Zur schwarzen Fellfarbe der Pferde, siehe Rappe.
Ein Rappen ist eine Kleinmünze, welche früher im süddeutschen Raum und in der Schweiz verbreitet war. Heute ist der Schweizer Franken in 100 Rappen unterteilt.
Wahrscheinlich bezog sich die Bezeichnung "Rappen" ursprünglich auf dunkel angelaufene Pfennige und besitzt deshalb die gleiche Etymologie wie "Rappe" für ein schwarzes Pferd.
Im Rappenmünzbund von 1403 schlossen sich Basel, Breisach, Colmar und Freiburg sowie weitere Gebiete im Breisgau und im Elsass zusammen und benutzten den Rappen als Hauptwährungseinheit. 1584 wurde dieser Bund aufgelöst. Mehrere Schweizer Kantone prägten aber weiterhin Rappen. 1798 wurde in der Helvetischen Republik der Franken zu 100 Rappen eingeführt. Diese Währung konnte die kantonalen Münzeinheiten nie ganz verdrängen. Nach dem Ende der Helvetik 1803 prägten die Kantone sowohl Rappen als auch andere, von Kanton zu Kanton unterschiedliche Kleinmünzen. 1850, nach der Gründung des Bundesstaates, wurde als einheitliche Schweizer Währung der heutige Franken eingeführt, welcher einem französischen Franc, aber 0,7 alten Schweizer Franken entsprach. So entsprach ein Rappen bis zur Auflösung der Lateinischen Münzunion 1927 einem französischen Centime. Deshalb lautet auch heute noch die Bezeichnung für den Rappen auf Französisch centime und auf Italienisch centesimo.
Heute prägt die Schweiz Münzen zu 1, 5, 10 und 20 Rappen. Zudem wird die ½-Frankenmünze (wie sie offiziell heißt) meist als 50-Rappenmünze angesehen. Die Prägung von 2-Rappenstücken wurde 1974 eingestellt. Das 1-Rappenstück hat im Zahlungsverkehr keine Bedeutung mehr und wird von der Nationalbank für 4 Rappen pro Stück an Sammler verkauft.
Die umgangssprachliche Bezeichnung für das 1-Rappenstück lautet Räppler, während die Bezeichnung Räppli entgegen der landläufigen Meinung außerhalb der Schweiz selten ist. Die Vielfachen des Rappens werden kurz füfi (oder je nach Dialekt föifi, fünfi, fünfer, föifer), zähni, zwänzgi und füfzgi genannt.