Mord ist die von der menschlichen Gemeinschaft besonders verurteilte, ungesetzliche Tötung eines Menschen.
Alle Staaten, Gesellschaften und Religionen verurteilen die Tötung von Menschen im allgemeinen Fall, unterscheiden jedoch nach den Umständen und machen Ausnahmen.
§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) der Bundesrepublik Deutschland lautet:
- (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
- (2) Mörder ist, wer
- aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
- heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
- einen Menschen tötet.
Im deutschen Recht unterscheidet sich der Mord vom Totschlag (§ 212 StGB) dadurch, dass bei der Tötung ein mindestens sog. Mordmerkmal verwirklicht wird, also aus einer besonders niedrigen Motivation (1. Gruppe), auf besonders abstoßende Weise (2. Gruppe) oder in Verbindung mit einer anderen Straftat (3. Gruppe) getötet wird. Ist ein Mordmerkmal erfüllt, ist nach dem Gesetz zwingend auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Auch Abtreibung wird von einigen religiöse Gruppierungen als Mord betrachten. Da ungeborene Kinder aber keine natürliche Personen und damit keine Menschen im Sinne § 211 StGB sind, wird Abtreibung im StGB im Abschnitt Verbrechen und Vergehen wider das Leben extra aufgeführt, da es nicht als Mord qualifiziert werden kann.
Die von Soldaten vorgenommenen Tötungen gegnerischer Soldaten werden vom Kriegs-Völkerrecht nicht als Mord angesehen. Es gibt jedoch Aussagen aus pazifistischen Kreisen innerhalb der Gesellschaft, die Soldaten als Mörder bezeichnen. Siehe auch Soldaten sind Mörder.
Die Mordtaten, die während des Dritten Reiches durch das nationalsozialistische Regime begangen wurden, werden allgemein als solche beurteilt und wurden dementsprechend als Völkermord in den Nürnberger Prozessen und in der DDR und der BRD verfolgt.