FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Eider incl. Seen
Diese Baustelle befindet sich fälschlicherweise im Artikelnamensraum. Bitte verschiebe die Seite oder entferne den Baustein {{Baustelle}} .
|
Das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Eider incl. Seen ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön mit den Gemeinden Warnau, Kirchbarkau, Bothkamp, im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Bissee, Groß Buchwald, Brügge, Wattenbek, Reesdorf, Schmalstede, Techelsdorf, Grevenkrug, Böhnhusen, Blumenthal, Flintbek, Rumohr, Molfsee, Mielkendorf, Achterwehr, Rodenbek, Westensee, Schierensee, Felde und Krummwisch sowie die kreisfreie Stadt Kiel. Es liegt in der kontinentalen biogeografischen Region und in der Naturräumlichen Haupteinheit Schleswig-Holsteinisches Hügelland,[1] in der Landschaft Eider-Moränengebiet.[2]
FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Eider incl. Seen
| ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 2502 ha | |
Kennung | 1725-392 | |
WDPA-ID | 555517897 | |
Natura-2000-ID | DE1725392 | |
FFH-Gebiet | 2502 ha | |
Geographische Lage | 54° 17′ N, 9° 58′ O | |
| ||
Meereshöhe | von 7 m bis 52,1 m | |
Einrichtungsdatum | Februar 2006 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Es hat eine Fläche von 2502 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 23,2 km. Der höchste Punkt im FFH-Gebiet liegt mit 52,1 m über NN in einem bewaldeten Endmoränengebiet, dem Grevenkruger Rücken östlich der L 318.[3] Der niedrigste Bereich mit 7 m über NN liegt am Nordrand des FFH-Gebietes.
Das FFH-Gebiet umfasst ein durch den Lauf der Eider zusammenhängendes Gebiet vom Quellgebiet der Eider im Süden bis zum Beginn des Achterwehrer Schifffahrtskanal in Achterwehr im Norden, lediglich durch die Zufahrt zum Gut Bothkamp und den Mühlenteich in Steinfurth für wenige Meter unterbrochen.
Zum FFH-Gebiet gehört ein 30,4 ha großes Areal 2,5 km nordwestlich des Nordendes des Hauptgebietes in der Gemeinde Krummwisch.[4] Es ist ein mit Mischwald bestandenes hügeliges Endmoränengebiet mit einer höchsten Erhebung von 38,7 m über NN im Norden und einem tiefsten Bereich von 16 m über NN an seiner Südspitze.[5] Es beinhaltet einen Ölbunker der Wehrmacht bei Jägerslust. Dessen unterirdische Gänge sind der Lebensräum mehrerer Fledermausarten.
Das FFH-Gebiet beginnt im Süden in einem Niederungsgebiet des Fließgewässers Vorfluter Warnau 700 m westlich der Wohnbebauung der Gemeinde Warnau und östlich des Fließgewässers Dosenbek im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes Bothkamper See.[6] Die Warnau mündet in die Dosenbek kurz vor deren Mündung in den Hochfelder See. Die Doesenbek durchfließt den Hochfelder See und mündet nach 1,2 km in den Bothkamper See. Zum FFH-Gebiet gehören neben dem Hochfelder See und dem Bothkamper See noch der benachbarte Lütjensee, dessen Ausfluss ebenfalls kurz vor dem Bothkamper See in die Dosenbek mündet. Am Südende des Bothkamper Sees befindet sich östlich der Ortschaft Bissee dessen Ablauf, der ab hier Eider genannt wird.[7]
Von hier ab bildet die Eider mit ihren Uferauen auf 8,5 km das FFH-Gebiet bis zur Gemeinde Reesdorf bei Bordesholm. Nach der Unterquerung der Eisenbahnstrecke Neumünster–Kiel durch die Eider verbreitert sich das FFH-Gebiet entlang des Laufes der Eider Richtung Norden zwischen der Bahnlinie im Osten und der Landesstraße L 318 im Westen bis auf 1,3 km kurz vor der Ortschaft Großflintbek.[8] Hinter Molfsee und Kleinflintbek weitet sich das Eidertal wieder auf bis zu 900 m auf der Höhe des westlich gelegenen Freilichtmuseums Molfsee. Hier gehören auch die mehrheitlich bewaldeten Steilhänge der Endmoränen westlich der Eisenbahnlinie Neumünster-Kiel zum FFH-Gebiet. Kurz vor der Unterquerung der L 318 durch die Eider mündet das Fließgewässer Würbek in die Eider. Nach weiteren 850 m mündet die Eider in den Schulensee. Im Nordwesten des Sees verlässt die Eider den Schulensee Richtung Westen und durchquert das Wohngebiet des Ortes Schulensee.
