Stabsoffizier mit Befähigung zum Richteramt

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abgekürzt StOffz/R,

ist Bezeichnung für einen Offizier, der als Jurist augebildet wurde. Er durchläuft eine Sonderlaufbahn innerhalb der Offizierlaufbahn. Aufgrund der Besonderheiten der Juristenausbildung (Referendariat u.A.) und aufgrund des vergleichsweise geringen Bedarfs an Juristen existiert an keiner der beiden Universitäten der Bundeswehr ein juristischer Fachbereich.

Die Bundeswehr deckt daher sowohl ihren Bedarf an zivilen Rechtsberatern als auch ihren Bedarf an Offizieren mit juristischer Bildung durch zivile Studenten, vorzugsweise Reserveoffiziere, die nach dem 2. Staatsexamen mit der Besoldungsgruppe A13, hier Dienstgrad Major eingestellt werden. Laufbahnziel ist Oberstleutnant A15, doch ist es durchaus möglich, zum Oberst oder im Rahmen der Generalstabsausbildung zum General befördert zu werden.

Die Laufbahn zeichnet sich durch Verwendungen sowohl in der Truppe als auch in Ämtern der Bundeswehr aus. Eine Verwendung als Kompaniechef gehört in der Anfangsphase immer dazu, nicht zuletzt wegen der zu sammelnden Führungserfahrung und wegen des Umgangs mit dem Disziplinarrecht. Eine Rechtsberatung im klassischen Sinne üben StOffz/R nicht aus.