Haushaltsgrundsätzegesetz

mehrjährige Finanzplanung des Bundes und der Länder
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Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthält die Grundsätze für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder bezüglich der Aufstellung und Ausführung von Haushaltsplänen. Es verpflichtet den Bund und die Länder, ihr Haushaltsrecht nach diesen Grundsätzen zu regeln. Dem sind der Bund in Gestalt der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die Länder in Gestalt von Landeshaushaltsordnungen (LHO) nachgekommen, aufgrund derer die Haushaltspläne in Gestalt von Haushaltsgesetzen, etwa dem Bundeshaushaltsgesetz festgestellt werden.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Grundsätze des
Haushaltsrechts des Bundes
und der Länder
Kurztitel: Haushaltsgrundsätzegesetz
Abkürzung: HGrG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Haushaltsrecht
Fundstellennachweis: 63-14
Erlassen am: 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1970
Letzte Änderung durch: Art. 16 Gesetz vom 14. August 2006
(BGBl. I S. 1911, 1953)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
18. August 2006
(Art. 21 Gesetz vom 14. August 2006)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.