Kurz vor der Bundesautobahn A 215 weitet sich das FFH-Gebiet nach Norden in eine 29 ha große von Nord nach Süd abfallende Grünlandfläche. Es ist die Spitze einer Endmoräne. Westlich der Autobahn passiert die Eider den Nordrand der Wohnbebauung des Ortes Mielkendorf. Danach ist der Fluss bis zum Wehr der Steinfurther Mühle auf 15 m Breite aufgestaut.
Hinter dem Stauwehr verzweigt sich das FFH-Gebiet zum einen beidseitig der Hansdorfer Au nach Nordosten bis zum Hansdorfer See und seiner Umgebung, zum anderen mit der Eider nach Südwesten in den Westensee. Zum FFH-Gebiet gehört neben dem Westensee mit seiner Umgebung auch der nördlich des Westensees gelegene Ahrensee und der mit dem Westensee durch einen Durchstich verbundene westlich gelegene Bossee. Die Eider verlässt den Westensee nach Norden. Nach 2 km endet das FFH-Gebiet an der Brücke der L 48 über die Eider in Achterwehr.
Knapp ein Drittel der Fläche des FFH-Gebietes besteht aus stehenden und fließenden Gewässern, ein weiteres knappes Drittel besteht aus Mooren, Sümpfen und feuchtem Uferbewuchs der Gewässer. Das letzte Drittel teilt sich in Nadelwald, Laubwald und Grünland sowie sonstige Ackerflächen, siehe Diagramm 1.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 2006 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2011 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) ausgewiesen. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[9] Wegen der Gebietsgröße und der hohen Anzahl von beteiligten Eigentümern und Gemeinden wurden mehrere teilgebietsbezogene Managementpläne erstellt:
- Teilgebiet Eidertal, erstellt am 22. Dezember 2017[10]
- Teilgebiet Bissee bis Reesdorf, erstellt am 1. Februar 2019[11]
- Teilgebiet Bothkamper See, erstellt am 8. Februar 2018[12]
- Teilgebiet Flächen der SHLF, erstellt am 1. Oktober 2013[13]
Managementplan Teilgebiet Eidertal
Der Managementplan Teilgebiet Eidertal behandelt den Flussverlauf der oberen Eider von deren Ausgang am Bothkamper See im Süden bis zum nördlichen Ende des FFH-Gebietes in Achterwehr.[14] Zu diesem Gesamtmanagementplan des Flussverlaufes der oberen Eider sollen noch weitere Teilmanagementpläne erstellt werden. Mit Stand Januar 2022 war nur der Teilmanagementplan Teilgebiet Bissee bis Reesdorf veröffentlicht worden. Die Teilmanagementpläne Reesdorf bis Flintbek, Flintbek bis Steinfurther Mühle und Steinfurther Mühle bis Achterwehr stehen noch aus.
Managementplan Teilgebiet Bissee bis Reesdorf
Der Managementplan Teilgebiet Bissee bis Reesdorf behandelt ausschließlich den auch schon im Managementplan Eidertal behandelten Bereich des Eiderverlaufs zwischen dem Bothkamper See bei Bissee und der Unterquerung der Eisenbahnlinie Neumünster-Kiel bei Reesdorf. Dieser Teil des FFH-Gebietes besteht nur aus dem Flussverlauf der Eider mit einem beidseitigem Uferstreifen. Die größte FFH-Gebietsbreite beträgt in diesem Abschnitt 200 m.[15]
Managementplan Teilgebiet Bothkamper See
Der Managementplan Teilgebiet Bothkamper See umfasst die Flächen Bothkamper See, Hochfelder See, Lütjensee und deren Umgebung.[16][17]
Managementplan Flächen der SHLF
Dies ist der älteste Managementplan in diesem FFH-Gebiet. Er behandelt ausschließlich die beiden Waldgebiete zwischen Blumenthal und Techelsdorf.[18]
Gebietsbetreuung
Mit der Betreuung des FFH-Gebietes Gebiet der Oberen Eider incl. Seen hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) gem. § 20 LNatSchG den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. beauftragt.[19] Dies gilt allerdings nur für den Teilbereich westlicher Westensee und Hansdorfer See.
