Kriminaldienstmarke

Dienstmarke der deutschen und österreichischen Kriminalpolizei
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Die Kriminaldienstmarke dient, neben dem Dienstausweis, den Beamtinnen und Beamten der deutschen Kriminalpolizei als Legitimation gegenüber dem Bürger.

Vorderseite einer Kriminaldienstmarke
Rückseite einer Kriminaldienstmarke (hier vom Bundeskriminalamt)

Erscheinungsbild

Die Dienstmarke ist eine ovale Messingscheibe, welche 60 mm breit, 42 mm hoch und 3 mm dick ist. Auf der Vorderseite ist das Wort KRIMINALPOLZEI sowie ein Polizeistern (ohne Landeswappen) abgebildet. Auf der Rückseite ist die ausstellende Dienststelle sowie das Bundes- oder Landeswappen abgebildet. Zusätzlich ist auf dieser Seite eine (vierstellige) Nummer eingestanzt, die auch auf dem Polizeidienstausweis eingetragen ist.

Geschichte

Ab 1954 wurde bei den Polizeien der Bundesländern und im Bundeskriminalamt die noch heute gebräuchliche ovale Kriminaldienstmarke eingeführt. Ursprung ist die Legitimationsmedaille der Koeniglich Preussischen Policei-Beamten. Die Aufgaben der damaligen Kriminalpolizei wurden Anfang des 19. Jahrhunderts im Preußischen Polizeireglement festgelegt.

Funktion

Die an einer Kette getragene Marke dient den Beamten der Kriminalpolizei dazu, sich trotz fehlender Uniform als Polizeibeamte zu legitimieren.