Die Zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen ist eine von der Bundesnetzagentur eingerichtete Telefonnummer zur Sperrung von elektronischen Medien, wie Kredit- und EC-Karten, digitale Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweisen, Kundenkarten oder sensible Online-Berechtigungen. Voraussetzung ist, dass sich die Herausgeber der Medien dem Sperr-Notruf angeschlossen haben.
Eigentümer der einheitlichen Notrufnummer 116 116 ist der "Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft - Sperr e.V." mit Sitz in Frankfurt am Main. Deutschland ist das erste Land weltweit, in dem eine solche Nummer eingeführt wurde. Derzeitiger Betreiber der Notrufnummer ist die Servodata GmbH.
Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden erreichbar: in Deutschland gebührenfrei unter 116 116. Darüberhinaus kann die Rufnummer auch aus dem Ausland durch Wahl der "116 116" direkt hinter der Landeskennzahl für Deutschland erreicht werden i. d. R. unter +49 116 116 . Im Ausland fallen Verbindungsentgelte für ein Gespräch nach Deutschland an. Sofern in Einzelfällen die Rufnummer nicht erreichbar ist, kann auch eine Festnetznummer in Berlin gewählt werden: +49 (0)30 40504050. Für Sprach- und Hörgeschädigte Menschen ist der Sperr-Notruf 116 116 auch über einen textbasierten Dialog per Fax erreichbar.