Naturschutzumgebung
Durch die Weitläufigkeit des FFH-Gebietes überschneidet es sich mit mehreren Natur-, Vogel und Landschaftsschutzgebieten.
In den 1990er Jahren wurde vom Umweltamt Kiel ein Naturschutzprojekt namens „Weidelandschaft Eidertal“ entworfen, das unter anderem aus EU-Mitteln gefördert und durch die Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel wissenschaftlich begleitet wurde.[20] Gegenstand war die Entwicklung des Eidertals zwischen Reesdorf und Flintbek zu einer Modellregion für angewandten Naturschutz. Projektträger war der Wasser- und Bodenverband Obere Eider, der 235 ha Weideland an der Eider aufkaufte oder pachtete und dort Galloway-, Heckrinder, Koniks zur extensiven Beweidung einsetzte.
Naturschutzgebiete (NSG)
Das Südende des FFH-Gebietes beinhaltet vollständig das am 13. Dezember 1990 gegründete Naturschutzgebiet Lütjensee und Hochfelder See südöstlich Gut Bothkamp. Mit der Betreuung dieses Naturschutzgebietes hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) gem. § 20 LNatSchG den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. [21] Bei Schulensee und im Stadtgebiet von Kiel liegt das am 31. Juli 1986 gegründete Naturschutzgebiet Schulensee und Umgebung vollständig im FFH-Gebiet. Ebenfalls vollständig im FFH-Gebiet liegt am Nordende das am 22. Dezember 1982 gegründete Naturschutzgebiet Ahrensee und nordöstlicher Westensee. Mit der Betreuung dieses Naturschutzgebietes hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) gem. § 20 LNatSchG den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. beauftragt.[22]
Vogelschutzgebiete
Das Naturschutzgebiet Ahrensee und nordöstlicher Westensee ist flächenmäßig identisch mit dem Europäischen Vogelschutzgebiet DE-1725-401 „NSG Ahrensee und nordöstlicher Westensee“ und liegt vollständig im FFH-Gebiet.
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Der südliche Teil des FFH-Gebietes bis zur ersten Unterquerung der L 49 durch die Eider in Brüggen liegt vollständig im am 20. Dezember 1996 geschaffenem Landschaftsschutzgebiet Tal der Drögen Eider und Eidertal.[23][24] Etwa 2,1 km flussabwärts beginnt das am 14. März 2006 gegründete Landschaftsschutzgebiet Landschaft der Oberen Eider.[25] Dieses endet an der Kreisstraße K 32 kurz vor der Steinfelder Mühle. Dort beginnt das am 17. März 2004 gegründete Landschaftsschutzgebiet Westenseelandschaft.[26] In beiden Landschaftsschutzgebieten liegt der restliche Teil des FFH-Gebietes Gebiet der Oberen Eider incl. Seen. Lediglich die Exklave des Ölbunkers bei Jägerslust liegt in keinem LSG.
