
  14. Dies ist der Titel der Website, Autor, MustermannCommunication, 2006 HTM

(Autor natürlich nur dann angegeben, wenn aus der Website ersichtlich.) Ich neige zu 9., zögere aber noch zwischen 1., 2., 5., 8. und 9.

Spezielle Server

Kategorien etc

Artikel-Bausteine

Einige Google-Recherchen:

Links, allgemein zu V.v.F.u.B.

Historie (Deutschland):

In der Weimarer Republik ... Unter dem Nationalsozialismus wurde einer Erwerbsbeteiligung von Frauen stark entgegengewirkt, auch im Zusammenhang mit den damaligen Arbeitslosenzahlen; diese Politik änderte sich, als die Umstellung auf die Kriegsproduktion ab 1936 zusätzliche Arbeitskräfte verlangte [1].

(Heute ist es aber zumindest umstritten, welche Auswirkungen auf die Arbeitslosenzahlen die Berufstätigkeit von Frauen hat: so schafft ihre Berufstätigkeit in anderen Bereichen neue Arbeitsplätze. (ref!))

In der früheren DDR wurde angestrebt, mittels der Erwerbsbeteiligung der Frauen eine Geschlechtergleichstellung in der Gesellschaft zu erreichen; die Familienpolitik förderte eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch staatliche Kinderbetreuung und realisierte neben allgemeinen familienunterstützenden Maßnahmen ein Netz an Dienstleistungs- und Kinderbetreuungsangeboten, vor allem in den 1970er und 1980er Jahren seit dem VIII. Parteitag der SED vom 15. bis 19. Juni. [2]

In Westdeutschland überwog in den Nachkriegsjahren zunächst das Modell der Hausfrauenehe. Es kam im Zug von Emanzipationsbestrebungen vor allem nach 1968 zu einem Wandel in der Orientierung von westdeutschen Frauen gegenüber der Erwerbsarbeit. In den 1990er Jahren überwog ein Vereinbarkeitsmodell auf der Grundlage einer Teilzeitarbeit von Müttern [3]

vielfältige Formen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (traditionelle Form der Hausfrauenehe, sequentielle Vereinbarkeit von Familie und Beruf als 3-Phasen-Modell, Teilzeitmodell etwa in Form eines Anderthalbverdienermodells, Doppelverdienermodell, partnerschaftliches Modell...)

„In der ganz überwiegenden Mehrheit aller Familien scheint die Verantwortung für die Hausarbeit nach übereinstimmender Auffassung bei den Frauen zu liegen, während die Beteiligung der Männer als Hilfe bei der Hausarbeit interpretiert wird.“ (Kaufmann 1995, S. 127, zitiert durch [4])


Gesetze, wohl einzubauen

(-- überprüfen: was früher Erziehungsurlaub hieß, heißt ab dann Elternzeit (oder Elternurlaub?) --)

Gesetze, wohl nicht einzubauen

heute

Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht seit 1996. Am 1. August 1996 wurde das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) (vom 29. Oktober 1991, geändert 16. Dezember 1998) mit Übergangsfristen rechtsgültig [5]. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB), gemäß dem der Rechtsanspruch den Entschluss zum Austragen ungeborenen Lebens begünstigen sollte; im §24 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) wurde der Rechtsanspruch auf einen (Halbtags-)Kindergartenplatz gesetzlich verankert. Zusätzlich gelten Ausführungsgesetze der Länder zum Kinder- und Jugendhilfegesetz[6].

Die derzeitigen Regelungen sehen einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung vor; ein Rechtsanspruch besteht aber in den meisten Fällen nur für (Halbtags-)kindergarten für ab 3-jährige. Die Verpflichtung zu dessen Umsetzung und Finanzierung liegt bei den Ländern und Kommunen (ref, präziser...). Für einen Krippenplatz oder einen Ganztags-Kindergartenplatz besteht kein Rechtsanspruch, jedoch stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel zur Verfügung (ref?)

Auf dem Familiengipfel vom 16. Oktober(überprüfen!) 2006 wurden u.a. die V.v.F.u.B., Kinderrechte und die gesellschaftliche Spaltung in arm und reich thematisiert.

"Der Hauptunterschied zwischen den beiden Systemen besteht in der Finanzierung. In Frankreich werden die Lohnersatzleistungen durch Beiträge der Arbeitnehmer finanziert (ähnlich wie die Arbeitslosenversicherung etc. in Deutschland), in Deutschland trägt der Staat 25% der anfallenden Kosten, der Rest muß durch den Arbeitgeber geleistet werden. Diese Regelung trägt dazu bei, das "Risiko" für den Arbeitgeber zu erhöhen, wenn Frauen im gebärfähigen Alter beschäftigt werden. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen sinken, weil im Zweifelsfall ein Mann eingestellt wird. Diese Tendenz wird durch die häufige Unterbrechung der Arbeitstätigkeit durch den Erziehungsurlaub noch verstärkt." (dieselbe Quelle)

http://66.102.9.104/search?q=cache:K44AJlaCLsgJ:www.histinst.rwth-aachen.de/default.asp%3FdocumentId%3D71+historisch+vereinbarkeit+familie+aachen&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1 http://www.google.com/search?q=cache:K44AJlaCLsgJ:www.histinst.rwth-aachen.de/default.asp%3FdocumentId%3D71+historisch+vereinbarkeit+familie+aachen&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1

(evtl. Links zu Mutterschaftsversicherung, Mutterschaftsgeld?)

Kitas

"Einer Studie des deutschen Industrie- und Handelskammertages zufolge schließen 95 von 100 Kitas vor 18.00 Uhr. Nur ein Prozent öffnet am Samstag." [9]

Gleichstellung

Die Beziehung zw. V.v.F.u.B. und der Gleichstellung in der Gesellschaft sind vielfältig: Arbeitgeberrisiko Mutterschutz als Hemmnis für die Einstellung von Frauen bei gleicher Qualifikation, versteckte Diskrimination am Arbeitsplatz (siehe Chancengleichheit#Chancengleichheit im Beruf), Schwierigkeiten der Väter bei der Einforderungen von Rechten der V.v.F.u.B., Karriereknick aufgrund der Synchronizität von kritischen Jahren für die Karriere mit den Jahren der Familiengründung, Auswirkungen auf die Renteneinkünfte, Rollenverteilung bei der Hausarbeit und der Kindererziehung, ...

Elterliche Rollenmodelle bezüglich Erwerbstätigkeit und Familie

Modelle elterlicher Rollenverteilungen Erwerbstätigkeit und Familie; von Pfau-Effinger "Geschlechterkulturelle Familienmodelle" genannt.

Hier: Unterschieden nach der Art, wie die Aufgaben der Erwerbstätigkeit und der Verantwortung für die Familienarbeit (Kinderbetreuung, Hausarbeit) aufgeteilt sind.

Nach Pfau-Effinger 2005 (http://web.fu-berlin.de/gpo/wandel_geschl_pfau_effinger.htm):

  1. Familienökonomisches Familienmodell - beide Eltern sind im eigenen landwirtschaftlichen oder kleingewerblichen Betrieb tätig.
  2. Traditionelles bürgerliches Familienmodell, auch Versorgerehe genannt - Rollenverteilung, bei der ein Elternteil in Vollzeit berufstätig ist und ein Elternteil die alleinige oder nahezu alleinige Verantwortung für die Familienarbeit hat.
  3. Modernisiertes bürgerliches Modell, auch Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe genannt - Rollenverteilung, bei der ein Elternteil in Vollzeit berufstätig ist und ein Elternteil in Teilzeit und zugleich die alleinige oder nahezu alleinige Verantwortung für die Familienarbeit hat.
  4. Egalitär-erwerbsbezogenes Familienmodell, auch Doppelversorgermodell mit externer Kinderbetreuung genannt - Rollenverteilung, bei der beide Eltern in Vollzeit erwerbstätig sind und vorwiegend externe Kinderbetreuung herangezogen wird.
  5. Egalitär-familienbezogenes Modell, auch Doppelversorger/Doppelbetreuer-Modell genannt - Rollenverteilung, bei der beide Eltern zu annähernd gleichen Teilen in Teilzeit erwerbstätig sind und sich die Verantwortung für die Kinderbetreuung (Familienarbeit?) partnerschaftlich teilen.

