--62.159.242.169 13:49, 24. Aug 2004 (CEST)Zum Schutze der Gläubiger soll der Unternehmer sich nicht besser stellen, als in Wirklichkeit gegeben. Die Vermögensgegenstände sind demnach entsprechend niedrig anzusetzen, die Schulden möglichst hoch.
--62.159.242.169 13:49, 24. Aug 2004 (CEST)Zum Schutze der Gläubiger soll der Unternehmer sich nicht besser stellen, als in Wirklichkeit gegeben. Die Vermögensgegenstände sind demnach entsprechend niedrig anzusetzen, die Schulden möglichst hoch.