Naturparks
Der nördliche Teil des FFH-Gebietes östlich der Bundesautobahn A 215 bis kurz vor Achterwehr ist Teil des Naturparks Westensee.[27]
Geotope
Im Eidertal zwischen Reesdorf und Großflintbek befinden sich mehrere gesetzlich geschützte Geotope:[28]
- Tu 010 Eidertal (Eiszeitliches Gletschertunneltal)
- Mr 009 Kesselmoor Eidertal
- Mr 010 Verlandungsniedermoor Eidertal
Archäologische Bodendenkmäler
Das FFH-Gebiet enthält einige archäologische Bodendenkmähler:
Bodendenkmal-Nummer | Bezeichnung | Lage |
---|---|---|
aKD-ALSH-003139 | Großsteingrab (Langbett/Langhügel) | 54° 12′ 57″ N, 10° 1′ 30″ O |
aKD-ALSH-003140 | Großsteingrab (Rundhügel) | 54° 12′ 57″ N, 10° 1′ 31″ O |
aKD-ALSH-003141 | Grabhügel | 54° 13′ 8″ N, 10° 1′ 26″ O |
aKD-ALSH-003093 | Abschnittsburg | 54° 14′ 31″ N, 10° 3′ 2″ O |
aKD-ALSH-002922 | Turmhügelburg (Motte) | 54° 18′ 6″ N, 9° 57′ 47″ O |
Öffentlichkeitsarbeit
Das LLUR hat für das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Eider incl. Seen im November 2010 ein BIS-Faltblatt des Besucher-Informationssystems des Landes Schleswig Holstein (BIS) in digitaler Form veröffentlicht. Dort wird die Geschichte, Geologie, Flora und Fauna, sowie die Möglichkeiten das Gebiet der Oberen Eider zu besuchen, auf 24 Seiten ausführlich beschrieben.[29] Für das im FFH-Gebiet liegende Naturschutzgebiet Lütjensee und Hochfelder See südöstlich Gut Bothkamp hat das LLUR im September 2009 ebenfalls ein BIS-Faltblatt herausgebracht.[30] Für das ebenfalls im FFH-Gebiet liegende Naturschutzgebiet Schulensee und Umgebung hat die Stadt Kiel im September 2018 ein Info-Faltblatt veröffentlicht.[31] An vielen Stellen im FFH-Gebiet, insbesondere in den Naturschutzgebieten, sind BIS-Infotafeln des LLUR aufgestellt.
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[32][33]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[34]
- 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen (Gesamtbeurteilung C)[35]
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung B)[36]
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (Gesamtbeurteilung C)[37]
- 6430 Feuchte Hochstaudenfluren (Gesamtbeurteilung C)[38]
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung B)[39]
- 7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide (Gesamtbeurteilung B)[40]
- 7220* Kalktuffquelle (Gesamtbeurteilung B)[41]
- 7230 Kalkreiche Niedermoore (Gesamtbeurteilung B)[42]
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C)[43]
- 9120* Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe (Gesamtbeurteilung A)[44]
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung B)[45]
- 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Gesamtbeurteilung C)[46]
- 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Gesamtbeurteilung B)[47]
- 91D0* Moorwälder (Gesamtbeurteilung C)[48]
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (Gesamtbeurteilung C)[49]
Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[50]
- 1016 Bauchige Windelschnecke (Gesamtbeurteilung B)[51]
- 1032 Bachmuschel (Gesamtbeurteilung B)[52]
- 1084 Eremit (Käfer) (Gesamtbeurteilung C)[53]
- 1149 Steinbeißer (Gesamtbeurteilung B)[54]
- 1166 Kammmolch (Gesamtbeurteilung C)[55]
- 1318 Teichfledermaus (Gesamtbeurteilung A + C)[56]
- 1323 Bechsteinfledermaus (Gesamtbeurteilung C)[57]
- 1355 Fischotter (Gesamtbeurteilung C)[58]
- 4056 Zierliche Tellerschnecke (Gesamtbeurteilung B)[59]
Fast die Hälfte der FFH-Gebietsfläche ist mit FFH-Lebensraumtypen ausgewiesen, Den größten Anteil mit über 99% aller im FFH-Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen nimmt der LRT 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore ein, siehe auch Diagramm 4. Dieser liegt im Wesentlichen im Zentrum des FFH-Gebietes. Am Ostrand befinden sich zwei kleine insgesamt 2,15 ha große Flächen mit dem LRT 4030 Trockene Heiden. Im Nordwesten besteht ein zusammenhängendes Gebiet aus einem Mosaik des vorherrschenden LRT 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore mit dem LRT 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften.[60] Über die Hälfte der Gebietsfläche ist keinem LRT zugeordnet. Diese Flächen liegen vornehmlich im Randbereich des FFH-Gebietes und bestehen unter anderem aus Intensivgrünland, Ackerflächen und im Süden aus Aufforstungen mit Nadelgehölzen.[61]
