Ampel

Lichtsignalanlage zur Regelung des Verkehrs
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Lichtzeichenanlagen (LZA), auch Lichtsignalanlagen (LSA), allgemeinsprachlich meistens als Ampeln bezeichnet, dienen der Steuerung des Verkehrs. Sie werden im Straßenverkehr eingesetzt, um den Verkehrsfluss zu verbessern und gefährliche oder gefahrenträchtige Verkehrssituationen zu entschärfen. Sie dient vor allem auch der Verkehrssicherheit. Typische Aufstellorte sind Kreuzungen und Einmündungen (Knotenpunkte) mit hohem Verkehrsaufkommen oder Unfallschwerpunkten, Tunnel und Engstellen (z. B. bei Baustellen oder Brücken).

Ostdeutsches Ampelmännchen
Eine animierte grüne Fußgängerampel in der Türkei

Gefahrenstellen entstehen durch einzelne Verkehrsströme, die sich kreuzen. Bei Kreuzungen und Einmündungen sind dieses beispielsweise die Abbieger, die den Gegenverkehr oder den Fußgängerverkehr kreuzen müssen. Um die Überquerbarkeit von Straßen für Fußgänger zu verbessern, werden Fußgänger-Lichtsignalanlagen eingesetzt.

Bei kleinen und überschaubaren Kreuzungen mit wenig Verkehrsaufkommen ist es ausreichend, den Verkehr über einfache Vorfahrtsregeln oder Kreisverkehrsplätze zu regeln. Sind diese Maßnahmen nicht mehr ausreichend aufgrund von zu hohem Verkehrsaufkommen oder von unübersichtlichen Knotenpunkten, wird der Verkehr über Lichtzeichenanlagen geregelt.

Geschichte

 
Nachbau der ersten Berliner Ampel am Potsdamer Platz (März 2005)

Die erste Lichtsignalanlage der Welt wurde 1868 in London vor dem House of Parliament aufgestellt. Sie wurde mit Gaslicht betrieben und explodierte bereits nach kurzer Zeit. Erst nach der Erfindung des elektrischen Lichts wurden ab 1912 wieder Lichtsignalanlagen zur Verkehrsregelung aufgestellt. Die am 5. August 1914 aufgestellte Lichtsignalanlage in Cleveland, USA, gilt als erste Verkehrsampel der Welt und hatte nur zwei Lichter: ein rotes und ein grünes. Die ersten dreifarbigen Lichtsignalanlagen wurden 1920 in Detroit und New York aufgestellt.

In Europa wurden die ersten dreifarbigen Lichtsignalanlagen erst 1922 in Paris (Rue de Rivoli/Boulevard de Sebastopol) eingerichtet. In den 1920er Jahren setzten sich die Lichtsignalanlagen zuerst in den Großstädten durch: Die erste Ampel stand 1924 auf dem Potsdamer Platz in Berlin, 1925 in Mailand (Piazza Duomo) und Rom (Via del Tritone/Via Due Macelli), 1926 in London (Piccadilly Circus) und in Wien (Opernkreuzung), 1927 in München (Bahnhofsplatz), 1928 in Bremen (Brill), Essen (Alfredstr./Bismarckstr.) und Nürnberg (Königstor), 1929 in Barcelona, 1930 in Frankfurt am Main (Kaiserstraße/Neue Mainzer Straße) und 1931 in Hannover (Kröpcke).

Kleinere Großstädte wie Helsinki und Luzern (1952), Braunschweig und Gelsenkirchen (1953), Heilbronn (1954) und Bremerhaven (1957) erhielten ihre ersten Lichtsignalanlagen erst in den 1950er Jahren.

Am 13. Oktober 1961 wurde in Ost-Berlin die erste Fußgänger-Ampel vorgestellt.

Heuerampel

 
Heuerampel

Heuerampeln sind eine besondere Form von Lichtsignalanlagen, die bis in die 1960er Jahre in den Niederlanden, seltener auch in der Bundesrepublik Deutschland, (zum Beispiel in Köln) verwendet wurden. Sie sind etwa würfelförmige Gebilde, die mit Drahtseilen über einer Kreuzung hingen. Sie waren hauptsächlich für einfache Verhältnisse, beispielsweise wenn zwei Straßen im rechten Winkel kreuzten, geeignet.

