Zensur (Informationskontrolle)

mit Machtmitteln versehene Kontrolle menschlicher Äußerungen
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Das Wort Zensur (lat. censura = Prüfung, Beurteilung, zu: censere, zensieren) hat mehrere Bedeutungen:

1. Zensur ist die als Zahlenwert ausgedrückte Benotung einer Leistung, u.a. in der Schule (siehe auch: Zeugnis)


2. Unter Zensur versteht man primär die Überprüfung und ggf. das Verbot, die Unterdrückung oder die Veränderung missliebiger Botschaften oder Informationen in einem Medium durch staatliche oder vom Staat hierzu autorisierte Stellen.

Im allgemeinen Sinne ist Zensur die organisierte Veränderung oder Unterdrückung von Botschaften auf einem Medium. Unterdrückung liegt vor, wenn die Botschaft in eine der Kategorien fällt, die das Medium nach seiner impliziten oder expliziten Definition transportiert.

Die zensierende Instanz hat die Kontrolle über das Medium oder Machtmittel gegen einen Sender von Botschaften, so dass sie ihn beispielsweise einschüchtern oder bedrohen kann.

Diese beiden Arten der Zensur können gekoppelt sein: Wenn ein Sender einer Botschaft ein besonderes Interesse an der Verbreitung seiner Botschaften über das Medium hat, stellt bereits die Ankündigung, seine Botschaften zukünftig zu unterdrücken, eine Einschüchterung dar.

In organisierten Religionen, Vereinen, gesellschaftlichen Gruppen und Staaten (dort unter anderem besonders beim Militär) kommt Zensur häufig vor und dient der Aufrechterhaltung des Status quo der sozialen Strukturen. Sie wird von denjenigen installiert oder unterstützt, die von dem augenblicklichen Status profitieren.

Häufig wird der Begriff der Zensur aber auch enger gefasst, so dass nur Kontrollen vor der Veröffentlichung als Zensur zählen. Die die Zensur ausführende Instanz wird dabei ebenfalls als Zensur oder im konkreten Fall als Zensor bezeichnet.

Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind dabei Opfer der Zensur. Als Kriterien werden dabei meist politische, gesetzliche, sittliche und/oder religiöse Konformität herangezogen. Der Zensur entgegen stehen die Ideale der Presse- und Meinungsfreiheit.

Das deutsche Grundgesetz schließt in Artikel 5 eine Zensur ausdrücklich aus. Umstritten ist jedoch, ob die faktische rechtliche Situation diesem Grundsatz entspricht. Zensurmaßnahmen (zumindest im weiteren Sinne) lassen sich in Deutschland in drei Formen erkennen:

(1) Zum Zweck des Jugendschutzes müssen bestimmte Medien, Filme und seit neuestem auch Computerspiele, nicht jedoch etwa Bücher, eine Altersfreigabe durch die FSK bzw. USK erhalten. Ansonsten dürfen diese nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

(2) Im Falle einer angenommenen erheblichen Gefährdung von Jugendlichen kann darüber hinaus eine Indizierung erfolgen, die insbesondere mit einem weitreichenden Verbot der Werbung verbunden ist.

(3) Bei einem Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen können Medien verboten und beschlagnahmt, ihre Verfasser bestraft werden. Hier einschlägig ist "harte" Pornographie (StGB, § 184), Gewaltdarstellungen (§ 131), "Gotteslästerung" (§ 166), die Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen (§ 86a), Anleitung zu Straftaten (§ 130a), Volksverhetzung einschließlich der Leugnung des Holocaust (§ 130), aber auch verschiedene Formen der "Beleidigung" oder "Verleumdung" (§ 30, § 185, § 187).

Umstritten ist nicht nur die Erlaubtheit von Zensur vor dem Hintergrund der durch die Verfassung garantierten Meinungsfreiheit, sondern auch die Zweckmäßigkeit: Viele Medien werden erst durch Zensurmaßnahmen bekannt, und verbotene Schriften können insbesondere für Jugendliche besonders reizvoll sein. Dieser Umstand führt vielfach dazu, dass Listen zensierte Medien ihrerseits zensiert, also nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

Zensur kann auch in Form von Selbstzensur und vorauseilendem Gehorsam ausgeübt werden. In diesen Fällen zensiert sich der Publizist selbst in der Erwartung, dass dies aus bestimmten Gründen besser sei. Beispielsweise ist die Kritik an Unternehmen, die gleichzeitig Werbekunden einer Zeitung oder Zeitschrift sind, oft weniger stark ausgeprägt als an anderen Unternehmen. Ein weiteres Beispiel sind Computerspiele, Filme und DVDs bzw. Videos: Hier werden insbesondere für den deutschen Markt häufig "entschärfte" Versionen produziert, um eine günstigere FSK- bzw. USK-Einstufung zu erhalten bzw. um eine Indizierung oder sogar eine Beschlagnahme zu verhindern.

Siehe auch: Geschichte der Zensur