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[62]
- 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide
- 7220* Kalktuffquelle
- 7230 Kalkreiche Niedermoore
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
- 9120* Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder
- 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
- 9180* Schlucht- und Hangmischwälder
- 91D0* Moorwälder
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
- 1016 Bauchige Windelschnecke
- 1032 Bachmuschel
- 1149 Steinbeißer
- 1318 Teichfledermaus
- 4056 Zierliche Tellerschnecke
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[62]
- 6430 Feuchte Hochstaudenfluren
- 1166 Kammmolch
- 1084 Eremit (Käfer)
- 1323 Bechsteinfledermaus
- 1355 Fischotter
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung in den Managementplänen beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen:
- Managementplan Teilgebiet Eidertal, Seite 32 bis 76.[63]
- Managementplan Teilgebiet Bissee bis Reesdorf, Seite 20 bis 34.[64]
- Managementplan Teilgebiet Bothkamper See, Seite 32 bis 34.[65]
- Managementplan Flächen der SHLF, Seite bis
Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Fast alle LRT-Flächen haben im Standard-Datenbogen eine gute Gesamtbeurteilung zugesprochen bekommen, siehe Diagramm 5. Nur der LRT 4030 Trockene Heiden hat keine gute Bewertung bescheinigt bekommen.
Der Schutzstatus der Flächen des FFH-Gebietes Fockbeker Moor stellt sich mit Stand 13. Dezember 2021 wie folgt dar:
Knapp die Hälfte der Flächen hat sowohl den Schutzstatus für Natura 2000-Gebiete als FFH-Lebensraumtyp als auch gleichzeitig den eines gesetzlich geschützten Biotopes nach der Biotopverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 13. Mai 2019.[66] Knapp 5 % der Fläche hat nur den Status eines gesetzlich geschützten Biotops. Knapp die Hälfte der Fläche unterliegt keinem der beiden Schutzstati, siehe auch Diagramm 6. Die Waldgebiete im Süden unterliegen nach §1 des Landeswaldgesetzes des Landes Schleswig-Holstein einem besonderen Schutz.[67]
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[68] Konkrete Empfehlungen sind in einer Maßnahmenkarte für bisher durchgeführte Maßnahmen[69] und einer für geplante Maßnahmen[70] beschrieben. Die Maßnahmen sind zudem in 21 Maßnahmenblättern[71] als Planungsmittel festgehalten.
Mit Beginn der 1980er Jahre wurde mit der Wiedervernässung des Fockbeker Moores begonnen. Das Gebiet wird durch drei Entwässerungsgräben, die das FFH-Gebiet in Richtung Südost durchziehen, in das Fließgewässer Dorbek entwässert. Es handelt sich hier um die Verbandsgewässer des Wasser- und Bodenverbandes Dorbek.
Bisherige Maßnahmen:
- Auf einer der beiden Flächen mit dem LRT 4030 Trockene Heiden wurde die Fläche geplaggt (Lage ).
- Alle Moorflächen wurden weitgehend vom Baum- und Strauchbewuchs befreit (entkusselt).
- An der Südgrenze des Hochmoores wurde ein neuer Wall mit Überlauf zum Nadelwald angelegt. Damit erhöhte sich der Wasserstand bis zu einem Meter.
- Waldumbau des südlichen Nadelwaldes zu Mischwald.
- Errichtung der Aussichtsplattform (Lage ).
- Erstellung eines Gutachtens zur Wiedervernässung.
Notwendige Maßnahmen:
Diese Maßnahmen sind zur Einhaltung des Verschlechterungsverbotes[72] aus Sicht des LLUR zwingend notwendig. Alle Maßnahmen in der Maßnahmenkarte und den Maßnahmenblättern befinden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Entwurfsstadium.
