Null-Eins-Gesetz

Wikimedia-Begriffsklärungsseite
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. September 2006 um 18:19 Uhr durch Philipendula (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 87.4.106.183 (Beiträge) rückgängig gemacht und letzte Version von Scherben wiederhergestellt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Null-Eins-Gesetze werden in der Wahrscheinlichkeitstheorie solche Sätze bezeichnet, die besagen, dass die Wahrscheinlichkeit für Ereignisse eines bestimmten Typs entweder 0 oder 1 sind. Das heißt: Sie treten entweder sicher ein oder sicher nicht.

Null-Eins-Gesetz von Kolmogorow

Das wohl bekannteste Null-Eins-Gesetz stammt von Andrei Kolmogorow und lässt sich wie folgt formulieren:

Für eine Folge stochastisch unabhängiger σ-Algebren   sei   die terminale σ-Algebra. Dann gilt für jedes  

Der Beweis fusst darauf, dass sich aus elementaren Umformungen der Unabhängigkeitseigenschaft der σ-Algebren zeigen lässt, dass   unabhängig zu sich selbst ist, mithin also   gelten muss.

Null-Eins-Gesetz von Borel

Das Émile Borel zugeschriebene Null-Eins-Gesetz besagt als Folgerung aus dem Kolmogorowschen Gesetz, dass die Wahrscheinlichkeit für den Limes superior einer Folge unabhängiger Ereignisse immer entweder 0 oder 1 ist.

Diese Aussage ist eng mit dem Borel-Cantelli-Lemma verbunden.