Die innenbeleuchteten Zeigerampeln hatten für jede Fahrtrichtung eine durchscheinende Scheibe mit gegenüberliegend roten und grünen Kreissegmenten. Die Ampelphasen wurden mit einem sich langsam im Uhrzeigersinn drehenden Zeiger dargestellt. Es hatte diejenige Farbe Gültigkeit, auf der der Zeiger jeweils stand. Da die Zeiger auf allen Seiten verkoppelt waren (und somit die selbe Drehgeschwindigkeit hatten) war es nahezu ausgeschlossen, dass Signalisierungsfehler auftraten. Bei manueller Steuerung in Verkehrsspitzenzeiten war es möglich, die Drehung an bestimmten Punkten, meistens Rot-Grün-Paarungen, anzuhalten.

Eine gelbe Zwischenphase gab es nicht, da man anhand der Zeigerstellung sehen konnte wie lange die Phase noch andauerte. Indirekt gab es jedoch eine Gelbphase, da aus Sicherheitsgründen die roten Abschnitte größer waren als die grünen. Dadurch ergab sich eine kurzzeitige Überdeckung der Rotphasen, also eine Sperrung aller Fahrtrichtungen.

Begriffsunterscheidung

Die Bezeichnung „Lichtzeichenanlage“ gibt es zwar in Deutschland, in Österreich hat sie aber rechtlich eine ganz andere Bedeutung, nämlich für Bahnübergänge im Eisenbahngesetz. In der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) wird eine Ampel nur als „Lichtsignalanlage“ bezeichnet.

Standard-Lichtzeichenanlage

Varianten der Phasenabfolge
 
Drei Ampelphasen
 
In Deutschland übliche Phasenabfolge mit vier Signalisierungszuständen
 
Eine Ampel in Dresden mit Grün-Gelb-Phase (bis 2004)

Eine normale, europäische Lichtzeichenanlage steuert den Verkehr dabei mit Hilfe der drei Signalfarben Grün, Gelb und Rot. Zur Regelung des Verkehrs werden diese Farben einzeln oder in Kombination angezeigt. Die Reihenfolge solch einer Lichtzeichenanlage ist dabei immer

  • Grün: Der Verkehr ist freigegeben
  • Gelb: Achtung, Signalanlage wechselt gleich auf Rot
  • Rot: Keine Einfahrerlaubnis

Rot ist einheitlich auf der ganzen Welt immer oben, bei quer liegenden Ampeln links angeordnet. Dieses ermöglicht Menschen mit Rot/Grün-Sehschwäche (Farbenblindheit) die Orientierung.

Varianten in verschiedenen Ländern

In einzelnen Ländern sind noch zusätzliche Farbkombinationen zugleich oder hintereinander möglich:

  • Rot-Gelb: Zwischen rot und grün: Achtung, gleich wird die Erlaubnis zur Fahrt gegeben (zum Beispiel Deutschland, Österreich, Schweiz)
  • Grün-Gelb:
Zwischen grün und rot: Achtung, es wird gleich rot (beispielsweise Italien)
Zwischen grün und gelb: Achtung, es wird gleich gelb (beispielsweise DDR, nicht RiLSA-konform, daher ab der Wiedervereinigung nach und nach abgeschafft)
  • Rotes Blinklicht: Stopp! Anhalten, dann langsam weiterfahren, wenn Kreuzung frei. (USA,Südafrika)
  • Grünes Blinklicht:
Am Ende der Grünphase: Achtung, es wird gleich gelb gezeigt in Österreich, der Türkei, Slowenien und Israel.
Am Ende der Grünphase: Achtung, es wird gleich rot gezeigt in China.
Am Anfang oder am Ende der Grünphase: Geschütztes Linksabbiegen möglich in Québec
Bei der Fußgängerampel: Achtung es wird gleich rot gezeigt in Österreich, Niederlanden, Japan, Polen, Ungarn und Rumänien
  • Gelbes Blinklicht: Nach Ende der Rotphase, statt Rot-Gelb: Weiterfahren, erst wenn keine Fußgänger mehr auf der Fahrbahn sind (bei 'Pelican'-Fußgängerampeln in Großbritannien)
  • Gelbes Blinklicht statt grün (im untersten der drei Signalfelder) nach Rotphase: Abbiegen unter Beachtung der Vorfahrt möglich; Vorfahrtberechtigter Konfliktverkehr möglich (Frankreich)
  • Grün folgt statt auf Rot-Gelb direkt auf Rot: in Dänemark, Griechenland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Australien und den USA.

Aber auch die Bedeutung der einzelnen Farben ist nicht in allen Ländern gleich. So ist beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada bei Rotlicht zwar ein Überqueren der Kreuzung verboten, ein Rechtsabbiegen jedoch in den meisten Staaten und Provinzen erlaubt. In Deutschland gibt es mit dem Grünpfeil-Zusatzschild neben der Ampel eine ähnliche Regelung.

