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Diskussion:Reichskammergericht

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In dem Abschnitt "Gründung und historische Entwicklung" erscheint folgender Satz:

"Weiterhin stellte nunmehr der König die Richter (Assessoren) am Gericht nicht mehr ausschließlich, sondern nur noch teilweise."

Ursprünglich hatte ich anstelle des Wortes "Richter" das Wort "Urteiler" benutzt. Das ist später geändert worden. Inhaltlich ist das nicht falsch, jedoch kann es zu Missverständnissen führen. Ich hatte bewusst das zugegebenermaßen altertümliche Wort "Urteiler" verwendet, um die Assessoren vom Kammerrichter abzugrenzen, der nur ganz begrenzt juristisch mitentschieden hat, sondern vielmehr hauptsächlich Repräsentationsgewalt, Aufsicht über die Assessoren und organisatorische Verfahrensleitung ausübte. KammerRICHTER ist also ein Fachbegriff, der nicht mit den Assessoren (ebenso ein Fachbegriff) verwechselt werden darf.

Ich würde vorschlagen, die Begrifflichkeit wieder zu ändern. Vielleicht - wie dies weiter unten geschehen ist - könnte man anstelle "Richter" oder "Urteiler" das Wort "Beisitzer" verwenden. ... (nicht signierter Beitrag von 139.18.126.124 (Diskussion)Emha +– 13:56, 1. Sep 2006 (CEST) 18:00, 2. Jun 2005)

Literatur: Neue Serie in der WNZ

Vom 14. September bis zum 10. Dezember wird anlässlich der Auflösung des Reichskammergerichtes am 6. August 1806 eine Ausstellung "Altes Reich und neues Recht - von den Anfängen der bürgerlichen Freiheit" in Wetzlar gezeigt. In der Wetzlarer Neuen Zeitung erscheint ab heute eine Serie, in der in loser Folge einzelne Aspekte des Museums und der anstehenden Präsentation über das Wetzlarer Reichskammergericht vorgestellt werden. Ich verlinke die Artikel als Literaturquelle zum Einbau in den Artikel:

Gottesurteil

kann es sein dass die Abschaffung von Gottesurteil/Gerichtskampf mit der Einsetzung des RKG zusammenfiel? 130.60.142.151 19:30, 27. Sep 2006 (CEST)