Residenzpflicht (Beruf)

Pflicht zur Wahl des Wohnortes in Nähe des Arbeitsplatzes beziehungsweise innerhalb ihres Amtsbezirkes für bestimmte Berufsgruppen
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Unter Residenzpflicht versteht man, daß Angehörige bestimmter Berufsgruppen (zum Beispiel Ärzte, Soldaten, Rechtsanwälte und Pfarrer) verpflichtet sind, ihren Wohnort so zu wählen, dass er in Nähe des Arbeitsplatzes, beziehungsweise innerhalb ihres Amtsbezirkes liegt.

Ein Arzt muss zum Beispiel im Notfall innerhalb kürzester Zeit seine Praxis erreichen können. Die Wohnung eines Rechtsanwalts muss im zugehörigen Gerichtsbezirk liegen.