Weitergehende und Sonstige Maßnahmen:
Hier handelt es sich um freiwillige Maßnahmen, die das Einverständnis mit dem Eigentümer voraussetzen. Alle Maßnahmen in der Maßnahmenkarte und den Maßnahmenblättern befinden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Entwurfsstadium.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Neuere Daten liegen nicht vor (Stand Dezember 2021).
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[73] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[74] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[75] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[76] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[77]
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Liste der in Deutschland vorkommenden FFH-Lebensraumtypen, Bundesamt für Naturschutz, 15. Dezember 2021 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) (PDF; 150 kB), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019
- Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (PDF; 9,4 MB), 6. Fassung, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), April 2021
Einzelnachweise
- ↑ Gebiet der oberen Eider incl. Seen. In: Natura 2000-Gebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 8. Januar 2022.
- ↑ Eider-Moränengebiet. Schutzwürdige Landschaften. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Höchster Punkt des FFH-Gebietes 1725-392 Gebiet der Oberen Eider incl. Seen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Januar 2022.
- ↑ 2. Teilgebiet des FFH-Gebietes 1725-392 Gebiet der Oberen Eider incl. Seen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Januar 2022.
- ↑ Höchster Punkt im nördlichen Teilgebiet des FFH-Gebietes 1725-392 Gebiet der Oberen Eider incl. Seen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Januar 2022.
- ↑ Südgrenze des FFH-Gebietes 1725-392 Gebiet der Oberen Eider incl. Seen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Januar 2022.
- ↑ Beginn der Eider bei Bissee im FFH-Gebiet 1725-392 Gebiet der Oberen Eider incl. Seen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Januar 2022.
- ↑ Breiteste Stelle des FFH-Gebietes 1725-392 Gebiet der Oberen Eider incl. Seen bei Großflintbek. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Januar 2022.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 76 kB) DE1725392. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2006, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1725-392 „Gebiet der oberen Eider incl. Seen“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1725-401 „NSG Ahrensee und nordöstlicher Westensee“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 22. Dezember 2017, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1725-392 „Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“ Konkretisierende Ergänzung für das Teilgebiet Bissee - Reesdorf. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 1. Februar 2019, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1725-392 „Gebiet der Oberen Eider incl. Seen“ Konkretisierende Ergänzung für das Teilgebiet Bothkamper See, Lütjensee, Hochfelder See und Umgebung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 8. Februar 2018, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1725-392 „Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“ Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten Gehege „Grevenkruger Rücken“ und „Techelsdorf“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Oktober 2013, abgerufen am 1. Oktober 2022.
- ↑ Managementplan 1725 - 392 / Gebiet der Oberen Eider incl. Seen 1725 - 401 / NSG Ahrensee und nordöstlicher Westensee. Karte 1 - Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. November 2017, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Managementplan 1725-392 / Gebiet der Oberen Eider inklusive Seen - Teilgebiet Bissee - Reesdorf. Karte 1 - Geltungsbereich des Teilmanagementplans -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 19. Juni 2018, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Managementplan 1725-392 "Gebiet der Oberen Eider inklusive Seen" - Teilgebiet Bothkamper See, Lütjensee, Hochfelder See und Umgebung. Karte 1 - Geltungsbereich des Teilmanagementplans -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2. November 2017, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Managementplan 1725-392 / Gebiet der Oberen Eider inklusive Seen - Teilgebiet Bothkamper See, Lütjensee, Hochfelder See und Umgebung -. Karte 2 - Gebietsabgrenzung -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2. November 2017, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Managementplan FFH 1725-392 Gebiet der oberen Eider incl. Seen Flächen der SHLF. Karte 1b - Schutzstatus -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. August 2012, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. Lfd. Nr. 1.17.8. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Bettina Holsten: Der Einfluss extensiver Beweidung auf ausgewählte Tiergruppen im Oberen Eidertal. Dissertation. In: https://macau.uni-kiel.de/receive/diss_mods_00000921. Selbstverlag, 2003, abgerufen am 11. Januar 2022.
- ↑ Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. 1.1.30 NSG „Lütjensee und Hochfelder See südöstlich Gut Bothkamp“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 1, abgerufen am 11. Januar 2022.
- ↑ Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. 1.17.2 NSG „Ahrensee und nordöstlicher Westensee“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 11. Januar 2022.
