das legalitätsprinzip ist ein tragender bestandteil der österreichischen Rechtsordnung!
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die engen Grenzen, die der Polizei gesetzt sind von allen so geteilt wird. Nach meinem Kenntnisstand muss die Polizei sogar dann noch eine Anzeige fertigen, wenn sie Kenntnis von einem Verfahrenshindernis (fehlende Schuldfähigkeit) hat. --Ne68bj 14:41, 4. Jan 2005 (CET)
Ich meine das Fettgedruckte sei falsch:
(...) Durchbrochen wird das Legalitätsprinzip durch das Opportunitätsprinzip. Besteht nur eine geringe Schuld oder sind schwerwiegendere Straftaten zu verfolgen, so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegebenenfalls einstellen. (...)