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Inhaltsverzeichnis: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zusammenfassung
Tagesgeschehen
Montag, 1. Juli
Dienstag, 2. Juli
Mittwoch, 3. Juli
Donnerstag, 4. Juli
Freitag, 5. Juli
Samstag, 6. Juli
Sonntag, 7. Juli
Montag, 8. Juli
Dienstag, 9. Juli
Mittwoch, 10. Juli
Donnerstag, 11. Juli
Freitag, 12. Juli
Samstag, 13. Juli
Sonntag, 14. Juli
Montag, 15. Juli
Dienstag, 16. Juli
Mittwoch, 17. Juli
Donnerstag, 18. Juli
- Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) wird - neun Wochen vor der Bundestagswahl - von Bundeskanzler Gerhard Schröder entlassen. Nachfolger soll der bisherige SPD-Fraktionschef Peter Struck werden. Berichte im Stern [1] über zweifelhafte Geschäfte Scharpings mit dem Frankfurter Unternehmer für Öffentlichkeitsarbeit Moritz Hunzinger hatten den Minister in Bedrängnis gebracht.
- Die Schweiz reicht ihr Beitrittsgesuch zur UNO ein.
Freitag, 19. Juli
Samstag, 20. Juli
Sonntag, 21. Juli
Montag, 22. Juli
Dienstag, 23. Juli
Mittwoch, 24. Juli
- Das Europäische Patentamt in München widerruft ein Patent auf Züchtung menschlicher und tierischer embryonaler Stammzellen (siehe auch: Patent auf Leben).
Donnerstag, 25. Juli
Freitag, 26. Juli
Samstag, 27. Juli
Beim bisher schwersten Flugzeugunglück im Rahmen einer Flugschau in Lwiw (Lemberg) in der Ukraine sterben 78 Menschen und 115 weitere werden verletzt. Ein Kampfflugzeug des Typs SU-27 stürzte aus bisher nicht zweifelsfrei geklärter Ursache in die Zuschauermenge und explodierte dort. Dieses Unglück war somit fataler als das in Ramstein 1988. Die beiden Piloten, die sich mithilfe des Schleudersitzes retten konnten, sowie Angehörige der ukrainischen Luftwaffe wurden zu hohen Haftstrafen von bis zu 12 Jahren und Entschädigungszahlungen von bis zu einer Million Euro verurteilt. Nach Angaben des Gerichts beruhte das Unglück auf einem klassischen Pilotenfehler, demzufolge die Maschine während einer Kunstflugfigur dem Boden zu nahe gekommen sein soll. Der Pilot besteht jedoch auf technischem Versagen als Unglücksursache und ficht das Urteil mit der Begründung an, das Gericht habe ihn entlastende Beweismittel nicht zugelassen.