(nach Pfau-Effinger: 2005 vowiegend in Ostdeutschland und in der französischen Schweiz, teilweise in Österreich (Pfau-Effinger 2005, Seite 2 und Seite 5)

(Verantwortung für Familienarbeit: zu überprüfen) Und Mischformen etc

in Deutschland und in Österreich haben 3- bis 6-jährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen (Teilzeit-)Kindergartenplatz; in allen drei Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Ältere Menschen das Recht, öffentlich finanzierte Pflegeangebote wahrzunehmen (Pfau-Effinger 2005, Seite 6)

Österreich: Teilzeitkarenzregelung (Pfau-Effinger 2005, Seite 7, zitiert Kremer/Schiffbänker)

Eine im Jahr 2002 veröffentlichte Studie (Esch / Stöber-Blossey 2002, zitiert durch Pfau-Effinger 2005) stellte fest, dass es in Westdeutschland kaum ein Angebot an Betreuungsplätzen für 3- bis 6-jährige gab, in Ostdeutschland hingegen ein bedarfsdeckendes Angebot; in Westdeutschland war diese Betreuung zumeist in Teilzeit realisiert, in Ostdeutschland ganztags. Umfassendere Hortversorgung in Ostdeutschland.

Weitere Links (von anderen Stellen dieser Sandboxherkopiert):

Weitere Staaten

Staatenübergreifend


Laut eines Artikels im SZ Magazin wird in postfaschistischen Staaten wie Deutschland, Österreich, Spanien, Japan oder Italien staatlichen Kindertagesbetreuungssystemen, insbesondere der Ganztagsbetreuung in Kinderkrippen, aufgrund des staatlichen Einflusses, der während des Faschismus auf die Kindererziehung genommen wurde, mit Misstrauen begegnet, und ebenso auch dem sozialistischen Modell der staatlichen Kindererziehung [10].


Basisdaten
titel: bla1
Typ: bla2
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Tabelle

siehe auch Benutzer:Carolin2006/Ländervergleich

Ländervergleich
. Deutschland/Österreich/Schweiz andere Staaten Europas außereuropäische Staaten
Flagge Vorlage:Link-Bild Vorlage:Link-Bild Vorlage:Link-Bild x x
a b c d e f
Column 1 Column 2 Column 3
A B
C D
E F
G
H


Staat Vorlage:Link-Bild Deutschland Vorlage:Link-Bild Österreich Vorlage:Link-Bild Schweiz
konservativ konservativ liberal-konservativ
Elterngeld (früher Erziehungsgeld) Kinderbetreuungsgeld (frher: Karenzurlaubsgeld) -?
Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) Karenzzeit (Mütter..., Väterkarenz) -?
Elternteilzeit in Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten, bis zu 3 Jahren, 15-30 Wochenstunden Elternteilzeit in Betrieben mit mindestens 21 Beschäftigten, bei mindestens 3 Jahren Dienstalter, bis zum vollendeten 7. Lebensjahr -?
Vereinbarkeit von Familie und Beruf#Bundesrepublik Deutschland Vereinbarkeit von Familie und Beruf#Österreich Vereinbarkeit von Familie und Beruf#Schweiz
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ja nein meist ja
Ganztagsschule#Deutschland Ganztagsschule#Österreich Ganztagsschule#Schweiz
Kindertagesbetreuung#Deutschland Kindertagesbetreuung#Schweiz


(Kommentar: verwende <br/> innerhalb einer Tabellenzelle)

(Test:) Übersicht der Eigenschaften.

Vorlage:Link-Bild Deutschland Frankreich
bla1
bla2

bla3
bla4
Eigenschaft Nein Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja



(Sandbox:) Flaggen-Test:

Deutschland

Zeitbefund: Vater heute. Biologische Notwendigkeit? Individueller Lebensentwurf? Politischer Gestaltungsauftrag?

http://ec.europa.eu/employment_social/employment_strategy/nap_2003/nap_de_de.pdf (Seite 27) ausführlicher Überblick

  • Pflegeversicherung (Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG).

Österreich

Vereinbarkeit und Neuverteilung von Betreuungs- und Erwerbstätigkeit]

Kinderbetreuungsgeld
  • (Österreich?) [11] - "2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld"
    • (nach: Seite 17, "Vereinbarkeit von Familie und Beruf":) nötig ist ein adäquates Ineinandergreifen dreier Bereiche:
      1. finanzielle Absicherung in der Phase der Kinderbetreuung
      2. ausreichendes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Familienangehörige
      3. familienfreundliche Arbeitswelt
    •  [12]  [13]  [14].
    • Abschnitte 3.1.2.,
      • Das Zweite Arbeitsmarktreformgesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft [15]; es verschärfte die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose [15], zielte aber zugkeich darauf, einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Erfordernissen an Dynamik und Flexibilität am Arbeitsmarkt einerseits und den dadurch verstärkten Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer andererseits (nach: Seite 15): so ist etwa "Eine Beschäftigung [...] gemäß der neuen Bestimmungen u.a. nur dann zumutbar, wenn sie mit der Einhaltung gesetzlicher Betreuungspflichten vereinbar ist."
      • http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-17944.html : "Am 16.6.2004 wurde vom Nationalrat ein „Arbeitsmarktreformgesetz 2004“ (BGBl I 2004/77) beschlossen, dessen wichtigster Inhalt eine Neufassung der sogenannten „Zumutbarkeitsbestimmung“ des § 9 AlVG 1977 darstellt."
    • Ausbau der Betreuungseinrichtungen:
      • 3.1.3. "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
      • 3.2.4. "Menschen mit Behinderungen"
      • 3.2.5. "Pflegebedürftige Menschen"
    • nach Abschnitt 3.2.3. die V.v.F.u.B. eine der Maßnahmen zur Bekämpfung der Familienarmut (Seite 26)
  •  [14] : Für alle ab dem 1. Januar 2000 geborenen Kinder haben Väter einen eigenständigen Anspruch auf Karenz. - "Für Geburten ab dem 1.Jänner 2002 kann eine Bildungskarenz unmittelbar im Anschluss an eine arbeitsrechtliche Karenz vereinbart werden."
Elternteilzeit

Schweiz

in Wikipedia

Für mehr Information, siehe


Familienplattform

Familienpause. Ziel von P&G ist es auch in den Ländern, in denen es keinen bzw. nur einen kurzen gesetzlich vorgeschriebenen Erziehungsurlaub für Mütter und Väter gibt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unbezahlte Freistellung zur Erziehung des Kindes zu ermöglichen. Ein einjähriger unbezahlter Urlaub kann in Anspruch genommen werden. Für die Zeit des Erziehungsurlaubs wird mit dem Vorgesetzten ein Plan entwickelt, wie der Kontakt zum Unternehmen aufrechterhalten werden kann." - maxon motor ag: "Schwangerschaftsurlaub von 16 Wochen" (wie hoch ist es sonst in der Schweiz?)

