Eine kreisfreie Stadt (in einigen Ländern - im Gegensatz zu den Landkreisen - auch als Stadtkreis bezeichnet) ist im Kommunalrecht Deutschlands eine Stadt, die keinem Landkreis angehört und insofern die Aufgaben, die sonst der Landkreis für sie wahrnimmt, in eigener Zuständigkeit erledigt. In der Regel handelt es sich hier um Großstädte (Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern) oder größere Mittelstädte. In Bayern und in Rheinland-Pfalz gibt es jedoch kreisfreie Städte (Stadtkreise), die weniger als 50.000 Einwohner haben. Im Gegensatz hierzu gibt es in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Großstädte, die nicht kreisfrei (keine Stadtkreise) sind, z.B. Recklinghausen, Neuss, Moers, Witten, Iserlohn oder Hildesheim.
Der kleinste Stadtkreis in Deutschland ist gegenwärtig (Stand Frühjahr 2002) Zweibrücken in Rheinland-Pfalz. Dieser hatte am 1.1.2002 nur 35.799 Einwohner. Größter Stadtkreis ist die bayerische Landeshauptstadt München. Berlin und Hamburg sind zwar größer als München, diese Städte sind jedoch Bundesländer (Stadtstaaten). Bremen als weiterer so genannter Stadtstaat besteht quasi aus 2 Stadtkreisen, nämlich der Stadt Bremen und der ca. 50 km nördlich gelegenen Seestadt Bremerhaven.
Historische Entwicklung
Preußen
Bei der 1816 erfolgten Einteilung Preußens in Kreise wurden die Provinzhauptstädte Aachen, Breslau, Danzig, Düsseldorf, Erfurt, Halle, Königsberg, Magdeburg, Minden, Münster, Posen, Potsdam und Stettin als kreisfreie Städte unter die unmittelbare Kontrolle der Provinzregierung gestellt. Bereits 1817 verlor Minden seine Kreisfreiheit wieder, auch Düsseldorf und Erfurt wurden kurz darauf wieder den jeweiligen Landkreisen angegliedert.
Nach der Annexion des Königsreiches Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel und des Herzogtums Nassau im Jahre 1866 wurden die ehemaligen Hauptstädte dieser Staaten, Hannover, Kassel und Wiesbaden, als kreisfreie Städte übernommen.
Durch das starke Wachstum der Städte infolge der Industrialisierung entstand die Forderung, die größeren Städte zu eigenen Stadtkreisen zu erheben. Waren Barmen und Elberfeld, die 1861 zu Stadtkreisen erhoben wurden, von der preußischen Regierung noch als Ausnahmefall charakterisiert worden, so musste die preußische Regierungs 1872 offiziell die Neubildung von Stadtkreisen erlauben. Köln und Krefeld waren zusammen mit Düsseldorf und Erfurt, deren Kreisfreiheit schon um 1820 beendet wurde, die ersten Städte, die von der neuen Regelung profitierten. Durch die neue Regelung bekamen auch Duisburg, Elbing, Görlitz, Liegnitz und Stralsund im Jahre 1873 den Status einer kreisfreien Stadt.
Ab 1875 begann die systematische Erhebung der größeren preußischen Städte zu Stadtkreisen. Damals galt eine Bevölkerung von über 30.000 Einwohnern als ausreichend für die Bildung eines Stadtkreises. In manchen Fällen, z.B. 1911 in Hamborn, wurde ein rasant auf 100.000 Einwohner gewachsenes Dorf gleich in eine kreisfreie Stadt umgewandelt.
Bayern
Sachsen
Ursprünglich wurden nur die drei Bezirkshauptstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz als Unmittelbare Städte von der Einteilung in Amtshauptmannschaften ausgenommen. Als die Stadt Plauen jedoch um 1904 zu einer Großstadt mit über 100.000 Einwohnern herangewachsen war, musste die sächsische Regierung reagieren und gewährte 1907 auch der viertgrößten sächsischen Stadt Plauen und der fünftgrößten sächsischen Stadt Zwickau das Privileg der Kreisfreiheit.
Die seit 1919 amtierende sozialdemokratische Regierung stand dem Wunsch der Städte nach Kreisfreiheit deutlich offener gegenüber und gewährte 1922 zunächst den Städten Bautzen, Freiberg, Meißen und Zittau, im Jahre 1924 dann auch vielen weiteren Städten das Privileg der Kreisfreiheit.
