Die Worte "oder eines Individualanspruchs" im ersten Satz dürften in dieser Form zu weit gehen ("oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann", § 916 ZPO). --wau > 07:29, 5. Okt 2006 (CEST)
- Der Begriff "Individualanspruch" steht zumindest so auch im Thomas/Putzo, allerdings fehlte der entscheidende Nebensatz, den ich ergänzt habe. Danke übrigens, wau, dass du meinen groben Schnitzer mit dem dinglichen Arrest korrigiert hast. --Alkibiades 08:50, 5. Okt 2006 (CEST)