    • Roland Murton AG: "Lohnfortzahlung bei Mutterschaft von 14 Wochen und anschliessender Wahl der Arbeitsschicht im Betrieb, die Möglichkeit zur Reduktion des Arbeitspensums insbesondere auch im Management, die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Betreuungsplätzen, die Möglichkeit der Betreuung kranker Kinder,..." -
    • insbesondere siehe auch z.B. http://www.familienplattform.ch/familienplattform/unternehmen-comartis.htm : "Vereinbarkeit von Beruf – Familie – Privatleben", "Familienbewusste Unternehmensführung beschränkt sich in der Comartis AG nicht auf die Optimierung von harten Faktoren (Arbeitszeit, Arbeitsorganisation,etc.) sondern umfasst auch die weichen Faktoren (Information, Kommunikation, Haltung, Kultur etc.)", u.a.: "Besprechungstermine werden unter Berücksichtigung der familiären Verpflichtungen festgelegt.", "Bei Neueinstellungen beeinflussen der Wunsch nach Teilzeitregelungen den Entscheid nicht negativ, die Qualifikation ist ausschlaggebend.", "Patchwork-Biografien werden im Unternehmen als normales Phänomen akzeptiert."
    • http://www.familienplattform.ch/familienplattform/unternehmen-ibm.htm , Zitat:
· Kinderbetreuungsmöglichkeiten während Geschäftsreisen und Notfallsituationen.
· Es besteht die Befürchtung, dass Teleworking und unbezahlter Urlaub einen negativen Einfluss auf die Karrierechancen und die Zusammenarbeit und Kommunikation im Team haben könnten.
· Es gibt noch zu wenig qualifizierte Teilzeit- und Job-Sharing Angebote.
    • http://www.familienplattform.ch/familienplattform/unternehmen-ibm.htm : Angebot, das auf das Erreichen einer ausgewogenen Work-Life-Balance abzielt; und Zitat: "Interessant ist auch zu sehen, dass Fragen der Familienfreundlichkeit am häufigsten von neu zugezogenen ausländischen Forscherinnen und Forschern aus unserem internationalen Umfeld, in dem Mitarbeitende aus rund 30 verschiedenen Nationen tätig sind, gestellt werden. Für sie sind häufig bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Tagesschulen oder Transportmöglichkeiten für Kinder (Schulbusse) etc. eine selbstverständliche Erfahrung aus ihrem bisherigen Arbeits- und Wohnland. Sie empfinden es in der Schweiz als schwieriger, die Berufstätigkeiten beider Ehepartner mit einer ausgewogenen Work-Life-Balance in Einklang zu bringen." ..."Angebot im Bereich der Kinderbetreuung [...] (zusätzlich auch Haushaltshilfe und Pflege von Betagten)" ... "Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit"


BFS


Text...

Die eidgenössiche Volksabstimmung über die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende und bei Mutterschaft) vom 26. September 2004 ergab 55% Ja-Stimmen. Seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes am 1. Juli 2005 erhalten erwerbstätigen Frauen 14 Wochen nach der Geburt 80% des zuletzt erzielten Lohnes mit einer Grenze von 172 Schweizer Franken pro Tag. [16]. Die Schweizer Kantone haben zum Teil großzügigere Bestimmungen; mehr Informationen dazu siehe Schweizer Mutterschaftsversicherung.

Ein wichtiges Element für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Schweiz sind die betrieblichen Rahmenbedingungen. Die "Plattform für Familie und Beruf" vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, Pro Familia und Pro Juventute stellt Unternehmen mit familienfreundlichem Profil vor. Dabei stechen Merkmale wie individuelle Arbeitszeitmodelle (gleitende Arbeitszeiten, vier-Tage-Woche bei vollem Lohn,Job-Sharing, Teleworking, Heimarbeit, flexible Verteilung der Arbeitszeit über das Jahr, Teilzeitarbeit auch für Führungskräfte), unbezahlte Urlaube, betrieblicher Vaterschaftsurlaub, Kinderbetreuung (etwa Arbeitgeberkrippe und Hort) oder auch das Bemühen um langfristig angelegte und strategisch ausgerichtete familienfreundliche Betriebstrukturen hervor. Diese sind umso wichtiger, als die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Vereinbarkeit in der Schweiz oft als schwieriger empfunden werden as in anderen Nationen [17].


plusplus



Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Bedingungen und Möglichkeiten einer Balance zwischen Erwerbsarbeit und Familienengagement (allgemeiner: und eigenen Interessen)

Frankreich

Niederlande

http://ec.europa.eu/employment_social/publications/2004/kean03002_de.pdf (siehe S. 11)

Island

USA

In den USA ist ein größerer Anteil der Mütter [überprüfen!] erwerbstätig als in Deutschland. Obwohl die Arbeitszeiten in den letzten 20 Jahren deutlich gestiegen sind (und der Urlaub kürzer ist als in Deutschland [aber das hat hier nichts mit zu tun...]) verbringen Eltern insgesamt mehr Zeit mit ihren Kindern als vor 20 Jahren. ([Vergleich mit Deutschland noch auszubauen...]) Dies liegt vor allem daran, dass

  • Väter stärker eingebunden sind
  • Kinder berufstätiger Eltern später ins Bett gehen, und
  • die gemeinsame Zeit intensiver genutzt wird.

Eltern verzichten dabei auf Freizeit. [18]:

Siehe auch:

Kanada

Skandinavien

"In den westlichen, vor allem den skandinavischen Ländern Schweden, Dänemark oder Norwegen, hat eine starke wohlfahrtsstaatliche Tradition für die Ausbreitung staatlicher Kinderbetreuung und schulischen Ganztagsangeboten gesorgt.

Über Parteigrenzen hinweg einigte man sich in Schweden und Dänemark auf ein einheitliches Konzept der Kinderbetreuung und Bildung. Inklusion und Integration - auf diese Formel lässt sich laut Tora Korsvold von der norwegischen Universität Trondheim der skandinavische Ansatz bis 1989 bringen. " Quelle: http://www.ganztagsschulen.org/5947.php

Schweden: http://ec.europa.eu/employment_social/publications/2004/kean03002_de.pdf (siehe S. 14: Berufsunterbrechungen (für andere Zwecke))

Schweden: http://www.bis.uni-oldenburg.de/bisverlag/kurgle97/kap5.pdf

Dänemark: Mutterschaft

Finnland: http://virtual.finland.fi/finfo/saksa/arbfam.html

Spanien

Stillzeit: Die Firmen sind verpflichtet, allen Müttern bis zum 9. Lebensmonat des Kindes 1 Stunde Stillzeit einzuräumen (Spanien). Haushaltshilfe: In Spanien sind Haushaltshilfen nicht ein Privileg besser gestellter Familien, sondern praktisch jede mittelständige Familie hat jemanden, der ihr im Haushalt zur Hand geht. - ... die Akzeptanz in Deutschland berufstätigen Müttern kleiner Kinder gegenüber recht gering, man wird schnell als Rabenmutter verurteilt. Gut finde ich jedoch, dass eine Mutter bis zu 3 Jahre vom Staat eine gewisse Unterhaltszahlung erhält, die es ihr finanziell ermöglicht, auf ihr festes Gehalt während dieser Zeit zu verzichten. Diese Möglichkeit besteht in Spanien nicht. Auch scheint der Arbeitsplatz in Deutschland gesichert zu sein, d. h. man kann nach der Auszeit wieder die gleiche Stelle antreten – dies ist in Spanien nicht gewährleistet. (Spanien) Quelle: http://www.fast-4ward.de/base/show_article.php?a=198&PHPSESSID=3620786245354232440a7729e84a4abc )

Australien

Japan

Die Familie in Japan war bis nach 1945 durch ein hierarchisch aufgebautes, traditionell orientiertes Familienmodell charakterisiert.

