Potenzierung oder Potenzieren heißt die Methode zur Herstellung von „Arzneimitteln“ in der Homöopathie. Dabei werden homöopathische Grundsubstanzen wie Pflanzen, Tiere, Pilze oder Mineralien schrittweise verdünnt und gleichzeitig durch Verschüttelung oder Verreibung „dynamisiert“.
Die Verdünnung erfolgt jeweils im Verhältnis 1:10 (D-Potenz), 1:100 (C-Potenz) oder 1:50.000 (Q/LM-Potenz) je Potenzierungsschritt. Unter Dynamisierung wird entweder die Verreibung (Trituration) fester Substanzen oder Verschüttelung flüssiger Substanzen (Dilutionen) verstanden. Mit der Dynamisierung soll eine Arzneiwirkung der Ausgangssubstanzen auf die nicht arzneiliche Trägersubstanz (Alkohol, destilliertes Wasser) übertragen werden.
Quellen der Vorschriften
Potenzieren erfolgt in der Regel entweder nach den Vorschriften von Samuel Hahnemann oder nach denen des Homöopathischen Arzneibuches (HAB), die zum Teil voneinander abweichen. Hahnemanns Methoden finden sich in seinen Werken Organon der Heilkunst, Reine Arzneimittellehre und Die Chronischen Krankheiten. Die Vorschriften des HAB bilden die gesetzliche Grundlage für die Herstellung homöopathischer „Arzneimittel“ in Deutschland. Dort sind sowohl die Verfahren als auch die zu verwendenden Substanzen beschrieben.
Verschüttelung
Unter einer Verschüttelung wird die „Dynamisierung“ flüssiger Substanzen verstanden. Ausgangsprodukt ist eine Urtinktur (Symbol: Ø), die zunächst im Verhältnis 1:10 (D-Potenzen) bzw. 1:100 (C-Potenzen) verdünnt und anschließend durch eine festgelegte Anzahl von Schüttelschlägen dynamisiert wird. Diese Kombination aus Verdünnung und Schütteln wird jeweils pro Potenzierungsschritt durchgeführt. Man unterscheidet dabei zwischen Mehrglas- und Einglasmethode. Bei der Mehrglasmethode (nach Hahnemann) wird für jeden Potenzierungsschritt ein ungebrauchtes (neues) Glas verwendet. Bei der Einglasmethode (Korsakoff-Methode) wird jeder Potenzierungsschritt im selben Glas ausgeführt.
Die Herstellung von Dilutionen (flüssig verschüttelten Substanzen) ist im HAB in der Vorschrift 5 beschrieben.
Verreibung (Trituration)
Substanzen, die nicht in Alkohol, destilliertem Wasser aufgelöst werden können (z.B. Mineralien), werden zunächst bis zur dritten oder vierten Potenz verrieben (trituriert). Bei der Verreibung wird die Ausgangssubstanz (Symbol O) je Potenzierungsschritt dreimal mit Milchzucker in einem Mörser verrieben und aufgescharrt. Das Verhältnis zwischen Ausgangssubstanz und Milchzucker entspricht pro Potenzierungsschritt in der Regel 1:100 (C-Potenz).
Die Herstellung von Triturationen (Verreibungen) ist im HAB in der Vorschrift 6 beschrieben. Triturationen bis zur dritten oder vierten Potenz werden auch zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet, deren Ausgangssubstanz sich auch auflösen lässt. Homöopathen glauben, dass zunächst verriebene Arzneimittel eine bessere Wirkung haben. Ab der fünften Potenz wird grundsätzlich nur noch verschüttelt.
Potenzierungsarten
In der folgenden Tabelle werden die gebräuchlichen Potenzierungsarten dargestellt. Homöopathische Arzneimittel werden in der Regel mit dem Ausgangsstoff und einer Angabe über die Potenz bezeichnet. Bei der Angabe zur Potenz wird zwischen D-, C- und Q- (bzw. LM-) Potenzen unterschieden. Nach dem Buchstaben folgt die Angabe über die Anzahl der Potenzierungsschritte (D6 bedeutet 6 Potenzierungsschritte nach dem Verfahren für D-Potenzen, C30 bedeutet 30 Potenzierungsschritte nach dem Verfahren für C-Potenzen).
