Der völkerrechtliche Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit (franz. crime contre l’humanité , engl. crime against humanity) - oder auch Verbrechen gegen die Menschheit - taucht zum ersten mal in der Präambel der Zweiten Haager Landkriegsordnung von 1907 auf. Eine wichtige völkerrechtliche Setzung war die Verurteilung des Völkermordes an den Armeniern im Osmanischen Reich am 24. Mai 1915 in einer Protestnote durch die Triple-Entente; England, Frankreich und Russland drohten der jungtürkischen Regierung darin, nach Kriegsende würden diese „Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Zivilisation“ verfolgt werden. Juristisch wurde der Begriff zuerst 1946 zur Ahndung der Kriegsverbrechen bei den Nürnberger - und Tokyoter Prozessen definiert und benutzt (siehe auch: Völkermord). Dieses Vorgehen war damals umstritten, da nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden können, die nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen werden. Damit soll Willkür bei Strafmaß und Definition des Straftatsbestands verhindert werden. Der Hinweis auf das nationalstaatliche Rückwirkungsverbot im Strafrecht greift hier zu kurz, da das Nürnberger Tribunal sich auf das Völkerrecht bezog und auf internationale Verträge und Verbindlichkeiten hinwies, die durch das NS-Regime im internationalen Maßstab verletzt bzw. ignoriert wurden.
In den Nürnberger Prozessen wie auch in mehreren Verlautbarungen der Vereinten Nationen wurde und wird die Massenvernichtung in Konzentrationslagern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bzw. als Verbrechen gegen die Menschheit beurteilt, z.B. durch Karl Jaspers und Hannah Arendt, die die Übersetzung von „humanity“ durch „Menschlichkeit“ als Euphemismus ablehnten. Da die industrielle Tötung von Menschen sich nicht ausschließlich gegen solche jüdischer Abstammung richtete, handelt es sich nicht duchgehend um Völkermord, sondern wird unter „crime against humanity“ subsumiert. Allein in den den großen Vernichtungslagern wurden weit über drei Millionen Menschen durch Vergasung in Gaskammern oder Hinrichtung ermordet oder starben an den Folgen von Folter, Unterernährung, Krankheiten und anderen Todesursachen. Hinzu kamen die Massenerschießungen durch die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in den deutsch besetzten Gebieten. Auch Angehörige der Wehrmacht waren an NS-Verbrechen beteiligt.
Ob es sich bei den deutschen Luftangriffen u.a. auf die militärisch verteidigte Stadt Warschau (26.000 zivile Opfer trotz mehrfacher Vorwarnung durch Flugblattabwurf seitens der deutschen Luftwaffe) im September 1939 oder bei dem ab 11.Mai 1940 von der britischen RAF geführten Luftkrieg gegen deutsche Städte, bei der anschließenden Luftschlacht um England (Bombardierung englischer Städte durch die deutsche Luftwaffe mit 60.000 zivilen Opfern), bei der deutschen Bombardierung der verteidigten Stadt Rotterdam am 14.Mai 1940 (900 Tote) oder bei dem zum Flächenbombardement ausgeweiteten Bombenkrieg der Alliierten ab Anfang 1942 (Area Bombing Directive) mit 537.000 Opfern unter der Zivilbevölkerung Deutschlands [1] um Verbrechen gegen die Menschlichkeit (aufgrund der Haager Landkriegsordnung von 1907, Art. 25) gehandelt hat, wird in Deutschland kontrovers diskutiert, allerdings in erster Linie in Bezug auf die Bombardements der Alliierten.
Explizit geächtet wurde 1977 das Flächenbombardement im Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen [2]. Dagegen wurden sogenannte "Ziel-Bombardierungen", die immer auch zivile Opfer treffen, - trotz der Vorschriften zum Schutz von Zivilisten - bisher international nicht verurteilt.