Fußgängerampeln

Fußgängerampeln in Nordamerika sind orange (Portland orange) und Weiß (Moon white). Dabei sind die Anzeigen entweder in Textform (Don't Walk / Walk) oder Piktogramnme (Hand oder Silhouette). Der Ablauf einer Fußgängerampel ist dabei wie folgt:

  • Hand - Überquerung verboten;
  • Silhouette - Überqueren der Kreuzung möglich;
  • Blinkende Hand - Überqueren beenden (entspricht der Rotphase in Deutschland bevor der Querverkehr grün hat bzw. Grünem Blinklicht in Österreich).

In Quebec werden Anzeigen in Textform nicht mehr verwendet. Hier gibt es nur noch Hand und Silhouette.

Datei:Mtc500.JPG
Schaltschrank für die Steuerung einer LZA (MTC-500)

Ablauf und Technik

Die Längen der einzelnen Phasen sind in einem Signalzeitenplan festgelegt, oder sie werden verkehrsabhängig gesetzt. In den Zeitfenstern zwischen den Grün- und Rotzeiten müssen die kritischen Verkehrsflächen geräumt werden. Diese Zeiten heißen Zwischenzeiten oder Räumzeiten und werden nach den Räumwegen, Einfahrwegen und Geschwindigkeiten berechnet.

Bei der verkehrsabhängigen Steuerung wird durch Einsatz von Verkehrsdetektoren eine Umlaufzeit ermittelt, in der alle Verkehrsströme ausreichend bedient werden können. Die Umlaufzeit kann auch über einen gewissen Zeitraum konstant sein und per Wochenautomatik durch Umschaltung in andere Programme gewechselt werden. Dadurch kann auf verschiedene Verkehrsbelastungen (Berufs-, Tages- und Nachtverkehr etc.) reagiert werden. Im Regelfall liegt die Umlaufzeit zwischen 60 und 120 Sekunden. Je höher die Umlaufzeit, desto höher i. d. R. die Leistungsfähigkeit aber desto höher die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer. Diese Leistungsfähigkeitssteigerung findet ihre Grenzen, wenn z. B. wartende Linksabbieger über ihre Linksabbiegespur hinaus zurückstauen und Fahrspuren verstopfen.

In großen Städten werden die Signalanlagen meistens zentral gesteuert und überwacht. Damit werden für Straßenzüge nach Tageszeit oder Verkehrsaufkommen jeweils die geeigneten Programme geschaltet, Störungen festgestellt und Daten der Verkehrsbelastung erhoben.

Bei der verkehrsabhängigen Steuerung werden die einzelnen Verkehrsströme je nach Bedarf bedient. Die einfachste Form ist die Fußgängerampel mit Drucktaste. Bei vollverkehrsabhängigen Anlagen wird die Länge der Phasen nach der Größe der jeweils gesteuerten Verkehrsströme berechnet. Bei Grünen Wellen ist dieses nur bedingt möglich. Die verkehrsabhängige Steuerung kann aber auch verwendet weden, um bestimmten Verkehrsteilnehmern wie dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Prioritäten zuzuteilen; siehe auch Ampelfreischaltung.

 
Tableau einer Handschaltung

Des Weiteren können auch Feuerwehren, die Polizei oder das Militär Eingriffsmöglichkeiten auf die Steuerung haben. Die Feuerwehren und die Bundeswehr können lange und prompte Grünphasen für ausrückende Fahrzeuge von den Wachen aus anfordern. An einigen Anlagen befindet sich auch eine Handschaltung, an der der Signaldienst oder die Polizei in den Programmablauf einwirken können. Dabei gibt es die Optionen Normalbetrieb, Hand ein (Ist-Zustand wird beibehalten), Start (Weiterschaltung um einen Schritt), LZA aus, LZA aus und Nebenrichtung gelb, alle gelb und Not-Aus. Programmlogiken (auch bei Handsteuerung) schützen den Verkehr vor der Freigabe für alle Fahrtrichtungen (so genanntes „feindliches Grün“).

Während bei unbedeutenderen Kreuzungen oft nur ein Signalgeber pro Richtung in der Kreuzung mittig befestigt ist, werden bei größeren Kreuzungsanlagen mehrere Signalgeber, die zu einer Signalgruppe zusammengeschaltet werden, pro Richtung angebracht. Die Signale sind an Hauptfahrbahnen an Peitschenmasten, an kurzen Masten an der Seite der Fahrtrichtung montiert, für übrige Straßenteile sind diese seitlich angebracht. Die Anbringung erfolgt weltweit überwiegend vor dem geschützten Bereich. In Kanada, den USA und Südafrika sind die Lichtsignale hinter dem geschützten Bereich angebracht. Damit aus Fahrzeugen, die direkt an der Kreuzung stehen, auch der Signalgeber sichtbar ist, werden z. T. auch in Augenhöhe von PKW-Fahrern kleinere Signalgeber montiert.

