Gebrauchstauglichkeit

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Gebrauchstauglichkeit oder Usability bezeichnet die Eignung eines Produktes bei der Nutzung durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Benutzungskontext die vorgegebenen Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend zu erreichen. Der Nutzungskontext besteht aus den Benutzern, Arbeitsaufgaben, Arbeitsmitteln (Hardware, Software und Materialien) sowie der physischen und sozialen Umgebung, in der das Produkt eingesetzt wird.

Datei:Gebrauchstauglichkeit.jpg
Die Komponenten der Gebrauchstauglichkeit

Die DIN EN ISO 9241 Teil 11, und DIN 55350-11, 1995-08, Nr. 4 benutzen diese Definition.


Die Gebrauchstauglichkeit beruht unter anderem auf Gebrauchseigenschaften und den Bedürfnissen des Nutzers; somit gibt es neben einer objektiven Beurteilung auch eine subjektive Beurteilung, die von Individuum zu Individuum sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Bauwesen

Bauwerke müssen neben der Forderung nach Standsicherheit auch die weitreichendere Forderung nach Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das heißt sie müssen uneingeschränkt die Anforderungskriterien an ihre Benutzbarkeit erfüllen. Die Anforderungskriterien können sich aus Normen, dem Stand der Technik oder Vereinbarungen im Einzelfall ergeben. Typische Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit sind z. B. Begrenzungen der Durchbiegung, Rissbreitenbeschränkungen, Wasserdichtigkeit oder Schwingungsbegrenzung.


Siehe auch

Siehe Benutzerfreundlichkeit für eine detailliertere Darstellung, weitere Verweise und Links.


Literatur

  • Torsten Stapelkamp: Screen- und Interfacedesign. Springer Science Business+Media, Berlin 2006, ISBN 3-540-32949-8