Japanerinnen gelten heute weltweit als die Frauen mit der besten Ausbildung. In ihrer Berufstätigkeit stehen sie aber trotz Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuungsplätzen für die Kleinsten unter hohem Druck, vorrangig aufgrund langer Arbeitszeiten und der vorherrschenden Erwartung, dass Frauen ältere Familienmitglieder versorgen. Dennoch ist über die Hälfte von ihnen zumindest in Teilzeit berufstätig. [19]

Männer verbringen im Alltag meist nur kurze Zeit innerhalb der Familie: gesellschaftlich werden hohe moralische Ansprüche an die Berufstätigkeit gestellt, besonders an die des Mannes, und zudem sind in Ballungsgebieten die Anfahrtszeiten zum Arbeitsplatz sehr lang, nicht selten bis zu zwei Stunden. Da der Schulerfolg der Kinder vor allem am Rang der erreichten Schule abhängt, steht ein Schulwechsel einem Umzug bei Arbeitsplatzwechsel oft entgegen. [20]

Hausarbeit und Kindererziehung obliegt zum weitaus größten Teil den Frauen; sie wenden sie im Durchschnitt täglich dreieinhalb Stunden dafür auf, Männer hingegen acht Minuten. In höheren Hierarchiestufen, etwa im Top-Management und in der Politik, sind Frauen auf der nationalen Ebene weit untervertreten. Erst seit der Änderung des Arbeitsrechts und des Gleichstellungsgesetzes am 1. April 1999 dürfen Firmen weiblichen Angestellten bei ihrer Heirat nicht mehr das Ausscheiden aus dem Berufsleben nahelegen. [19]

In der männerdominierten Berufswelt sind die Berufschancen von Männern und Frauen weiterhin sehr verschieden. Großteils übernehmen japanische Frauen nach einer Familienphase eine Arbeit in Teilzeit. Der gesellschaftlichen Status der Hausfrau definiert sich über die Position des Mannes und über den Erfolg der Kinder in der schulischen Laufbahn. [21]

In der Berufswelt herrscht nach wie vor die traditionelle Auffassung der Mutter- und der Vaterrolle vor. Ledige Mutter haben kaum die Möglichkeit, eine qualifizierte Arbeit zu erhalten. Es besteht ein Anrecht auf einen Mutterschutzurlaub (Vor- und Nachgeburtsurlaub), der seit 1995 14 Wochen beträgt. Seit Anfang der 1990er Jahre gibt es für Mütter und Väter bis zum ersten Geburtstag des Kindes gesetzlich die Möglichkeit, Kinderbetreuungsurlaub zu nehmen, der mit 25% des Gehaltes bezahlt wird, doch sie wird - wohl auch aufgrund der in Unternehmen herrschenden Erwartungen - fast nur von Frauen genutzt. [22]

Links: Ländervergleich Deutschland - Japan (Regierung): http://www.shoubu.de/jap_regierung.htm#007

Besondere Situationen

Mutterschutz (=Schwangerschaft, Wochenbett, Stillzeit)



Schwangerschaft
Stillzeit

http://www.google.com/search?hl=en&q=stillzeit+arbeitgeber&btnG=Google+Search

D
  • Deutschland:
    • In Deutschland ist nach § 7 MuSchG[23] stillenden Arbeitnehmerinnen die zum Stillen erforderliche Zeit zu gewähren, insgesamt mindestens 60 bzw. 90 Minuten am Tag; dabei zählen Fahrtzeiten zur Stillzeit [24]. Arbeitsgerichte haben Stillzeiten auf zwei Jahre nach der Geburt des Kindes begrenzt [24], in der Praxis sind es meist ein halbes bis anderthalb Jahre [25].
Schw.



Mehrlingsgeburten

Kinderreiche Familie

Behinderung oder Krankheit eines Kindes

Persönlichkeiten

-- Achtung: POV-Gefahr. Interessant, erweiterbar, aber vielleicht will ich´s doch eher weglassen? --

Einige Persönlichkeiten sind aufgrund ihrer Kombination von Familie und Beruf zum Positiven oder Negativen bekannt, auch bei einige fiktive Personen gehört dieser Aspekt zu ihrer Geschichte. Als Beispiele mögen hier gelten Herrscher und Herrscherinnen wie Kleopatra VII., Katharina II. von Russland, Heinrich VIII. (England) (neg.) und Königin Elisabeth I. von England, Wissenschaftler wie die Nobelpreisträger Marie Curie und Pierre Curie, sowie aus Literatur und Film etwa Scarlett O'Hara (Vom Winde verweht).

brainstorming: Rabbi - das im Zweiten Laterankonzil Priesterzölibat, das Lehrerinnenzölibat im Dritten Reich, Siddharta/Buddha

Literatur

  • Marlene Lohkamp-Himmighofen, Familienpolitische Maßnahmen bei Mutterschaft und der Erziehung von Kleinkindern in den Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und der Schweiz, Verlag Leske + Budrich, Opladen, Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft, Jg. 24, 1/1999, S. 47-64, ISSN 0340-2398 (nur Abstract eingesehen) - europäische frauen- und familienpolitischen Modelle
  • Barbara Vinken, Die Deutsche Mutter: Der Lange Schatten eines Mythos, Piper Verlag, Januar 2001, ISBN 3492038611
  • Elisabeth Beck-Gernsheim, Die Kinderfrage. Frauen zwischen Kinderwunsch und Abhängigkeit, C.H. Beck Verlag, München, 1997, ISBN 3406422624

Eher "Ratgeber"-Bücher für Eltern (i.a. für Mütter):

  • Verband berufstätiger Mütter e.V. (Hrsg.), Das Dschungelbuch. Leitfaden für berufstätige Mütter, Köln, 2002
  • Nina von Mandelsloh, Kind und Job - das schaffe ich, Gräfe und Unzer, München, 2002, ISBN 3774249954

Eher Plädoyer:

  • Regine Schneider, Gute Mütter arbeiten. Ein Plädoyer für berufstätige Frauen, Fischer Taschenbuch, Frankfurt a. M., 2000, ISBN 3596136237

OECD-Refs

(http://www.oecd.org/document/56/0,2340,en_21571361_33915056_34508792_1_1_1_1,00.html : [.....] Author (if any), Title of the material, © OECD, date.


