Wuermeling-Pass
Wuermeling oder Würmeling (scherzhaft auch Karnickelpass) war die volkstümliche Bezeichnung für einen Berechtigungsausweis für ermäßigte Fahrkarten, den die ehemalige Deutsche Bundesbahn aufgrund eines Bundesgesetzes für Kinder aus kinderreichen Familien bis 1999 anbot. Das Gesetz wurde 1955 verabschiedet und war bis zum 31. Dezember 1992 in Kraft. Benannt war dieses familienpolitische Instrument nach dem ehemaligen Familienminister Franz-Josef Wuermeling.
Eine Fahrkarte kostete lediglich den halben Fahrpreis für Kinder aus Familien mit mindestens drei Kindern, für die die Erziehungsberechtigten Kindergeld erhielten. Bereits ermäßigt (halb) zahlende Kinder unter 12 Jahren fuhren dann für die Hälfte der Hälfte. Der Berechtigungsausweis enthielt ein Foto des Inhabers und war jeweils ein Jahr gültig.
Die Deutsche Bahn AG stellte, nachdem sie auch über die Geltungsdauer des Gesetzes hinaus den Karnickelpass zunächst beibehalten hatte, zum 1. April 1999 im Rahmen einer Tarifänderung der BahnCard dieses familienfreundliche Angebot endgültig ein. Zuletzt war das Angebot noch für einige Zeit in das Bahncard-Angebot einbezogen worden und hatte damit sogar für kurze Zeit offiziell den Namen BahnCard Wuermeling erhalten.