Capitulare de villis

Landgüterverordnung Karls des Großen, Handschrift in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel
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Eine berühmte Quelle für die Witschafts- speziell die Agrar- und Gartenbaugeschichte ist die Landgüterverordnung "Capitulare des villis et curtius imperialibus", die Karl der Große als detaillierte Vorschrift über die Verwaltung der Krongüter erlies. Im 70. Absatz des Capitulare sind 73 Nutzpflanzen einschließlich Heilkräuter und 16 verschiedene Obstbäume beschrieben, die in allen kaiserlichen Gütern von den Verwaltern anzupflanzen waren. Der Erlass ist in einer einzigen Handschrift überliefert, die in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt wird.

Anzubauen waren folgende Obstsorten:

wobei folgende Apfelsorten aufgezählt werden: gozmaringa (Gozmaringer), geroldinga (Geroldinger), crevedella (Krevedeller), spirauca (Speierapfel).

Pflanzenliste

(Die Nummerierung ist eingefügt) Zu den Pflanzen heißt es: "Volumnos quod in horto omnes herbas, id est" Wir wollen, im Garten alle Pflanzen habe, das ist:

Und der Gärtner sollte selbst auf seinem Haus haben:

Quellen

  • Chistiane Widmayr: Malve Mangold und Melisse, Bauerngärten neu entdeckt, München, Wien, Zürich, BLV 1999, ISBN 3-405-15609-2, Seite 12-14
  • [[4]]
  • [Der lateinische Text]
  • Der Karlsgarten nach dem Capitulare de villis Karls des Großen im Westen von Aachen im Gelände beim Gut Melaten des Freundeskreis Botanischer Garten Aachen [[5]]

Siehe auch Karlsgarten