  • Eine 2005 veröffentlichte OECD-Studie[29] zeigte auf, dass von Staat zu Staat die Kosten von Kinderbetreuungseinrichtungen (Tabelle A1, Seite 53) ebenso wie entsprechende finanzielle Unterstützungen wie Zuschüsse oder Steuerabzüge (Tabelle A2, Seite 59) stark variieren und, daraus resultierend, auch die finanziellen Anreize, am Arbeitsmarkt teilzunehmen.
  • (PDF available here)

Stichworte

  • bzgl. der Betreuung Pflegebedürftiger:
    • Es ist zu vermuten, dass in vielen Punkten Ähnliches wie für die Kinderbetreuung auch für die Betreuung pflegebedürftiger Personen gelten könne.
    • Die Realität am Arbeitsplatz hat Einfluss auf die Gesundheit der Eltern und somit indirekt auf die Gesundheit der betreuten Kinder bzw. Pflegebedürftigen.
  • Wege zum Arbeitsplatz

Textbausteine (Grammatik, Inhalt usw noch sehr zu überarbeiten)

Einer kanadischen Studie zufolge wird die Gesundheit durch fehlende Work-Life-Balance beeinträchtigt; insbesondere treten dann häufiger Stress, Burn-out und Depression auf, und die allgemeine Lebenszufriedenheit ist geringer [30] . Derselben Studie zufolge ist der Stress für Eltern mit Kindern von 6 bis 12 Jahren am größten, obwohl der Zeitaufwand für kleine Kinder am größten ist [31]. (Dort drin steht ebenso (Zitat:) "According to Phipps and Macdonald (2005), women still take on the management role of domestic work even when there is more gender equity in the home") - dazu gab´s noch eine ähnliche, etwas anders gewichtete (auf bezahlte Hilfe bezogene) Referenz: "Allerdings wird nicht die Hauptverantwortung für den Haushalt auf die bezahlten Kräfte übertragen, sondern in allen Fällen verbleibt das Management und in der Regel auch der Hauptteil der Haus- und Fürsorgearbeiten bei den befragten Müttern." [32]


Im englischsprachigen Raum wird "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" oft mit Begriffen wie "reconciliation of work and family life" or "balance between workplace and family life" ausgedrückt, auch im Kontext von "work-life-balance". Es wird aber auch kritisch angemerkt, dieser Begriff impliziere eine private Angelegenheit und Verantwortung, und blende den gesellschaftlichen Blickpunkt aus Referenzfehler: Ungültige <ref>-Verwendung: „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben.. Diese Aussage steht im Einklang mit dem englischsprachigen Wikipedia-Eintrag "en:Work LifeBalance refers to a person’s control over the conditions in their workplace."


Teilweise wird gesagt: "Der Streit um die aktuelle Frauenrolle findet heute weniger zwischen Mutter und Tochter statt, als vielmehr zwischen den "Supermamas", die wie selbstverständlich ihren Job an den Nagel gehängt haben, und den arbeitenden "Rabenmüttern", die sich häufig den Vorwurf gefallen lassen müssen, ihre Kinder zu vernachlässigen." [33]; Weblogs zeigen unendliche Debatten ums Thema auf (Ref. zu "Drei Jahre zuhause?" oder so ähnlich...); Talkshows inszenieren Streitgespräche zwischen Rabenmüttern und Supermamas. Diese Medienrealitäten haben nicht unbedingt viel gemein mit tatsächlichen realen Beziehungen zwischen Frauen verschiedener Lebensausrichtung (siehe z.B. http://www.plusplus.ch/pdf/forschungsprojekt.pdf Seite 17, Abschnitt 3.13.2 "Geschwister"). Das Thema kann allerdings mit einer Aufsplittung der politischen Interessen von Frauen einhergehen.



Kinder- und Familienfreundlichkeit

  • Kinder- und familienfreundliche Gesellschaft und Politik
  • auf die Bedürfnisse von Kindern und Familien ausgerichtet: kinder- und familienfreundliche Hotels und Gaststätten
  • auf Kinder als Zielpersonen oder Konsumenten zugeschnitten: so wird von "kinderfreundlicher Werbung" gesprochen, "kinderfreundlichen Produkten", "kinderfreundlichem Fernsehen" und so weiter
  • kinder- und familienfreundlich Preise (ermäßigte Tarife für Kinder, verbilligte Kinderportionen in Gaststätten, Familienrabatte)
  • freundlich zu Kindern: kinderfreundliche Menschen, kinderfreundliche Tiere

wobei es zwischen diesen Bereichen Überlappungen gibt.

Auch in Deutschland wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund der Bevölkerungsentwicklung zum politischen Thema: Bundespräsident Horst Köhler am 23. Mai 2004 (Datum doppelt verifizieren!) in seiner Ansprache nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland drei zentrale Elemente einer familien- und kinderfreundlichkeit Gesellschaft:

  • die Anerkennung von Elternarbeit
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die Wertschätzung von Kindern

Zitat:

"Wie kommt es, dass wir in Deutschland immer weniger Kinder haben? Glauben wir nicht mehr an unsere Zukunft? Kinder bedeuten Neugier, Kreativität und Zuversicht. Kinder sind Brücken in die Welt von morgen. Wir müssen uns alle anstrengen, eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft zu werden. Dazu brauchen wir konkrete Antworten auf bestimmte Fragen, zum Beispiel: Wie schaffen wir es, Elternarbeit anzuerkennen? Wie kann es gelingen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren? Was sind uns Kinder wert? Wir müssen auf diese Fragen konkrete Antworten finden."[34]

Elternarbeit

Elternarbeit bedeutet:

  • die Arbeit von Pädagogen mit Eltern betreuter Kinder (zum Beispiel Elternabende)
  • die Arbeit der Eltern für ihre Kinder, insbesondere Erziehung und Versorgung der Kinder

Politische Einordnung

(Text hatte"WORTLAUT UND INHALT NOCH NICHT OK"; ist inzwischen in gekürzter Form in Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingebaut.)

Während sich das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf die Möglichkeit des Einzelnen, beide Bereiche miteinander zu vereinbaren, bezieht, so fokussieren sich andere Kräfte in der Gesellschaft darauf, dass es keine Notwendigkeit sein dürfe, dass beide Eltern außer Haus arbeiten, sondern dass im Gegenteil möglich sein müsse, dass ein Elternteil sich in Vollzeit dem Familienleben widmet, und dass diese Familienarbeit zu honorieren sei.

Die katholische Kirche setzt in der Charta der Familienrechte[35] vom 20. Oktober 1983 fest, dass (auf Heirat beruhende) Familien nach Artikel 10 "ein Recht [haben] auf eine soziale und wirtschaftliche Ordnung, in der die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse es den Familienmitgliedern gestattet zusammenzuleben" und "der Arbeitslohn sollte so bemessen sein, daß Mütter nicht zur Arbeit außerhalb des Hauses genötigt werden, zum Nachteil des Familienlebens und vor allem der Kindererziehung. Die Arbeit der Mutter im Haus muß wegen ihres Wertes für Familie und Gesellschaft anerkannt und geachtet werden."

Die Menschenrechtserklärung stellt zwar zwar ein Recht jedes Einzelne auf Arbeit (Artikel 16), den Schutz der Familie (Artikel 23) und den besonderen Schutz von Müttern und indern (Artikel 25) fest, enthäl aber keine expliziten Bestimmungen zur deren Vereinbarkeit.

Andere Kräfte in der Gesellschaft sagen, dass es keine Notwendigkeit geben dürfe, dass beide Eltern am Arbeitsleben teilnehmen: sie plädieren für die Möglichkeit der Wahl einer traditionellen Familie und betonen die Honorierung der Familienarbeit. So wird auch für den Fall einer Scheidung wird in den Bestimmungen zum Unterhalt geregelt, in welchem Grade, je nach Alter der Kinder, dem betreuenden Elternteil eine Berufstätigkeit zugemutet werde.