Signalbegriffe werden mit einfarbigen Streuscheiben, bestimmte Fahrtrichtungen (z. B. Linksabbieger) zusätzlich mit Masken in diversen Pfeilformen dargestellt. Für Fußgänger-, Bus-, Straßenbahn- oder Sondersignale werden ebenfalls Masken in verschiedensten Formen verwendet.

Um den Verkehr gezielter zu steuern, gibt es neben der üblichen Form der Lichtzeichenanlage noch weitere Arten:

  • zweibegriffig (Rot-Gelb): Im Regelfall wird bei dieser Form freie Fahrt gegeben (es gelten die Vorfahrtsregeln bzw. die Beschilderung), und die Anzeige ist aus. Nur bei Bedarf wird das Signal auf Rot geschaltet. Verwendung findet diese Variante häufig bei Fußgängerüberwegen, Abbiegefahrbahnen, aufgeweiteten Knotenpunkten sowie an Ausfahrten von Rettungsdienstfahrzeugen wie z.B. an Feuerwachen.
  • grüner Pfeil innerhalb des Knotenpunktes: Hiermit wird angezeigt, dass alle konfliktträchtigen Verkehrsströme Rot haben und der Knotenpunkt geräumt werden kann. Gibt es für Links- und Rechtsabbieger als Abbiegehilfssignal bzw. Rechtsabbiegerzusatzsignal.
  • gelbes Blinklicht innerhalb des Knotenpunktes: Hiermit wird angezeigt, dass konfliktträchtige Verkehrsströme ebenfalls Grün haben (z. B. für abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr und/oder Fußgängersignalgruppen).
  • gelbes Blinklicht bei zwei-/dreifarbiger Lichtzeichenanlage: Die Steuerung der Lichtzeichenanlagen ist deaktiviert. Regelung des Verkehrs über die normalen Vorfahrtsregeln. Erscheint nur in den Signalgebern der Nebenrichtung.
  • wenn die Kreuzung auch von Straßenbahnen befahren wird, sind meistens noch zusätzliche Signalgeber vorhanden, die zwar in der Anlage integriert sind, deren Aussehen aber von Stadt zu Stadt variieren kann.
  • bei Kreuzungen direkt bei Bahnübergängen wird die Bahnübergangssicherung in die Lichtzeichenanlage integriert. Die Sicherungstechnik wird dann sehr aufwändig. Eine solche Anlage wird in Deutschland als BÜSTRA bezeichnet (Richtlinien über Abhängigkeiten zwischen der technischen Sicherung von Bahnübergängen und der Verkehrsregelung an benachbarten Straßenkreuzungen und -einmündungen).
  • In Frankreich trifft man auch oft die Variante an Baustellen an, dass die Ampel zwei gelbe Lampen hat, die grüne Lampe wird durch eine gelbe ersetzt. Statt grün wird dann gelb blinkend gegeben, was einen noch darauf hinweist, dass man der Baustelle wegen noch vorsichtig sein soll.

Bei großen Knotenpunkten ist es durchaus üblich, innerhalb der Kreuzung den Verkehr noch durch weitere Lichtzeichen zu steuern.

Zusätzlich zu den Lichtzeichen für den Fahrzeugverkehr sind meistens auch Zeichen für den Fußgängerverkehr und evtl. auch für in die Kreuzung integrierte Radwege. Diese bestehen nur aus einem roten und einem grünen Licht. Sie können entweder rund wie in Deutschland oder rechteckig wie in Österreich ausgeführt werden. Meistens ist in der Streuscheibe noch symbolisch eine stehende bzw. eine gehende Figur angezeigt. Für die Radfahrer kann ebenfalls das Symbol eines stehenden und fahrenden Radfahrers in der selben Streuscheibe angezeigt werden.

In Düsseldorf und an zwei Ampeln in Aachen gibt es als Besonderheit auch für Fußgänger eine Gelbphase in Form eines waagerechten Balkens, im Unterschied zum Gelbsignal des rollenden Verkehrs wird hiermit die Räumzeit signalisiert. Fußgängerkreuzungen mit Straßenbahnen werden oft durch zwei wechselseitig blinkende gelbe Lichter gesichert, auf denen durch eine Maske eine Straßenbahn dargestellt wird (zum Beispiel Düsseldorf, Leipzig, Zwickau).

