Volljährigkeit

Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt
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In Deutschland erlangt man die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. (s. § 2 BGB)

Damit wird man voll geschäftsfähig und man erhält das passive sowie das aktive Wahlrecht. Strafrechtlich wird man zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf den das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. Außerdem darf die volljährige Person ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.


Deutschland

Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt.

In der DDR geschah selbiges schon zum 1. Januar 1950.


Österreich

In Österreich wurde zum 1. Juli 2001 das Alter der Volljährigkeit von zuvor 19 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt.


Schweiz

In der Schweiz liegt das Alter der Mündigkeits gemäss Art. 18 ZGB bei 18 Jahren [1].

Andere Nationen

In den meisten Staaten der Europäischen Union wird mit 18 Jahren die Volljährigkeit erreicht. (Ausnahmen bitte eintragen, sofern vorhanden!)

In den USA erlangt man die Volljährigkeit mit 21 Jahren.