Evtl. relevant:

Evtl. weniger relevante Stichworte: Elternabende (=Sitzungen der Klassenelternschaft) Elternbeirat Dienstleistungsgesellschaft Industriegesellschaft DINKS Kinderkrankengeld (aber: Probleme, die sich ergeben, wenn die Kinder krank sind, etc., da in diesem Fall meist die Mutter – und nicht der Vater – in der Firma fehlen, um bei dem Kind zu sein.) Familienstruktur Soziale Kompetenzen Partnerschaft Vorgesetzte Arbeitszeit/Teilzeit Werte Rollenbilder, Geschlechterrolle Lebensziele Jobsituation Familienbild Familienmodell, Modell der Familie Finanzen Kinderfeindlichkeit, Kinderfreundlichkeit Familienfeindlichkeit, Familienfreundlichkeit Rabenmutter Ausbildung und Fortbildung und Umschulung Erziehungsvorstellungen Familienleistungen Wunschgroßelternvermittlung, Leih-oma-service, Au pair Großeltern Familienzusammenhalt Unternehmensethik


http://www.ekd.de/EKD-Texte/2139_sozialwort_1997_sozial2.html "(55) Aufgrund der traditionellen Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen sind es vor allem die Frauen, die Arbeit in Familie und Ehrenamt übernommen haben. Nimmt man ihren Anteil an der Erwerbsarbeit hinzu, so werden etwa zwei Drittel der gesellschaftlich anfallenden Arbeit von Frauen geleistet. Weil Frauen immer noch den größten Teil der familiären Arbeit leisten, werden sie häufig noch zusätzlich bei den Einstellungsentscheidungen benachteiligt. Deshalb haben sie an der Erwerbsarbeit nicht in dem Maße teil, wie es ihrer Ausbildung und Qualifikation entspräche."


"Die wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften seit den 60er Jahren hat in Verbindung mit der zunehmenden Qualifizierung der Frauen zu einem tiefgreifenden Einstellungswandel geführt, welcher für die meisten jungen Frauen die Verbindung von Familien- und Erwerbstätigkeit zu einem neuen Leitbild hat werden lassen." - "Insbesondere muß das System der sozialen Sicherheit darauf eingestellt werden, daß der Anteil kontinuierlicher Erwerbsbiographien abnimmt und daß mit der Pluralisierung der Lebensstile immer mehr Menschen zwischen Phasen der ganztägigen Erwerbsarbeit, des Teilzeiterwerbs und der Haus- und Familienarbeit wechseln. " - "Um so wichtiger erscheint angesichts dieser Entwicklung das Ziel, die Arbeitswelt und die Gesellschaft insgesamt kinder- und familienfreundlicher zu gestalten. Neben einer Verbesserung der Einkommen von Familien geht es hier u. a. um eine Erhöhung der Zeitsouveränität der Beschäftigten und um die kindergerechte Gestaltung städtischer und ländlicher Lebensräume sowie um die Bereitstellung bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraums für Familien mit Kindern durch wohnungspolitische Maßnahmen. " (http://www.ekd.de/EKD-Texte/2139_sozialwort_1997_sozial4.html)


Literatur

Referenzen

(Mein Kommentar: Vorlage:Refund Vorlage:Note gibt im im engl. Wikipedia)

Vorlage:Ref

Blabla test[36] bla.

  1. Familie und Beruf. Eine deutsche Geschichte, Michael Opielka
  2. Familie und Beruf. Eine deutsche Geschichte, Michael Opielka
  3. Familie und Beruf. Eine deutsche Geschichte, Michael Opielka
  4. Familie und Beruf. Eine deutsche Geschichte, Michael Opielka, Seite 7
  5. http://www.akafoe.de/downloads/Gesetz%20ueber%20Tageseinrichtungen%20fuer%20Kinder.pdf#search=%22rechtsanspruch%20gesetz%20kindergartenplatz%22
  6. Länderübersicht Kita: Rechtslage (tabellarische Übersicht, veröffentlicht durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg)
  7. http://www.zeit.de/2006/19/Familienpolitik?page=all
  8. Familie im Wandel, Ronald Menzel, Historisches Institut der RWTH Aachen (gefunden via google: historisch vereinbarkeit familie - siehe auch archivierte Version des Internet Archive http://web.archive.org/web/20041126214131/http://www.histinst.rwth-aachen.de/default.asp?documentId=71 (Mar 25, 2005)
  9. http://www.glaubeaktuell.net/portal/nachrichten/nachricht.php?IDD=1154613517
  10. Ein Herz und eine Seele, Gisela Erler (abgerufen am 07.10.2006)
  11. Umsetzungsbericht 2. Nationaler Aktionsplan für soziale Eingliederung 2003 – 2005, Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz im Auftrag des Ministerrates, Wien, Juni 2005
  12. Umsetzungsbericht 2. Nationaler Aktionsplan für soziale Eingliederung 2003 – 2005, Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz im Auftrag des Ministerrates, Wien, Juni 2005, Abschnitt 4. "Good Practice", Seite 38
  13. Umsetzungsbericht 2. Nationaler Aktionsplan für soziale Eingliederung 2003 – 2005, Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz im Auftrag des Ministerrates, Wien, Juni 2005, Abschnitt 3.1.3. "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", Seite 17
  14. a b Elternkarenz bei www.femail.at
  15. a b [http://portal.wko.at/wk/pub_detail_file.wk?AngID=1&DocID=434440 Das D A CH-Reformbarometer: Ein Vergleich der Reformpolitik in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Kurzfassung der gemeinsamen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, der Wirtschaftskammer Österreich und Avenir Suisse, Köln, Wien und Zürich im November 2005], Seite 22
  16. Bundesamt für Statistik » Regional » Frauen- und Gleichstellungsatlas Schweiz » Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie » Mutterschaftsversicherung
  17. http://www.familienplattform.ch/familienplattform/unternehmen-ibm.htm
  18. Ein Herz und eine Seele, Gisela Erler (abgerufen am 07.10.2006)
  19. a b Zetteln die Frauen eine stille Revolution an? Wandel im Schneckentempo, Tina Stadlmayer, Freitag 07, Die Ost-West-Wochenzeitung, 11. Februar 2000 (abgerufen am 07.10.2006)
  20. http://vgs.univie.ac.at/VGS_alt/HSK9lp.html (abgerufen am 07.10.2006)
  21. Vom "ie" zu "mai homu". Die Entwicklung in Japan, Margret Neuss-Kaneko (abgerufen am 07.10.2006), in: Familie im 20. Jahrhundert - Traditionen, Probleme, Perspektiven, Hrsg.: Michael Mitterauer und Norbert Ortmayr. Frankfurt am Main: Brandes & Apsel; Wien: Südwind; 1996, Beiträge zur historischen Sozialkunde (HSK): Beiheft; 9. ISBN 3-86099-169-8
  22. Kind und Karriere in Japan, Ruth Linhart, Welt der Frau, 4/2001 S. 35, 36 (abgerufen am 07.10.2006)
  23. § 7 MuSchG bei juris.de (abgerufen am 12.10.2006)
  24. a b Stillzeiten bei stillgruppen.de (abgerufen am 12.10.2006)
  25. Dialoge 3549 (Beschäftigungsverbote in der Stillzeit) und 3043 (Stillzeit)bei KomNet Arbeitsschutz (beide abgerufen am 12.10.2006)
  26. ArG Art. 35a Beschäftigung bei Mutterschaft bei admin.ch
  27. ArGV1 bei admin.ch (abgerufen am 12.10.2006)
  28. Obligationenrecht 336c
  29. Can Parents Afford to Work? Childcare Costs, Tax-Benefit Policies and Work Incentives (OECD Social, Employment and Migration Working Papers No. 31), 2005
  30. Work-Life Balance in an Aging Population, Terrance Hunsley, Policy Research Initiative, Government of Canada (Fig. 1: Work-Life Balance and Employee Health)
  31. Work-Life Balance in an Aging Population, Terrance Hunsley, Policy Research Initiative, Government of Canada (Fig. 6: Work and Stress according to presence and age of children)
  32. Isolde Ludwig, Vanessa Schlevogt: Bessere Zeiten für erwerbstätige Mütter? Eine neue Balance zwischen Arbeit und Privatleben als Zukunftsmodell für Frauen und Männer, in: WSI Mitteilungen, 3/2002 (abgerufen am 02.10.06)
  33. http://www.wdr.de/tv/frautv/archiv2001/f111001.html#0
  34. Ansprache von Horst Köhler vor der Bundesversammlung nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten im Reichstagsgebäude in Berlin am 23. Mai 2004, Seiten 2-3
  35. Charta der Familienrechte
  36. Ask Jeeves [www.askjeeves.com] test

