Vorsichtsprinzip

berücksichtigung von Risiken bei der Bilanzierung
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--62.159.242.169 13:49, 24. Aug 2004 (CEST)Zum Schutze der Gläubiger soll der Unternehmer sich nicht besser stellen, als in Wirklichkeit gegeben. Die Vermögensgegenstände sind demnach entsprechend niedrig anzusetzen, die Schulden möglichst hoch.