Falls Fußgänger und ein abbiegender Fahrzeugverkehr gleichzeitig grün haben (bedingt verträgliche Ströme), können noch zusätzliche gelbblinkende Lampen den Fahrzeugverkehr auf die Fußgänger hinweisen.

Datei:DSC03065 GNU-FDL.jpg
Grüne Ampelphase für KFZ an einer Straße mit getrennten Fahrbahnen

Durch Zusammenschalten mehrerer Anlagen hintereinander, die zueinander abgestimmt sind, ist bei konstanter Umlaufzeit eine so genannte Grüne Welle möglich, bei der man beim Durchfahren mehrerer Kreuzungen mit einer bestimmten Geschwindigkeit nicht abbremsen muss. Nachdem nicht nur der Verkehr in einer Richtung, sondern viele andere Faktoren bei der Erstellung einer Grünen Welle einfließen müssen, ist dieses nicht immer auf so langen Strecken durchgängig möglich, wie Kraftfahrer sich es wünschen.

Planerische konkurrierende Belange bei der Gestaltung eines Signalprogramms sind: Grüne Welle für den Kfz-Verkehr, Grüne Welle für den Radverkehr, durchgängige Fußgängerquerungsmöglichkeit über Mittelinseln hinweg, Freigabezeitbedarf des öffentlichen Verkehrs, Blinden-LSA, Sicherheitsaspekte, Leistungsfähigkeit.

Von einer Pförtneranlage, Pförtnerampel oder Zuflussdosierung spricht man, wenn die Leistungsfähigkeit an einem bestimmten Signalquerschnitt absichtlich gemindert wird. Sie hält den nachfolgenden Streckenabschnitt staufrei und damit funktionsfähig, und verlagert die Emissionen stehender und beschleunigender Kraftfahrzeuge in den Bereich vor der Lichtzeichenanlage.

Die Umlaufzeit ergibt sich aus der Zeit, die vom Erscheinen eines Signalzustandes bis zum erneuten Erscheinen des selben Signalzustandes vergeht. Bei verkehrsabhängig geschalteten LSA kann die Umlaufzeit variabel gestaltet sein oder auch fest vorgegeben. Im letzten Fall variieren dann lediglich die Schaltzeitpunkte der Signalgeber innerhalb der Umlaufzeit und es findet ein Zeitausgleich statt. Meistens bekommt dann die Hauptrichtung mehr Freigabezeit.

Sonderbauformen

 
Ampel für Fußgänger mit Lautsprechern für Blinde
 
Ampelfrau in Zwickau
 
Ampelmast in München
 
Flache Ampel mit LED-Technik in Dänemark
  • Wenn die Installation eines senkrecht stehenden Signalgeber beispielsweise durch eine Höheneinschränkung in einem Tunnel nicht möglich ist, so können diese auch waagrecht angeordnet werden und zwar in der Reihenfolge rot - gelb - grün von links nach rechts.
  • Druckknopfanlage: Bei Fußgängerübergängen werden die Ampeln erst auf Knopfdruck eines Fußgängers für ihn auf Grün geschaltet. Sonderfall: Die Schlafampel, die sich erst beim Knopfdruck einschaltet und damit Energie spart.
  • Verkehrsabhängige Anlagen werden bei Kreuzungen mit schwachem Querverkehr verwendet, wobei der Querverkehr erst bei Annäherung eines Fahrzeuges, erfasst durch Detektoren, freie Fahrt bekommt. Bei stark belasteten Knotenpunkten kann die Freigabezeit verkehrsabhängig ebenfalls durch Steuerschleifen geregelt werden.
  • Blindenanlagen: Zusätzlich zu den Lichtsignalen ertönen akustische Freigabesignale, durch die Sehbehinderte am Geräusch erkennen können, ob sie gehen dürfen oder nicht und in welcher Richtung die Freigabe erfolgt. Das akustische Freigabesignal muss eine Frequenz von 880 Hz +/-50 Hz haben und soll mit einer Taktfrequenz von 2 Hz +/-10 % betrieben werden. Das Ein-/Ausschaltverhältnis beträgt 1:1 +/-10 %. Um den Signalmast auffinden zu können, werden oft Pilottöne an den Signalmasten abgegeben. Sie müssen sich von den Freigabetönen deutlich unterscheiden. Die RiLSA schlagen ein Tickergeräusch im Dauerbetrieb vor, das im Umkreis von 5 m des Signalmastes zu hören sein soll. Eine weitere Möglichkeit sind taktile Signalgeber (meistens gelbe Kästchen) an deren Unterseite eine Vibrationsplatte mit einem tastbaren Pfeil angebracht ist. Bei Grün vibriert diese Platte.
  • Baustellenanlagen: Hier gibt es meistens nur zwei Signalgeber, die miteinander über Funk verbunden sind. Sie regeln ein einspuriges Straßenstück, das jeweils nur in einer Richtung durchfahren werden kann. Wichtig ist die korrekte Einstellung der Räumzeiten, die je nach der Länge der Baustelle stark variieren können. Da sie meistens mobil eingesetzt werden, sind sie mit Akkus als Stromversorgung und mit einer Funkverbindung ausgestattet.
  • Der (nicht beleuchtete) Grünpfeil ist eine Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrsituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einer kleinen Blechtafel rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720). Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
  • In Deutschland wurde am 28. September 2005 eine so genannte Restzeitlichtsignalanlage im Rahmen einen Pilotprojektes am Hamburger Gänsemarkt in Betrieb genommen. Eine rote Digitalanzeige zeigt den Fußgängern dort die verbleibendende Wartezeit bis zum grünen Signal. Am 11. Oktober 2006 wird am Ballindamm (ebenfalls in Hamburg) die erste digitale Restzeitampelanlage für Autofahrer in Betrieb genommen. Man verspricht sich, dass so mehr Autofahrer die Kreuzung passieren können, bei gleicher Länge der Grünphase.