Test:

  1. Vorlage:Note This is a test [6] Altavista

Österreichische Volkspartei

http://insight.iese.edu/doc.asp?id=00276&ar=6 bzgl Feminism, EU-Charter

Online-Supermarkt

siehe auch: Lieferdienst, en:Online shop

In den Niederlanden ist das Online-Supermarkt Angebot von Albert Heijn bereits seit 2000 flächendeckend ausgebaut und wird unter anderem von Familien mit kleinen Kindern und von älteren Personen genutzt IT life in Netherlands #2: Groceries on the Net, Didi S. Hirokawa, 2000; es bestehen auch Konkurrenzangebote News in Brief, ACCESS, Vol. 15, Nr. 2, April/Mai 2002, Seite 7.

In Quebec, Canada, startete 1998 ein Projekt, in dem Kunden eines Online-Supermarkts ihre Bestellungen mittels eines Barcode-Lesers aufgeben könnenCanadese supermarkt-keten bouwt cybermarket, Computable, 22. Januar 1999, Nr. 3, Seite 13, Ronald de Lange IGA Cybermarket Moves into Second Generation. Ein ähnliches Projekt wurde von Tesco begonnen Online supermarket comes unplugged, New Scientist, 14 August 1999.

Andere Ideen bezüglich der Verwendung von Barcodes beziehen sich auf eine semi-automatische Erzeugung von Einkaufslisten http://peterthink.blogs.com/thinking/2006/02/reimagining_the.html .

In Deutschland teilen sich Doit24 und Kaiser's Tengelmann als Großanbieter den Markt für den Online-Vertrieb frischer Lebensmittel Otto: Kein Online-Verkauf von Lebensmitteln mehr, testticker, Juni 2003 BioFach "Der E-Supermarkt", TRENDLETTER, Nr. 2, Oktober 2005, Seite 3. In Deutschland weiter stärker verbreitet sind Anbieter von Tiefkühlkost.

In den USA bestehen vielfältige Online-Supermarkt Angebote [7]. Auch in Spanien, Frankreich und Großbritannien ist der internetbasierte Supermarkt recht weit entwickelt BioFach "Der E-Supermarkt", TRENDLETTER, Nr. 2, Oktober 2005, Seite 3.

Das Erziehungsgehalt, auch Hausfrauengehalt genannt, ist konzipiert als Anerkennung und Entgelt der in den Familien geleisteten Arbeit zur Versorgung und Erziehung der Kinder. Das Entstehen der politischen Forderung nach einem Erziehungsgehalt wird auf ein Gespräch mit Joseph Beuys auf der Documenta 5 im Jahr 1972 zurückgeführt[1]. Der Begriff "Gehalt" steht nicht im engeren Sinne für ein Entgelt für ein weisungsgebundenes Arbeitnehmerverhältnis, denn die Verantwortung für die Sorge und Erziehung soll bei diesem Konzept weiterhin unangetastet bei den Eltern verbleiben, sondern er soll verdeutlichen, dass es sich um eine Entlohnung für eine konkrete Leistung handeln soll und nicht um eine Form der Sozialhilfe.

Kernelemente vieler Modelle für ein Erziehungsgehalt sind eine finanzielle Anerkennung der Familienarbeit und ihre Neubewertung im Hinblick auf die Rente. In einigen Modelle ist das Erziehungsgehalt von einer Vollzeit-Tätigkeit in Familienarbeit abhängig; andere sehen eine vollständige, bzw. im Kindergartenalter teilweise, Umstellung der Förderung von Betreuungseinrichtungen von einer Förderung der Einrichtungen (Objektförderung) auf eine Förderung für die Familien (Subjektförderung) vor, um eine Wahlmöglichkeit der Betreuungsform zu gewährleisten.

Modelle für ein Erziehnungsgehalt

Unter den vielen verschiedenen Erziehungsgehalts-Modellen[2][3] sind insbesondere folgende zu erwähnen:

  • das „Erziehungsgehalt 2000“ (Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe)[2][3][4][5][6] einer einkommensteuerpflichtigen Bezahlung für das erste und jedes weitere Kind in abnehmender Höhe pro Kind, zum Teil einkommensabhängig und eventuell mit Erziehungsgutschein,
  • das Modell des Bundeslandes Sachsen[2] einer Nettoleistung für die ersten Lebensjahre jedes Kindes unabhängig vom Umfang einer eventuellen Erwerbstätigkeit des Erziehenden,
  • das „Weidener Modell“ (Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschlands)[2] einer Bezahlung an diejenigen, die Erziehungsarbeit oder Pflege leisten ohne außerhäuslich erwerbstätig zu sein,
  • das „Trierer Modell“ (Diözesanverband des Familienbundes der Deutschen Katholiken)[3],
  • das Modell der ÖDP[3][7] einer steuer- und sozialversicherungspflichtige Bezahlung in ungefährer Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommen eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers an diejenigen Person, die die Erziehungs- oder Pflegearbeit überwiegend leistet,
  • das Modell der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA)[3] einer erwerbsarbeitszeitunabhängigen und einkommensunabhängigen Geldleistung je Kind netto mindestens in der Höhe der Betriebskosten außerhäuslicher Kindertagesbetreuung und teilweise in Form eines „Betreuungsgutscheins“ für den Kindergarten,
  • das Modell der Deutschen Hausfrauengewerkschaft (dhg)[3] (inzwischen in den Verband der Deutschen Familienfrauen und -männer übergegangen) einer Vergütung für Erziehungsarbeit in Höhe einem durchschnittlichen Männergehaltes unabhängig von einer eventuellen Erwerbstätigkeit unter Streichung der Subventionen für Kindertagesbetreuung, sowie
  • das „Kinderbetreuungsscheck“ Modell (Österreichisches Institut für Familienforschung ÖIS)[3] mit Orientierung entweder am Karenzgeld oder am Existenzminimum, mit einem „Scheck“ für den Kindergarten und eigener Sozialversicherung .

Die Forderung nach einem Erziehungsgehalt wurde von mehreren deutschen Kleinparteien aufgegriffen, unter anderem von der Familien-Partei Deutschlands[8], von den als rechtsorientiert oder rechtsextrem eingestuften Parteien der Republikaner[9] und der Freiheitlich-Deutschen Volkspartei (FDVP)[10] (2003 in die Deutsche Partei übergegangen), sowie von den kirchlich orientierten Parteien Christliche Partei Deutschlands (CPD)[11] (inzwischen der Deutschen Zentrumspartei angeschlossen) und der Partei Bibeltreuer Christen (PBC)[12].

Diskussion um alternative Formen der Anerkennung der Erziehungsarbeit

In den Diskussionen während der Jahre vor der großen Koalition standen dem Erziehungsgehalt Modelle eines Familiengeldes oder eines einkommensorientierten Elterngeldes entgegen. So befürworteten CDU/CSU ein Familiengeld[2] mit einer Nettoleistung für die ersten drei Lebensjahre, das mit dem Kindergeld und Kinderfreibeträgen zu verrechnen wäre, das Bundesfamilienministerium stellte das Elterngeld-Konzept[2] vor, auch in Anlehnung an das norwegische Eltern- und Betreuungsgeld[2]. Die SPD forderte hingegen flexible Kinderbetreuung und einen Ausbau der Ganztagsschulen, die Grünen eine Kindergrundsicherung und die PDS (inzwischen in die Linkspartei übergegangen) verlangte Kindertagesstätten, Ganztagsschulen und ein existenzsicherndes Kindergeld [13].