Im 20. Jahrhundert erfuhren weltweit 80-100 Millionen Menschen unterschiedlichster Nationalität das Schicksal der Vertreibung mit Millionen Toten. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte : "Jeder Akt der Vertreibung, so unterschiedlich die historischen Hintergründe auch sein mögen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit." (Rede am 5. September 1999 zum Tag der Heimat). Für einen großen Teil der Vertreibungen, die in Europa stattfanden, waren die durch den Nationalsozialismus verursachten Folgen des Zweiten Weltkriegs, aber auch der Stalinismus die Ursache.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 heißt es in Artikel 9 : "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden." Das Statut für den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg vom 8. August 1945 besagt in Artikel 6 : "Verbrechen..., für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist: ...Verbrechen gegen die Menschlichkeit :Nämlich: Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation oder andere unmenschliche Handlungen, begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung vor oder während des Krieges, Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen..."
Seit dem 1. Juli 2002 besteht der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag als ständige Institution zur Verfolgung dieser Verbrechen. Der ICC berücksichtigt den oben genannten Rechtsgrundsatz und darf nur Straftaten verfolgen, die nach dem Inkrafttreten des internationalen Strafrechts begangen werden.
In Deutschland trat am selben Tag mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ein nationales Völkerstrafrecht in Kraft, das unter Berufung auf die UN-Charta auch rückwirkend angewandt werden kann. Nach diesem Gesetz ist jedes deutsche Gericht befugt, Völkerrecht zu verhandeln, unabhängig davon, ob das Verbrechen auf deutschem Boden begangen wurde, ob deutsche Staatsbürger daran beteiligt sind oder ob die Beschuldigten sich zum Zeitpunkt der Klageerhebung auf deutschem Boden befinden. Damit ist das deutsche Völkerstrafrecht ([3]) noch weitgehender, als das bis dahin umfassendste Völkerrechtsgesetz aus Belgien.
Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde"
Die Charta wurde als nationalen Rechtssystemen übergeordnetes Recht von den Alliierten erlassen. Sie bildete die Grundlage für die Nürnberger Prozesse gegen die wichtigsten gefangenen NS-Machthaber und die 12 Nachfolgeprozesse, z.B. gegen KZ-Ärzte, die nicht auf der Grundlage der Unrechtsgesetze des NS-Staates und seiner Verbündeten geführt werden konnten. Über alliierte Kriegsverbrechen wurde in diesem Rahmen nicht verhandelt.
Definition im Rom-Statut (seit 2002 in Kraft)
(§1) Jede der folgenden Akte, wenn sie weit verbreitet oder systematisch und direkt gegen die Zivilbevölkerung erfolgen:
(a) Mord
(b) Ausrottung
(c) Versklavung
(d) Deportation und gewaltsame Vertreibung
(e) Folter
(f) Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, erzwungene Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und ähnliche schwere sexuelle Eingriffe
(g) Verfolgung einer Gruppe oder Einheit aus politischen, rassistischen, nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen, geschlechtlichen gemäß (§3), oder anderen Gründen, die allgemein als unzulässig anerkannt sind im internationalen Recht in Verbindung mit diesem Paragraph und den anderen Verbrechen, die der Juristiktion dieses Gerichtes unterliegen. (Anmerkung: Neben den Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind auch Genozid, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg strafbar)
(h) gewaltsame Verschleppung
(i) Apartheid
(j) Andere unmenschliche Behandlungen ähnlichen Charakters, die vorsätzlich großes Leid oder schwere körperliche oder mentale Verletzungen verursachen.
(§2) Zur Definition von (§1):
(a) Angriff gegen die Zivilbevölkerung bedeutet: Ein Handlungsverlauf, der die Akte des (§1) mehrfach umfasst und gegen die Zivilbevölkerung gerichtet ist und ähnlich seitens eines Staates oder organisierten Polizei verläuft.