Für Autofahrer gab es in den 1970er Jahren ähnliche Versuche, die sich aber nicht durchgesetzt haben: Analoge Uhrzeiger sollten Autofahrer in längeren Rotphasen ermuntern, aus Umweltschutzgründen den Motor abzustellen (Anm.: Dieses funktioniert jedoch nur bei Lichtzeichenanlagen, die mit festen Umlaufzeiten arbeiten. Verkehrsabhängige Lichtzeichenanlagen können keine Restzeiten anzeigen, da sie auf Lücken im Verkehr reagieren und ihre Grünzeiten angepasst an das tatsächliche Verkehrsaufkommen variieren).

  • An manchen spanischen Lichzeichenanlagen zeigen grüne, rückwärtszählende Digitalanzeigen den Fußgängern die Restdauer der Grünphase an, die zum Überqueren der Straße verbleibt.
  • An manchen Fußgängerampeln in Dänemark zählen zweifarbige Digitalanzeigen (grün und rot) jeweils die letzten acht Sekunden der Grünphase und der Rotphase herunter.
  • Bei Eisenbahnkreuzungen zeigt ein Blinklicht dem Lokführer, dass die Anlage in Betrieb ist.
  • Zuflussregelungsanlagen regeln mit Hilfe von LZA den Zufluss auf Autobahnen.

Sonderformen gibt es auch für Straßenbahnen oder Omnibusse. Diese sind mit der Standardampel zusammengeschaltet, sind aber nur für diese Verkehrsmittel von Bedeutung. Diese Signale (schwarz-weiß-Symbole) gelten für den Straßenbahnverkehr bundesweit (Anlage 4 der BOStrab), wobei die Signale für Staßenbahnen auch für Omnibusse fast überall übernommen wurden (in manchen Orten gibt es für den KOM-Verkehr andere Lichtsignale).

Auch an permanenten Engstellen können ähnlich den Baustellenanlagen für zwei entgegengesetzte Richtungen Lichtzeichen angebracht sein.

Ebenso können Lichtzeichen für eine notwendige Komplettsperre eines Straßenabschnitts eingesetzt werden, z.B. bei Tunneleinfahrten im Falle eines Unfalls oder Brands.

Lichtzeichenanlagen müssen so ausgestattet sein, dass sie einerseits nicht blenden, andererseits auch bei Gegenlicht durch die Sonne immer sichtbar bleiben. Als Beleuchtung verwendete man bisher hauptsächlich Halogenlampen, erst in letzter Zeit werden Anlagen überwiegend mit LED Technik ausgerüstet.

Steuerung

Ausfallsicherung

Sollten Steuerungen von Lichtzeichen ausfallen, schaltet die Anlage meistens auf gelb blinkend. Falls in einer Richtung die Rotlichter ausfallen, so ist eine Rotausfallsicherung eingebaut und schaltet die Anlage ebenfalls auf gelb blinkend. Außerdem ist eine Sicherung eingebaut, dass nicht durch etwaige Schalt- oder Bauteilfehler zwei kreuzende Richtungen gleichzeitig grün („Feindliches Grün“) haben. In diesem Fall wird ebenso auf gelb blinkend geschaltet. Bei Totalausfall, beispielsweise bei Stromausfall, gelten die Vorfahrtsregeln entsprechend Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlagen. Die Kreuzungen müssen in jedem Fall zusätzlich mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen beschildert sein.

