Internationale Organisation (Völkerrecht)
Als Internationale Organisationen bezeichnet man eine Organisation, die über nationale Grenzen hinaus handelt (bzw. diese überschreiten). Streng genommen kann man zwei große Typen von Internationalen Organisationen unterscheiden: Staatliche, d. h. (Internationale) Regierungsorganisationen (RO, engl. governmental organizations (GO)) und Nichtregierungsorganisationen (NRO, oder NGO, vom Englischen non-governmental organization). Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die erste Bedeutung, auf die Regierungsorganisationen.
Internationale Organisationen werden durch Vertragsabschluss zwischen Völkerrechtssubjekten gegründet. Es gibt Organisationen, die sich auf einen bestimmten Bereich beschränken, wie z. B. die ITU, die Internationale Fernmeldeunion. Eine zweite Gruppe sind die regionalen Organisationen, deren Vertragsstaaten auf eine bestimmte Region begrenzt sind (z. B. EU, OSZE). Die Integrationsdichte und der Aufgabenumfang der Organisationen ist sehr unterschiedlich (z. B. EU und NAFTA oder ASEAN). Schließlich gibt es auch die universalen Weltorganisation(en), die Vereinten Nationen und ihre Unterorganisationen.
siehe auch: Regimetheorie, Liste von Organisationen, Liste internationaler Organisationen im Bereich der Wirtschaft