(b) Ausrottung bedeutet den Entzug von lebensnotwendigem Material wie Lebensmittel und Medikamenten mit dem Ziel, Teile der Bevölkerung zu vernichten.
(c) Versklavung bedeutet die Ausübung jeglicher Gewalt, um über Menschen wie Eigentum zu verfügen, inklusive dem Menschenhandel
(d) Deportation oder gewaltsame Vertreibung der Bevölkerung bedeutet der erzwungene Ortswechsel von Personen, die sich in einem Gebiet legal aufhalten, mithilfe illegaler Methoden.
(e) Folter bedeutet die absichtliche Schmerzenszufügung, körperlich oder mental, von Personen in Haft oder unter Kontrolle durch Ankläger, ausgenommen Handlungen, die der legale Strafvollzug vorsieht.
(f) Verfolgung bedeutet die absichtliche schwere Verletzung von fundamentalen Grundrechten gegen internationales Recht aufgrund der Identität einer Gruppe.
(g) Apartheit bedeutet unmenschliche Akte ähnlich denen im (§1), verübt durch ein institutionalisiertes Regime, von systematischer Unterdrückung und Dominierung einer Rasse durch eine andere.
(h) Gewaltsame Verschleppung bedeutet die Verhaftung, Festnahme oder Entführung von Personen durchgeführt, unterstützt oder gebilligt durch einen Staat, oder politische Organisation, wenn anschließend keine Bestätigung oder Information des Freiheitsentzuges an Angehörige erfolgt oder mit dem Ziel, den Verschleppten legale Rechtsprechung zu verweigern.
(§3) Geschlecht meint ausschließlich die Unterteilung in männlich und weiblich im Kontext zur Gesellschaft
Liste von Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Folgende Taten werden als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ diskutiert: Ob eine Tat als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet wird, hängt zum Teil sehr von der politischen Anschauung ab. Die Aufzählung oder Nicht-Aufzählung soll keine Bewertung darstellen.
- 627 Völkermord an den Banu Quraiza
- 1526-1865: Sklaverei in Nordamerika; ebenso alle anderen Fälle der Sklaverei in anderen Ländern.
- 1788-1920er Jahre: Völkermord an den Ureinwohnern Australiens mit ca. einer Million Opfer.
- 1787-1801: Vertreibung und Ermordung von Nicht-Katholiken in Bayern und Westösterreich (wird noch in die Liste der Verbrechen gegen die Menschheit von der UNO eingeführt)
- 1904: Die deutsche Kolonialmacht schlägt den Aufstand der Herero und Nama im heutigen Namibia gewaltsam nieder und lässt große Teile der Herero und Nama verdursten. Überlebende werden zur Zwangsarbeit interniert. Insgesamt kommen 25.000 bis 100.000 (vermutlich 65.000) Herero, sowie gut 10.000 Nama um.
- 1915-1918: Giftgaseinsatz im Ersten Weltkrieg.
- 1915-1916: Der Völkermord an den Armeniern: Opferzahl umstritten. 600.000 - 1.500.000 (siehe Artikel).
- 1917-1953: Zahlreiche Verbrechen durch den sozialistischen Staatsapparat in der Sowjetunion und in deren Satellitenstaaten (Ostblock) (siehe auch: Stalinismus, Kurapaty, Massaker von Katyn):
- 1918: Einrichtung der ersten Konzentrationslager des Gulag, Archipel Gulag für Oppositionelle, Menschewiken, Kosaken, Kulaken, und Christen in der Sowjetunion durch Lenin.
- 1936-1938: Höhepunkt der Stalinschen Säuberungen in der Sowjetunion: Millionen Opfer.
- 1933-1945: Zahlreiche Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland:
- 1933-1945: Massenmord an Juden, Roma, Sinti und Jenischen, Homosexuellen, Sozialdemokraten und Kommunisten sowie religiös und politisch Andersdenkenden (z. B. Zeugen Jehovas, christlichen Gruppen) in Europa (Holocaust, Shoa): ca. 6 Millionen tote Juden und ca. 500.000 tote Sinti und Roma (Porajmos).