Kreuzungen, die nachts nicht sehr stark frequentiert sind, werden oft ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch mit gelbem Blinklicht geregelt. Dabei wird in einigen Fällen das Blinklicht nur auf den Nebenstraßen gezeigt (in Deutschland ist dieses so vorgeschrieben). Auf der Hauptstraße ist die Anlage komplett dunkel. In beiden Fällen gelten sie als ungeregelte Kreuzungen, die oft verkehrsrechtlich anders, beispielsweise beim Parken, behandelt werden.

Umlaufzeit

Die Umlaufzeit einer Lichtzeichenanlage ergibt sich aus der Zeit, die vom Erscheinen eines Signalzustandes bis zum erneuten Erscheinen des selben Signalzustandes vergeht. Bei verkehrsabhängig geschalteten LSA kann die Umlaufzeit variabel gestaltet sein oder auch fest vorgegeben sein. Im letzten Fall variieren dann lediglich die Schaltzeitpunkte der Signalgeber innerhalb der Umlaufzeit und es findet ein Zeitausgleich statt. Meistens bekommt dann die Hauptrichtung mehr Freigabezeit.

Sollen hintereinander liegende LZA zu einer „Grünen Welle“ geschaltet werden, müssen sie mit der selben Umlaufzeit laufen. Dann kann man über die Entfernungen und Geschwindigkeiten den sog. Zeitversatz zwischen den einzelnen LZA berechnen. In den meisten Fällen kann nur in einer Fahrtrichtung eine „Grüne Welle“ geschaltet werden. Bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden müssten LZA in einem Abstand von genau 625 Metern oder einem Vielfachen davon stehen, um bei 50 km/h eine Grüne Welle in beiden Fahrtrichtungen schalten zu können.

 
Alle-Gehen-Kreuzung in Shibuya (Tokyo)

Eine Sonderform der LSA-Schaltung stellt das sog. Rundum Grün für Fußgänger dar (Diagonalqueren). Dabei zeigen an einer Kreuzung alle Fußgängerampeln gleichzeitig "grün", was ein beliebiges Überqueren der Kreuzung erlaubt. Abbiegeunfälle zwischen Kfz und Fußgängern werden damit vermieden. In Berlin wurde vor einigen Jahren an der Kreuzung Friedrichstr. / Kochstr. solch eine Schaltung eingeführt. Seitdem sind die Unfälle an dieser stark befahrenen Kreuzung um 2/3 zurückgegangen.

Eine weitere Sonderart stellt die Schaltung Alles Rot - Sofort Grün dar. In der Grundstellung zeigt die Lichtzeichenanlage an allen Signalgebern "Rot". Über entfernt liegende Detektoren oder an den Masten angebrachte Fußgängerdrücker kann die Grünphase angefordert werden. Die Umschaltung erfolgt hier in der Regel sofort, da nach größeren Rotzeiten keine Zwischenzeiten mehr abgewartet werden müssen.

Verhalten im Ampelbereich

Rotlicht

Rote Ampeln haben Vorrang vor anderen Verkehrszeichen und dürfen nicht passiert werden (Ausnahme: Grünpfeil). Ein Fahrzeug muss im Normalfall vor den Haltelinien angehalten werden. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn sich der Fahrzeugführer in den sogenannten geschützten Bereich begibt. Bei kameraüberwachten Kreuzungen wird immer eine Kontrollaufnahme gefertigt, da der Fahrzeugführer wieder zurückgefahren sein könnte. Das Umgehen einer Ampel mittels Durchfahren über ein neben ihr liegendes Tankstellen- oder Parkplatzgelände ist verboten und kann als Rotlichtverstoß bestraft werden.

Bei Rot vor der ersten Haltlinie halten. An Grundstücksausfahrten oder an Taxistandplätzen kann es zwei Haltlinien geben. Die erste Haltlinie ist für den regulären Verkehr verbindlich, wohingegen die zweite für den besonderen Verkehr verbindlich ist. Hält der reguläre Verkehr bei Rotlicht nicht an der ersten Haltlinie, liegt gem. ständiger Rechtsprechung ein Rotlichtverstoß vor.

Hält man über der Haltlinie oder zu weit vor ihr, kann es sein, dass im Asphalt verlegte Induktionsschleifen das Fahrzeug nicht erkennen können. Bei verkehrsabhängigen LZA wird dadurch oftmals die Nebenrichtung nicht angefordert, wodurch lange Wartezeiten entstehen.

