Türsteuerung (Schienenfahrzeug)
Unter Türsteuerung fasst man die Systeme eines Fahrzeugs oder Fahrzeugverbundes auf, die das Freigeben (Entriegeln), Öffnen, Schließen und Blockieren (Verriegeln) der Türen steuern. Bei einem Pkw fällt darunter normalerweise nur das Ent- und Verriegeln, weswegen die Türsteuerung dort üblicherweise als Zentralverriegelung bezeichnet wird.
Komplexer wird das Problem der Türsteuerung bei Fahrzeugen der kollektiven Personenbeförderung wie Bussen oder Personenzügen. Bei modernen Fahrzeugen ist dazu an jeder Tür ein Mikrocontroller, ein sogenannter Türrechner installiert.
Freigeben
Der Befehl zur Türenfreigabe wird normalerweise vom Fahrer bzw. Lokführer zentral für alle Türen des Fahrzeugs oder Zugs gegeben. Ist bei einem Zweirichtungsfahrzeug eine seitenselektive Türsteuerung vorhanden, können die Türen für die linke oder rechte Fahrzeugseite getrennt freigegeben werden.
Bei handgeöffneten Türen müssen die Fahrgäste dann die Türen öffnen; bei einfachen automatischen Türen ohne Anforderungstaster öffnen sich sämtliche Türen. Bei Automatiktüren mit Anforderungstaster werden nur diese Taster als freigegeben markiert, üblicherweise wird dazu im Taster statt einer roten LED ein grüner LED-Kranz beleuchtet.
Öffnen
Das Öffnen von Anforderungstüren erfolgt nach Betätigen des Anforderungstasters durch den Fahrgast automatisch.
Schließen
Anforderungstüren versuchen sich nach einer gewissen Zeit nach dem Drücken des Tasters automatisch wieder zu schließen. In jedem Fall schließen sich die Türen nach Erteilen des Schließbefehls durch den Fahrer bzw. Lokführer (Zwangsschließung). Das Schließen ist immer von einem akustischen Warnsignal (meist eine Reihe hoher Pieptöne), oft auch von einem optischen Warnsignal (blinkendes Licht über der Tür) begleitet. Bei Zwangsschließungen bewegen sich die Türflügel von Schienenfahrzeugen normalerweise nicht so schnell wie beim automatischen Schließen, und es wird ein anderes Warnsignal gegeben. Bei einer Zwangsschließung wird die Tür normalerweise direkt anschließend blockiert und der Anforderungstaster deaktiviert.
Blockieren
Beim Blockieren wird die Tür nicht nur geschlossen, sondern z.B. durch Druck auf den Pneumatikkolben druckluftbetriebener Türen gegen ein Aufdrücken von Hand gesichert. Bei älteren Schienenfahrzeugen erfolgt diese Blockierung erst, wenn eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit (in Deutschland 5 km/h, daher die Bezeichnung TB5) erreicht wird.
Moderne Fahrzeuge blockieren die Türen nach einer Zwangsschließung automatisch bis zur Wiederfreigabe (meist an der nächsten Zugangsstelle); das Fahrzeug kann nicht losfahren, wenn die Türen nicht blockiert sind. Im Idealfall wird der Schließbefehl erst erteilt, wenn das Fahrzeugpersonal das automatische Schließen aller Türen beobachtet hat. Da die Fahrgeschwindigkeit beim Blockieren 0 km/h beträgt, wird das Verfahren in Deutschland TB0 genannt.
Reisendensicherung
Bei älteren Fahrzeugen muss das Fahrzeugpersonal bei der Abfertigung das Schließen der Türen beobachten und ggf. abbrechen, wenn ein Fahrgast eingeklemmt zu werden droht.
Moderne Fahrzeuge verfügen über verschiedene eingebaute Sicherungen. Dazu zählen
- Lichtschranken oder Lichtvorhänge in der Tür
- Druckplatten im Fahrzeugboden im Türbereich
- Druckwellenschalter in den Dichtungsgummis der Türflügel.
Erkennt der Türrechner über diese Sensoren ein Hindernis im Schließbereich, wird der Schließvorgang abgebrochen und die Tür reversiert. Es ist häufig möglich, durch eine Art verschärfte Zwangsschließung trotz Hindernismeldungen der Sensoren eine Tür (langsam) zu schließen.
Bei Schienenfahrzeugen, die mit genügend automatischen Sicherungsmitteln ausgestattet sind, um ein sicheres Schließen der Türen ohne Beobachtung durch das Personal zu ermöglichen, spricht man vom Technikbasierten Abfertigungsverfahren (TAV).
Die fehlerfreie Funktion dieser Systeme muss in Deutschland in regelmässigen Abständen überprüft werden. Bei dieser sogenannten Schließkraftmessung werden die Türen mit Messkeulen am schließen gehindert. Die auftretenden Kräfte müssen gemessen und dokumentiert werden.
Umgehen der Türsteuerung
Für den Fall, dass die elektronische Türsteuerung aus irgend einem Grund versagt, sind immer mechanische Mittel zu ihrer Umgehung vorgesehen. Normalerweise muss man hierzu einen Nothahn öffnen oder einen Notentriegelungshebel ziehen und anschließend ein Notventil betätigen. Dies entlüftet die Pneumatik oder setzt den Antrieb anderweitig außer Funktion, worauf die Tür von Hand auf- oder zugedrückt werden kann.