Pragmatisierung

Begriff aus dem österreichischen Recht
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Pragmatisierung ist ein Begriff aus dem österreichischen Beamtendienstrecht und bezeichnet die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zwischen einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde)und einer Person. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ist zunächst provisorisch, was bedeutet, dass es kündbar ist, wenn sich der Beamte nicht bewährt. Die sogenannte Definitivstellung (=Unkündbarkeit) des Beamten tritt je nach Dienstrecht des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes ex lege durch Zeitablauf oder durch einen weiteren Rechtsakt (dienstrechtlicher Bescheid) ein. Die Pragmatisierung ist ein in Österreich sehr geläufiger Begriff, der in der öffentlichen politischen Diskussion häufig Verwendung findet. In den letzten Jahren wird von der Möglichkeit zur Pragmatisierung öffentlich Bediensteter vor allem von seiten des Bundes deutlich weniger Gebrauch gemacht. Das Bundesland Vorarlberg hat die Möglichkeit der Pragmatisierung für neu eintretende Bedienstete abgeschafft. Privatrechtlich beschäftigte öffentlich Bedienstete werden in Österreich als Vertragsbedienstete bezeichnet.

Siehe auch: Beamter Siehe auch: Vertragsbediensteter