Gelblicht

Zeigt die Ampel Gelb, darf nur noch ausnahmsweise weitergefahren werden und zwar dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen brächte. Wer bei Gelb stark bremst, handelt in aller Regel korrekt. Ein auffahrendes Fahrzeug ist in diesen Fällen meist der hauptsächlich schuldige Unfallverursacher (auf Grund mangelnden Sicherheitsabstands). Diese Verantwortung des Nachfolgenden ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abbremsende bewusst einen Auffahrunfall provozieren wollte. Ohne Beweise (Zeugen) wird ein derartiger Nachweis jedoch schwierig sein.

Grünlicht

Selbst bei Grün, wenn man meint, weder das Tempo verlangsamen noch anhalten zu müssen, gibt es Besonderheiten. Grün entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Wenn die Ampel auf Grün wechselt und sich noch Nachzügler im Ampelbereich befinden, sind diese grundsätzlich bevorrechtet, die Kreuzung zu räumen.

An Kreuzungen mit hoher Verkehrsdichte gibt es z. T. eine separate Schaltung für Abbieger bestimmter Richtungen (Grünpfeil), d. h. nur dieser Abbiegerverkehr hat grün und muss keinen entgegenkommenden Verkehr beachten (sog. „Freiampel“).

Abbiegen darf der Verkehr üblicherweise nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert. Das heißt, wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dieses gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten.

Blinklicht

Um unnötige Wartezeiten an roten Ampeln und den damit einhergehenden Kraftstoffverbrauch zu vermeiden, sind die Gemeinden dazu übergegangen, einige Ampeln zu Zeiten geringeren Verkehrsaufkommens nur noch mit Blinklicht zu betreiben. Wenn eine Ampel gelb blinkt, ist der Einfahrende in die Kreuzung zu erhöhter Vorsicht aufgerufen und muss gegebenenfalls anderen die Vorfahrt gewähren. Zusätzlich gelten die ausgewiesenen Verkehrszeichen. Steht an einer Einmündung ein Stoppschild (Zeichen 206), so muss an der Sichtlinie gehalten werden. Steht hingegen ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) an einer Einmündung, so darf direkt in die Straße eingebogen oder die Straße überkreuzt werden.

Ampelversagen

Wenn eine Ampel ausgefallen ist, wird sie mutmaßlich im gesamten Kreuzungsbereich nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Angebrachte Verkehrszeichen regeln in diesem Falle den Verkehrsfluss. Die motorisierten Verkehrsteilnehmer müssen sich vorsichtig in die Kreuzung hineintasten. Regeln Polizeivollzugsbeamte den Verkehr (Verkehrsposten) gelten deren Zeichen und Weisungen und sind allen anderen Signalen und Verkehrszeichen vorrangig (auch bei funktionierender LZA). Die Weisungen entbinden jedoch keinesfalls von der eigenen Sorgfaltspflicht.

Rechtliche Bedeutung in Deutschland

Im deutschen Verkehrsrecht gelten zunächst die allgemeinen Verkehrsregeln, d. h. die §§ 2 bis 35 StVO. Verkehrszeichen gelten diesen gegenüber vorrangig. Die LSA sind wiederum vorrangig gegenüber Verkehrszeichen. Den LSA vorrangig sind Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten. § 1 StVO gilt immer (außer bei § 35 StVO). Da die LSA eine erhebliche Bedeutung für den Straßenverkehr haben, ist das Missachten mit drastischen Sanktionen verbunden. Überfährt ein Kraftfahrzeugführer die Haltelinie, nachdem die LSA über eine Sekunde Rot zeigte, droht mindestens ein Monat Fahrverbot und mindestens 250 € Bußgeld. Für die Überwachung des Rotlichtes gibt es Blitzampeln. Der Träger der Straßenbaulast ist für die Aufstellung und den Unterhalt der Lichtzeichenanlagen zuständig. Die Verhaltensregeln sind in § 37 StVO festgelegt. Bau und Betrieb von Lichtzeichenanlagen sind in der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) beschrieben.

Trivia

  • In Garmisch-Partenkirchen stand die Ampelanlage mit der wohl kürzesten Betriebsdauer Deutschlands: Im Sommer 2001 wurde sie nach nur anderthalb Tagen wieder abgeschaltet, da sich der Verkehr schon kurze Zeit nach Inbetriebnahme bis weit auf die B2 zurückstaute. Die entstandenen Kosten beliefen sich auf rund 76.000 €.
 
Horizontal angeordnete Lichtsignale einer LZA in Laos

Siehe auch

Commons: Lichtzeichenanlagen – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien