Rechtsgeschichte

Wissenschaft, die dem Kreis der Rechts- als auch Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Oktober 2006 um 12:51 Uhr durch Torte825 (Diskussion | Beiträge) (Jurisprudenz und Justiz im Dritten Reich: Namen ergänzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Falscher Name der Vorlage:Nur Liste.
Um Suchvorgänge und automatische Auswertung zu gewährleisten, ist in Artikeln ausschließlich die Bezeichnung Nur Liste zulässig.

Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.

Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechte (babylonisches, ägyptisches, griechisches Recht) und die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.

In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden:

Antike

Griechisches Recht

Mittelalterliches deutsches Recht

Das Recht des deutschen Mittelalters hat seinen Ausgangspunkt in den Stammesrechten merowingischer und karolingischer Zeit (Lex Salica, Ribuaria, Alemannorum), die nach den fränkischen Eroberungen des 5. und 6. Jahrhunderts aufgezeichent worden waren, wurde geprägt und weiterentwickelt durch die Kapitularien karolingischer Herrscher des 8. und 9. Jahrhunderts, durch die kaiserliche Gesetzgebung in den sog. Landfrieden seit dem 11. Jahrhundert sowie durch Gewohnheitsrecht, das uns insbesondere durch private Rechtsaufzeichnungen überliefert worden ist, die in Rechtsbüchern festgehalten wurden. Das bedeutendste Rechtsbuch der Epoche war der Sachsenspiegel, verfasst von Eike v. Repgow. Wichtig war auch der Schwabenspiegel. Eine Sonderform der mittelalterlichen Rechtskodifikation ist das Stadtrecht.

In ganz Kontinentaleuropa fand die Rezeption des römischen Rechtes statt, seit dem 15. Jahrhundert verstärkt auch in Deutschland, mit der Folge einer idealiter einheitlichen Rechtsanwendung des römischen Rechtes, wie es schon seit dem ausgehenden 11.Jahrhundert an den italienischen Universitäten gelehrt wurde. Neben dem Unterricht an den neu gegründeten deutschen Universitäten vermittelten Rechtsbücher das neue, sog. "gemeine" (= allgemeine, in ganz Europa geltende) Recht. Diese in deutscher Sprache geschriebenen Bücher waren jedoch nicht für den Rechtsunterricht gedacht, sondern richteten sich an die gebildeten Laien. Das erste Rechtsbuch dieser Art war der Klagspiegel. Bereits im 16. Jahrhundert entwickelte sich eine Wissenschaft des gemeinen Rechts. Vor allem aber neue, dem römischen Recht angepasste Stadt- und Landrechte (sog. Stadt- und Landrechtsreformationen) brachten die Rechtsentwicklung voran.

Siehe auch: Rezeption des römischen Rechts, Klagspiegel, Reichskammergericht, Historische Rechtsschule, Pandektenwissenschaft, usus modernus

Zeit der Kodifikationen

(österreichisches) ABGB

Aufgabe des Reichsgerichts war es nach 1900, das neugeschaffene BGB mit Leben zu erfüllen.

Neueste Deutsche Geschichte

Justiz in der Weimarer Republik

  • Die Verteidiger der Republik:
    • Gustav Radbruch, Rechtsphilosph, Strafrechtslehrer und wiederholt Justizminister.
  • Die Totengräber der Republik:
    • Georg Neithardt, der Richter, der den Österreicher Hitler nach dem Putsch von 1923 von der Ausweisung verschonte und dafür 1933 mit dem Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts München belohnt wurde.

Jurisprudenz und Justiz im Dritten Reich

Nachkriegsdeutschland

Literatur

Römisches Recht / Römische Rechtsgeschichte
Deutsche Rechtsgeschichte
  • Heinrich Mitteis, Heinz Lieberich: Deutsche Rechtsgeschichte, 19. Auflage, München 1992
  • Ulrich Eisenhardt: Deutsche Rechtsgeschichte, 4. Aufl., München 2004. ISBN 3-406-51996-2
Österreichische Rechtsgeschichte
  • Hermann Baltl, Gernot Kocher: Österreichische Rechtsgeschichte, 10. Auflage, Graz 2004, ISBN 3-7011-9105-0
Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
  • Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl. Göttingen 1996, ISBN 3525181086 [Ein Klassiker der Privatrechtsgeschichte mit Schwerpunkt Mittelalter und Frühen Neuzeit]
  • Gerhard Wesenberg, Gunther Wesener: Neuere Deutsche Privatrechtsgeschichte. 4. Auflage. Wien - Graz 1984
  • Hans Schlosser, Grundzüge der neueren Privatrechtsgeschichte, Rechtsentwicklungen im europäischen Kontext, 10. Auflage, Heidelberg 2005 (UTB 882) [gute und knappe Einführung in das Privatrecht inklusive eines ausführlichen Exkurses auf die Entwicklung des anglo-amerikanischen Rechtssystems]
Strafrechtsgeschichte
  • Hinrich Rüping, Günter Jerouschek: Grundriss der Strafrechtsgeschichte, 4 Auflage, München 2002 ISBN 3-406-49878-7 [knappe Darstellung des Strafrechts von der germanischen Spätantike bis zur Gegenwart]
Verfassungsgeschichte
Allgemeine Einführung
  • Uwe Wesel: Die Geschichte des Rechts - Von den Frühformen bis zur Gegenwart, 2. Auflage 2001 ISBN 3-406-47543-4
  • Stephan Meder: Rechtsgeschichte - Eine Einführung, ISBN 3-8252-2299-3
  • Mathias Schmoeckel: Auf der Suche nach der verlorenen Ordnung. 2000 Jahre Recht in Europa -- ein Überblick. Köln: Böhlau 2005 (WBG-Nummer 18529-3).
Handbücher/Wörterbücher
  • Adalbert Erler: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 5 Bde., Berlin 1971-1998 [Das Hilfsmittel für den Rechtshistoriker schlechthin, auch wenn einige Artikel der frühen Bände mittlerweile nicht mehr unbedingt auf der Höhe der Zeit sind!]
  • Albrecht Cordes/Heiner Lück/Dieter Werkmüller/Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 2. Auflage ab 2004 HRG, 2.Auflage