Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gehören in Deutschland alle Organisationen, die der inneren Gefahrenabwehr oder Nächstenhilfe im öffentlichen Auftrag dienen.
Die BOS stellen die Abwehr von Gefahren aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Auftrags oder ehrenamtlicher Initiative sicher.
Zu den BOS gehören neben öffentlichen Organisationen auch gemeinnützige Vereine und im Rettungsdienst auch private Unternehmen. BOS sind neben den Polizeien, dem Zoll sowie den Feuerwehren auch die Organisationen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.
Nicht Teil der BOS sind private Sicherheitsdienste und die Bundeswehr an sich, da nur Einrichtungen berücksichtigt sind, die für die innere Sicherheit oder die Nächstenhilfe zuständig sind. Einige Einheiten der Bundeswehr die am Rettungsdienst beteiligt sind (SAR), können aber zu den BOS gehören.
Auch die Ordnungsämter werden nicht zu den BOS gezählt. Sind diese landesrechtlich (z.B. in Hessen) als Teil der Polizei anzusehen, so können sie als polizeiliche BOS gelten.
Die BOS in Deutschland verwenden ein eigenes Funknetz, den BOS-Funk, in Österreich das Funksystem der BOS, welcher Teil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunks ist.
Im Folgenden eine Übersicht über die verschiedenen Einrichtungen, die zu den BOS gehören.
Innere Sicherheit
Für die Innere Sicherheit sind folgende Organisationen verantwortlich:
Polizei
- Behörden des Bundes:
- Bundespolizei; zusätzlich als Bestandteil der deutschen Küstenwache im Koordinierungsverbund Küstenwache
- Bundeskriminalamt
- Polizei beim Deutschen Bundestag
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, soweit diese schiffahrtspolizeiliche Aufgaben wahrnimmt (als Bestandteil der deutschen Küstenwache im Koordinierungsverbund Küstenwache oder auf Bundeswasserstraßen)
- Polizeibehörden (Länder):
- Landespolizeien
- Schutzpolizei
- Kriminalpolizei
- Polizeiverwaltungsamt
- Bereitschaftspolizeien
- Landeskriminalämter
- Wasserschutzpolizei
- Landespolizeien
Verfassungsschutz
Auch der Verfassungsschutz ist Teil der BOS obwohl er nicht mit vollzugspolizeilichen Rechten ausgestattet ist.
- Bundesbehörde
- Landesbehörden
- Landesämter für Verfassungsschutz bzw. entsprechende Abteilungen der Innenministerien (z.B. in Schleswig-Holstein)
Zoll
- Zoll
- Zollkriminalamt
- Hauptzollämter
- Grenzaufsichtsdienst
- Zollkommissariate
- Wasserzoll; zudem als Bestandteil der deutschen Küstenwache im Koordinierungsverbund Küstenwache
- Zollkommissariate
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Gemeindefeuerwehren
- Werkfeuerwehren
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Vereine und andere Einrichtungen die gegenüber der zuständigen Landesbehörde die Bereitschaft zu Mitarbeit im Katastrophenschutz erklärt haben
- Katastrophenschutzbehörden der Länder
- Regieeinrichtungen der Katastrophenschutzbehörden
Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK) mit Wasser- und Bergwacht
- Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) mit Wasser- und Bergwacht
- Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
- Malteser Hilfsdienst (MHD)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
- Rettungshundestaffeln
- Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)
- Betreiber von Rettungshubschraubern
- Organisationen, die sich am Search and Rescue-System beteiligen (in erster Linie Bundeswehr und DGzRS)
Besonders hier können Abweichungen von Bundesland zu Bundesland auftreten. In machen Bundesländern ist die DLRG z. B. kein Teil der BOS.
Hilfsorganisationen
Die Hilfsorganisationen ASB, DRK/BRK, MHD, JUH, DLRG an sich sind, entgegen der landläufigen Meinung, nicht Mitglied der BOS. Sie stellen jedoch oft ihr Personal und Gerät dem Rettungsdienst oder dem Katastrophenschutz (als Organisationen der öffentlichen Daseinsfürsorge) zur Verfügung, welche zu den BOS gehören. Somit sind das Personal und Gerät einer Hilfsorganisation eine "Schnittmenge" aus BOS und Hilfsorganisation. Die übrigen Tätigkeitfelder der HiOrgs, wie Ausbildung, soziale Dienste, Jugendarbeit u.ä. gehören jedoch nicht den BOS an. Im Fall der SEGen/des Katastrophenschutzes gehört das Personal im Einsatzfall nicht der Hilfsorganisation an, sondern ist Personal des jeweiligen Landkreises. D.h. die Fahrzeuge einer SEG-San gehören dem Landkreis A, in welchem der MHD sich zum Mitwirken im Katastrophenschutz bereit erklärt hat. Somit übernimmt der MHD die Benutzung und Instandhaltung der Fahrzeuge die der Landkreis für seine SEG vorhält. Im Einsatzfall "leiht" der MHD seine Kräfte dann dem Landkreis aus um dessen Fahrzeuge zu besetzen. In diesem Moment gehören neben den Fahrzeugen auch das Personal zu den BOS.