Übrige deutsche Staaten
Das Großherzogtum Oldenburg gewährte außer der Landeshauptstadt Oldenburg (Oldb.) auch den Städten Jever (1855), Varel (1858), Delmenhorst (1903) und Rüstringen (1911), das 1937 mit Wilhelmshaven vereinigt wurde, das Privileg einer kreisfreien Verwaltung.
Die Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Thüringen führten bei ihrer staatlichen Neugliederung in den Jahren 1920 bis 1922 das in Preußen übliche System mit Stadt- und Landkreisen ein. Nach der Vereinigung der beiden mecklenburgischen Teilstaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz im Jahre 1934 wurden die beiden Strelitzer Städte Neubrandenburg und Neustrelitz als Stadtkreise übernommen, die übrigen Strelitzer Städte jedoch dem Landkreis Stargard eingegliedert.
Baden, Braunschweig, Hessen-Darmstadt und Württemberg kannten bis zur Verwaltungsreform 1938 mit Ausnahme der württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart keine kreisfreien Städte.
Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland wurden lediglich zwei Stadtkreise neu eingerichtet (Wolfsburg am 1. Oktober 1951 und Leverkusen am 1. April 1955). Im Zuge der Gebietsreformen der 1970er Jahre wurden hingegen viele Stadtkreise entweder mit den benachbarten Landkreisen vereinigt (z.B. Cuxhaven, Fulda, Gladbeck, Siegen und Witten) oder gleich an eine größere Stadt angeschlossen (z.B. Rheydt, Wanne-Eickel und Wattenscheid).
DDR
Während in den ersten Jahren der sowjetischen Besatzung noch weitere Stadtkreise eingerichtet wurden (z.B. Schönebeck (Elbe) im Jahre 1946), so beseitigte die 1950 bis 1952 durchgeführte Verwaltungsreform die Mehrheit der historisch gewachsenen Stadtkreise.
Doch gründete die DDR-Regierung auch neue Stadtkreise. So war etwa Johanngeorgenstadt von 1951 bis 1957 Stadtkreis, weil die Stadt durch den Uranabbau vorübergehend mehr als 40.000 Einwohner hatte. Nach 1957 sank die Einwohnerzahl jedoch wieder stark ab. Auch die neu errichtete Stalinstadt (heute Eisenhüttenstadt) wurde 1953 von der DDR-Regierung zum Stadtkreis erhoben. Schwedt (1961) und Suhl (1967) gehören ebenfalls zu den Städten, die wegen ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung zu Stadtkreisen erklärt werden.
Österreich
In Österreich wird eine kreisfreie Stadt als Statutarstadt bezeichnet. Lediglich zwischen 1938 und 1945 wurden diese Statutarstädte wie im übrigen Deutschen Reich als Stadtkreise bezeichnet. Diese verfügen im Gegensatz zu kreisfreien Städten über eine eigene Kommunalverfassung, das Statut. Eine Statutarstadt übernimmt zugleich die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft, einer Landesbehörde.
Polen
Auch Polen gehört zu den Ländern, in denen zwischen Landkreisen und Stadtkreisen unterschieden wird. Einige Städte wurden bereits im Deutschen Kaiserreich zum Stadtkreis (Bromberg 1875, Graudenz und Thorn 1900) bzw. im KuK-Reich zur Statutarstadt erhoben. Andere Städte wurden erst nach 1918 von der neugegründeten polnischen Republik zu Stadtkreisen erklärt, z.B. Gnesen (1925), Inowroclaw (1925) und Kalisz (1929).
Großbritannien
In Großbritannien wurden county boroughs 1889 eingeführt, 1974 aber wieder abgeschafft. Die Voraussetzung für die Gewährung des Status war eine gewisse Mindestzahl von Einwohnern, die von zuerst 50.000 über 75.000 (1926) auf zuletzt 100.000 erhöht wurde. 1992 wurden wieder so genannte unitary authorities (in Englisch) eingeführt, die weitgehend den alten "County boroughs" entsprechen.
USA
In den USA gibt es ebenfalls das Konzept einer kreisfreien Stadt unter dem Namen independent city (in Englisch). Seit dem Jahre 1871 sind in Virginia alle Städte per Gesetz kreisfrei, aber auch in anderen Bundesstaaten gibt es "independent cities", z.B. Baltimore in Maryland oder Saint Louis in Missouri.