Landratsamt

Bezeichnung für die Verwaltung wie auch das Verwaltungsgebäude eines Landkreises
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Mai 2004 um 00:46 Uhr durch StefanAndres (Diskussion | Beiträge) (Begriffe verlinkt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Landratsamt ist die wichtigste Behörde eines Landkreises.

Das Landratsamt ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde, es hat also eine Doppelfunktion.

Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier trägt der Landrat die ihm gesetzlich zugeschriebene alleinige Verantwortung.

Als staatliche Ausführungsbehörde ist das Landratsamt zuständig z.B. für

  • Baugenehmigungen
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Umweltschutz
  • Amtsärztliche Gutachten
  • Lebensmittelüberwachung
  • Führerscheine und Kfz-Zulassung
  • Rechtsaufsicht über Gemeinden

Als Kreisbehörde ist sie eigenverantwortlich zuständig z.B. für:

  • Berufliches Schulwesen
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Abfallwirtschaft
  • Krankenhäuser