Landesliste

landesweite Liste der Kandidaten einer Partei für eine Wahl
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Die Landesliste bezeichnet die Liste der Kandidaten einer Partei für die Wahl zum Bundestag und einigen Landtagen mit einer so genannten personalisierten Verhältniswahl. Im Gegensatz zu den Kandidaten der Wahlkreise, die direkt gewählt werden, können die Wähler über die Kandidaten der Landesliste nur en bloc abstimmen. Je nach Sitzverteilung im Parlament gelten die entsprechende Anzahl der Kandidaten in der Reihenfolge der Liste als gewählt. Die Landesliste wird auf den Wahlparteitagen der Parteien aufgestellt.