- 1939-1941: So genannte „Aktion T4“ (Euthanasie-Programm), Massenmord an ca. 80.000 Behinderten und chronisch Kranken. Nachdem die „Aktion T 4“ auf Druck der deutschen Bevölkerung offiziell eingestellt werden musste, wurden die Morde dennoch in reduziertem Umfang und unter strenger Geheimhaltung fortgesetzt.
- 1938-1943: Gezielte Vertreibung und Ermordung von Tschechen, Polen, Russen (im Rahmen des Vernichtungskrieges) und weiteren Ethnien in Europa, Afrika und Asien durch die SS, die deutsche Wehrmacht, Waffen-SS, die Einsatzgruppen und verbündeten Nationen des „Dritten Reichs“ (siehe auch: Wehrmacht und NS-Verbrechen, Kriegsverbrechen durch deutsche Gebirgstruppen im Zweiten Weltkrieg).
- 1939-1945: Menschenrechtsverletzungen durch Kriegsparteien auf allen Schauplätzen des Zweiten Weltkrieges:
- 1937-1945: Angriffskrieg von Japan gegen China, der mit schweren Verbrechen an chinesischen Zivilisten einhergeht (Massaker von Nanking).
- 1942-1945: Flächenbombardements und gezielte Bombardierung von Wohngebieten im Luftkrieg des Zweiten Weltkrieges (siehe auch: „Coventrieren“, Luftangriff auf Belgrad im Jahr 1941, Area Bombing Directive, u a Luftangriffe auf Dresden), Hamburg Operation Gomorrha, Coventry, London (the Blitz)
- 1945: Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki und Bombardierung Tokios und vieler anderer Städte mit Brandbomben durch die USA.
- 1945-1949: Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches (vor allem Ostpreußen, Schlesien, Hinterpommern) und Polens (Bierut-Dekrete), der Tschechoslowakei (Beneš-Dekrete), aus Jugoslawien (AVNOJ-Beschlüsse) und anderen osteuropäischen Ländern (mehr als 2 Millionen Tote) sowie Kriegsverbrechen der Roten Armee an ethnischen Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs
- 1945-1950: Sowjetische Speziallager in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland.
- 1954-1962: Algerienkrieg Frankreichs mit Konzentrationslagern und Massakern an der Zivilbevölkerung.
- 1965: Innerhalb eines halben Jahres Ermordung von 100.000-1.000.000 (angeblichen oder tatsächlichen) Anhängern der Kommunistischen Partei Indonesiens durch die neue Putsch-Regierung (siehe: Völkermord an den Chinesen Indonesiens).
- 1966-1976: So genannte „Kulturrevolution“ in China mit politischen Säuberungen, denen mehrere Millionen Menschen in China und den autonomen Gebieten zum Opfer fielen.
- 1967-1970: Im Biafra-Krieg wurde die Zivilbevölkerung gezielt ausgehungert. 2 Millionen kamen ums Leben.
- 1971-1979. Die Terrorherrschaft von Idi Amin in Uganda fordert 250.000 Todesopfer.
- 1974-1989: Die kommunistische Regierung unter Ceauşescu in Rumänien verfolgt politische Gegner, plant das sogenannte „Dörferzerstörungs-Programm“ und richtet „Todesheime“ für behinderte, chronisch kranke und ungewollte Kinder ein. Menschen von über 65 Jahren wird medizinische Hilfe verweigert.
- 1975-1979: Massenmord durch die Roten Khmer unter Pol Pot in Kambodscha. 2 Mio. Todesopfer- ein Drittel der Gesamtbevölkerung
- 1973-1989: Politische Morde und Folterungen unter der Militärdiktatur von Augusto Pinochet in Chile.