Potenzart | Herstellung | Geschichte, Anwendung |
---|---|---|
D-Potenzen Dezimalpotenzen |
Verdünnung 1:10 + 10 Schüttelschläge |
Das Verfahren zur Herstellung wurde von C. Hering 1833 zum ersten Mal veröffentlicht. D-Potenzen werden bis zu einer Potenz von D200 hergestellt. Wegen ihrer vergleichsweise geringen Verdünnung enthalten sie bis etwa D12 noch chemische Bestandteile der Ausgangssubstanz. Im angelsächsischen Raum werden D-Potenzen auch mit 'x' bezeichnet (z.B. 30x) |
C-Potenzen Centesimalpotenzen |
Verdünnung 1:100 + 10 Schüttelschläge |
Nachdem Hahnemann zu Beginn der Entwicklung der homöopathischen Methode mit Urtinkturen und verdünnten Substanzen arbeitete, entwickelte er ab ca. 1810 die Methode zur Herstellung von C-Potenzen. C-Potenzen werden heute noch am häufigsten verwendet. Dazu gehören die Potenzen der so genannten Kent-Reihe: C6, C12, C30, C200, C1'000 (M), C10'000 (XM), C50'000 (LM), C100'000 (CM), C1'000'000 (MM). |
Q-Potenzen / LM-Potenzen Quinquaginta-Millesimal-Potenzen |
Verdünnung 1:50'000 + 100 Schüttelschläge + Verwendung einer zusätzlichen Trägersubstanz (Q1 wird aus einer C3-Verreibung nach einem besonderen Verfahren hergestellt) |
Q-Potenzen entwickelte Hahnemann gegen Ende seines Lebens. Ihre Herstellung wurde erstmals in der 6. Auflage des Organon (erschienen 1922) beschrieben. Q-Potenzen sollen eine besonders sanfte Heilwirkung haben.
Q-Potenzen müssen von den LM-Potenzen unterschieden werden. Q-Potenzen werden grundsätzlich aus der Verreibung (C1 bis C3) des jeweiligen Ausgangsstoffes – Trituration genannt – hergestellt. LM-Potenzen dagegen werden zum größten Teil aus alkoholischen Auszügen der jeweiligen Grundsubstanz (C1 bis C3) hergestellt. Diese werden Dilutionen genannt. Für einige Ausgangsstoffe ist die Herstellung der LM und Q-Potenzen allerdings gleich. So wird Aurum (Gold) in jedem Fall für die C1 bis C3 verrieben, um es in Lösung zu bringen. Ein Verfahren das übrigens von Hahnemann in Europa erstmalig eingeführt wurde. Weiter sind die LM-Potenzen nicht zu verwechseln mit der Potenz C50'000, die als lateinische Bezeichnung die Bezeichnung LM tragen könnte. |
Die Konzentration des Ausgangsstoffes in einer C6- und einer D12-Potenz ist die gleiche, nämlich jeweils Ausgangskonzentration/1012. Gemäß der homöopathischen Lehre haben die C6- und D12-Potenzen jedoch unterschiedliche Eigenschaften, da einer 12-fach potenzierten Substanz eine größere Wirkung zugeschrieben wird. Aus der Loschmidt-Zahl ergibt sich die Verdünnung, in der kein arzneilicher Stoff mehr vorhanden ist (ab D23, C12, LM6 = nur noch hypothetische energetische Mittel).
Chemisch nachweisbarer Anteil arzneilicher Substanzen
Nach 12 Potenzierungsschritten (C-Potenzen) bzw. nach 24 Potenzierungsschritten (D-Potenzen) wird ein Verdünnungsverhältnis von 1:1024 erreicht, das über die Avogadrozahl hinaus geht, so dass in einem Mol Endprodukt statistisch ein einziges Molekül des Stoffes der Urtinktur nur zufällig enthalten sein kann. Mit jedem weiteren Potenzierungsschritt vermindert sich die Wahrscheinlichkeit der Anwesenheit dieses einen Moleküls im Endprodukt um den Faktor der Verdünnung, das heißt 100-mal oder 10-mal. Bei Q-Potenzen wird das Verdünnungsverhältnis von 1:1024 ab Q4 überschritten.
Die Forderung nach Verdünnung entstand ursprünglich, weil die Giftwirkung der verwendeten Stoffe vermindert werden sollte. In der weiteren Entwicklung der Homöopathie spielte der chemisch nachweisbare Anteil der Grundsubstanzen jedoch keine große Rolle mehr, da ohnehin meist höhere Potenzen als C12 verwendet werden. Lediglich im Bereich der D-Potenzen spielt der stoffliche Anteil eine gewisse Rolle.
Kritik an der Methode der Potenzierung
Aus physikalischer Sicht handelt es sich bei der Potenzierung um eine reine Verdünnung der Ausgangssubstanz. Hinweise für eine Übertragung einer Wirkung von Substanzen auf das Verdünnungsmittel gibt es nicht.
- Weitere Kritik unter: Homöopathie#Kritik an der Homöopathie