Die Forderungen des Deutschen Familienverbandes[2] beinhalteten eine Erhöhung von Kinderfreibeträgen und des Kindergeldes sowie ein dreijähriges Erziehungsgeld mit Einkommensobergrenzen, jeweils als Netto-Zahlungen, kostenlose Kindergartenplätze, eine Erweiterung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten auf sechs Jahre in Form einer kinderzahlabhängigen Elternrente sowie eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bezug auf bessere Betreuungsangebote, ein Recht auf Elternteilzeit und eine Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs.

Kritiker des Erziehungsgehalts, so etwa die SPD-nahe Friedrich-Ebert Stiftung, stellten fest, das Beispiel anderer Länder zeige, dass "dem Erziehungsgehalt genau konträr angelegte Konzepte, die auf eine kontinuierliche Erwerbsarbeit von Müttern und Anreize für Väter zur Teilhabe an der Kinderbetreuung setzen, einen positiven Effekt auf die Geburtenraten haben konnten, so in Frankreich und Schweden."[14].




Parteien

Fakten!? (Vorsclag von wem, Landtagsanträge, Bundestagsanträge, Gerichtsurteile...?) Situation in anderen Ländern?

Stichworte: Rente, Rentenreform, Altersteilzeit, Vollzeit-Hausfrau, Kinderkrippe und Kindergarten auch als pädagogische Bildungsstätte, Vergleich mit Kindergeld-erhöhung, subventionierte Elternteilzeit, Kinderlosigkeit, Witwenrente, DINKs... Brainstorming

  • sollte ein Erz.gehalt vom Nicht-Erwerbstätig-Sein abhängen? Beispiele: gegenüber der traditionellen Familie wirkt das partnerschaftliches Familienmodell tendenziell karrierehemmend (Ref. wiederfinden!; es war das DE-Schweiz-Öst.-Dokument), "sollte" dies durch Erz.gehalt ausgeglichen werden oder nicht, und "sollte" dieser Ausgleich ebenso hoch sein wie bei traditioneller Familie (oder höher oder niedriger)? Wie ist es wenn ein Ehepartner z.B. 150% arbeitet (z.B. selbständig mit sehr hohem Umsatz) und seine Ehefrau ihm den Rücken freihält (0% erwerbstätig), verglichen mit einem Paar, wo beide 75% arbeiten - wer sollte wieviel Subvention erhalten?
  • Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen bzgl der Steuer auf bede Ehegatten gleichverteilt, Rentenansprüche erwirbt jedoch (bis auf ggf. den Anteil einer Witwenrente, die allerdings bei Wiederheirat auf Null sinkt, bzw. bis auf den Aspekt des Versorgungsausgleichs im Falle einer Scheidung) nur der erwerbsmäßig tätige Ehepartner, und in vielen Fällen baut der nicht-erwerbstätige Partner auch privat keine oder kaum private Rentenvorsorge auf (jedenfalls nicht genug, um die Differenz zum erwerbstätigen Partner auszugleichen) - sollte der Staat da subventionierend ausgleichen oder nicht? Pro: Bevölkerungsentwicklung, Anerkennung der Erziehungsarbeit - Contra: es könnte auch das Ehegattensplitting von einem "Rentenausgleich" zwischen den Partnern abhängig gemacht werden (statt Witwenrente).
  • Wie wirkt sich der Rentenausgleich aus, wenn man Kinder hat aber weiterhin erwerbstätig ist?
  1. Das Konzept "Erziehungsgehalt 2000", Michael Opielka, Aus Politik und Zeitgeschichte (B 3-4/2000), Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
  2. a b c d e f g h Modellvergleich Erziehungsgehalt – Familiengeld – Elterngeld, 27.10.2004
  3. a b c d e f g Aufwertung der elterlichen Erziehungsarbeit in der Einkommensverteilung - Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen eines "Erziehungseinkommens", Max Wingen
  4. Das Konzept “Erziehungsgehalt 2000”, Michael Opielka, (erschienen in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 3-4, 2000, S. 13-20)
  5. Erziehungsgehalt 2000 - Ein Weg zur Aufwertung der Erziehungsarbeit, Christian Leipert und Michael Opielka, April 1998, Institut für Sozialökologie (ISÖ), Bonn, im Auftrag des Deutschen Arbeitskreises für Familienhilfe e.V., Freiburg, ISBN 3-9806156-0-X
  6. Das Konzept "Erziehungsgehalt 2000", Michael Opielka, Aus Politik und Zeitgeschichte (B 3-4/2000), Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
  7. Modell für ein Erziehungsgehalt, ÖDP, 26.01.2001
  8. http://www.familien-partei-deutschlands.de/cms/media/downloads/FAMILIE_Landtagswahl_SWH_2005_Flyer_Wahlprogramm.pdf
  9. http://www.der-republikaner.de/rep001/rep0203/rep_zeitung0203_texte3.htm und http://www.der-republikaner.de/rep000/REP10/rep_zeitung10_texte3.htm
  10. http://209.85.129.104/search?q=cache:tEP1dKrhhhIJ:www.landtag.sachsen-anhalt.de/ltpapier/drs/3/d4961wan.doc+erziehungsgehalt&hl=en&ct=clnk&cd=47
  11. http://www.cpd-online.de/aktuell/010817_erziehungsgehalt.htm
  12. http://www.pbc.de/archiv-2005/Programm/Erziehungsgehalt.htm - sowie ein Diskussionsforum der PBC und Abschnitt 2.3. Mutter - ein vollwertiger Beruf mit Gehaltszahlung des Grundsatzprogramms der PBC
  13. Statt Familiengeld — Arbeit neu verteilen, Gisela Notz, Sozialistische Zeitung (SoZ), Juni 2002, Seite 7
  14. Kapitel 6. Konzeptionelle Alternative zum Erziehungsgehalt, in: Mutter, Kind und Vater Staat: geschlechterpolitische Aspekte des Erziehungsgehalts / Barbara Stiegler. (Expertisen zur Frauenforschung). ISBN 3-86077-783-1, Electronic ed.: Bonn: FES Library, 1999

Familienbericht

Familienberichte stellen wissenschaftliche Aufarbeitungen und Zusammenstellungen familienspezifischer Themen und Entwicklungen dar.

In Einzelfällen gibt es auch regionale Familienberichte von Städten, Regionen etc (Beispiel: Familienberichte Düsseldorf, Ravensburg, Wesseling, oder auch von Hessen oder Baden-Württemberg)

Familienbericht der Bundesregierung

Erster bis Vierter Familienbericht

Fünfter Familienbericht

Sechster Familienbericht

Siebenter Familienbericht

– Erklärung anlässlich der Vorlage des 7. Familienberichtes], August 2005, BMFSFJ

Kinder- und Jugendbericht

Zwölfter Kinder- und Jugendbericht==

Österreichischer Familienbericht

Seit 1969 erscheint der Österreichische Familienbericht im Zehnjahresintervall

4. Familienbericht 1999

Vereinbarkeit und Neuverteilung von Betreuungs- und Erwerbstätigkeit]


Schweiz

Familienbericht 2004

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Kategorie Ländervergleich

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