- 1976-1982: Politische Morde und Folterungen unter der Militärdiktatur in Argentinien.
- 1975-1981: Genozid in Osttimor (der Konflikt hält mit verminderter Heftigkeit bis 1998/1999 an).
- 1983-laufend: Mehrere Millionen Tote ([4]) durch Völkermord an Schwarzafrikanern im Sudan (siehe auch: Sezessionskrieg im Südsudan, Sklaverei im Sudan, Konflikt in Darfur).
- 1987-heute Uganda: Die private Terrorarmee LRA entvölkert weite Landstriche im Norden Ugandas. Bisher wurden mehr als 1 Mio. Menschen vertrieben, 100.000 ermordet und 20.000 Kinder entführt.
- 1988: Am 16. März Giftgasangriff auf Halabdscha, eine kurdische Stadt im Norden des Iraks, seitens der irakischen Regierung: Etwa 5.000 Menschen sterben und 15.000 Menschen wurden bei dem Massaker so schwer verletzt, dass sie später starben oder dauerhafte Gesundheitsschäden erlitten.
- 1988-1990: So genannte „Anfal“; Befehl von Saddam Hussein, fallen ca. 100.000-180.000 kurdische Zivilisten zum Opfer. Die meisten Massengräber, die heute in Irak entdeckt werden, sind aus dieser Zeit.
- 1989: Tian'anmen-Massaker in Peking.
- 1994: 800.000 Menschen sterben im Bürgerkrieg zwischen Hutu und Tutsi im Völkermord in Ruanda.
- 1992-1995: Schwere Kriegsverbrechen in den Jugoslawienkriegen.
- 1998-1999: 20.000 Albaner kommen im Kosovo-Krieg ums Leben und 500 Serben.
- 1996-2001: Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch das radikal-islamische Taliban-Regime in Afghanistan.
- 1949-heute: Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch die Volksrepublik China, beispielsweise in Tibet, Ost-Turkestan und der Süd-Mongolei.
- Die Apartheid wurde 1966 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet.
Da bislang eine unabhängige Institution zur Be- und Verurteilung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit fehlte (einzige Ausnahmen waren die Ad-hoc-Tribunale von Nürnberg und von Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg sowie von Den Haag für Ex-Jugoslawien, von Arusha (Tansania) für Ruanda sowie von Freetown für Sierra Leone), basiert die vorstehende Liste nicht auf juristischen Urteilen. Abgesehen von den jeweiligen Verursachern der aufgelisteten Verbrechen besteht jedoch ein breiter Konsens unter Völkerrechtlern und Menschenrechtsorganisationen, auch wenn eine nachträgliche Strafverfolgung unwahrscheinlich scheint.
Da auch der Internationale Strafgerichtshof bisher nicht von allen Nationen anerkannt wird, bestehen auch Zweifel, ob zumindest zukünftig eine juristische Durchsetzung der allgemein anerkannten Menschenrechte (siehe UN-Charta) gelingen wird.
Siehe auch: Kriegsverbrecherprozess, Krieg, Verbrechen kommunistischer Regierungen (Schwarzbuch des Kommunismus), Victor Gollancz, Black site
Hinweise
- ↑ Christian Zentner Der Zweite Weltkrieg, VPM Verlagsunion Rastatt 1998, ISBN 381181625X
- ↑ Zusatzprotokoll I, Artikel 51 vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949
- ↑ Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind dort in § 7 VStGB geregelt.
- ↑ Vgl. den Pressemitteilung vom Dezember 2005 und weitere Dokumente der Gesellschaft für bedrohte Völker
Literatur
- Raoul Muhm: Germania: La rinascita del diritto naturale e i crimini contro l´umanità. (dt. Deutschland: Die Renaissance des Naturrechts und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit./engl. Germany: The renaissance of natural law and crimes against humanity.) Vecchiarelli Editore Manziana (Roma) 2004 ISBN 88-8247-153-2