- ↑ Lanschftsschutzgebiete im FFH-Gebiet Gebiet der oberen Eider incl. Seen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ LSG Tal der Drögen Eider und Eidertal. In: protected planet. UNEP-WCMC, 20. Dezember 1996, abgerufen am 9. Januar 2022 (englisch).
- ↑ LSG Landschaft der Oberen Eider. In: protected planet. UNEP-WCMC, 14. März 2006, abgerufen am 9. Januar 2021 (englisch).
- ↑ LSG Westenseelandschaft. In: protected planet. UNEP-WCMC, 17. März 2004, abgerufen am 9. Januar 2022 (englisch).
- ↑ Teil des FFH-Gebietes 1725-392 Gebiet der Oberen Eider incl. Seen im Naturpark Westensee. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Januar 2022.
- ↑ Geotope im FFH-Gebiet 1725-392 Gebiet der oberen Eider incl. Seen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. August 2012, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Natura 2000: Gebiet der Oberen Eider inklusive Seen. (PDF) BIS-Faltblatt. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2010, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Lütjensee und Hochfelder See südöstlich Gut Botkamp. (PDF) BIS-Faltblatt 57-16. September 2009, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Schulensee und Umgebung. (PDF) Naturschutzgebiete in Kiel. In: Netzportal der Stadt Kiel. Umweltamt der Stadt Kiel, September 2018, abgerufen am 9. Januar 2022.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 62 kB) DE1623303 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 18. Dezember 2021.
- ↑ Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 32–34, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 53–56, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume) Stand: Oktober 2017. (PDF) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 112, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 139–142, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 7220* Kalktuffquellen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 143–145, abgerufen am 28. November 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7230 Kalkreiche Niedermoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 146–149, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
- ↑ 9120 Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe (Quercion robori-petraeae oder Ilici-Fagenion). (PDF) Bewertung Erhaltungszustand FFH-Lebensraumtypen Niedersachsen. In: Niedersachsen Portal. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Februar 2015, S. 98, abgerufen am 30. November 2021.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 207–211, abgerufen am 28. November 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
- ↑ STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1723302 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 64 KB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 15. November 2021.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1016 Bauchige Windelschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 95–97, abgerufen am 24. August 2021.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1032 Bachmuschel. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 87–89, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1084 Eremit. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 143–145, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Steinbeißer – Cobitis taenia. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 198–199, abgerufen am 25. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1318 Teichfledermaus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 336–337, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1323 Bechsteinfledermaus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 332–333, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Fischotter – Lutra lutra. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 315–316, abgerufen am 25. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 4056 Zierliche Tellerschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 80–82, abgerufen am 10. Januar 2022.
- ↑ Managementplan FFH-Gebiet DE 1623-303 Fockbeker Moor. (PDF; 2007 kB) Karte 3 - FFH-Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 19. Dezember 2021.
- ↑ Managementplan FFH-Gebiet DE 1623-303 Fockbeker Moor. (PDF; 4378 kB) Karte 2 - Vegetation. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 19. Dezember 2021.
- ↑ a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1623-303 „Fockbeker Moor“. (PDF; 187 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 11. Januar 2022.
- ↑ Managementplan 1725 - 392 / Gebiet der Oberen Eider incl. Seen 1725 - 401 / NSG Ahrensee und nordöstlicher Westensee. 5 Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. November 2017, S. 32-76, abgerufen am 11. Januar 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1725-392 „Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“ Konkretisierende Ergänzung für das Teilgebiet Bissee - Reesdorf. 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 1. Februar 2019, S. 20-34, abgerufen am 11. Januar 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1725-392 „Gebiet der Oberen Eider incl. Seen“ Konkretisierende Ergänzung für das Teilgebiet Bothkamper See, Lütjensee, Hochfelder See und Umgebung. 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 8. Februar 2018, S. 24-32, abgerufen am 11. Januar 2022.
- ↑ Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 30. Mai 2019, abgerufen am 14. Dezember 2021.
- ↑ Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 5. Dezember 2004, abgerufen am 6. Januar 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1623-303 „Fockbeker Moor“. (PDF; 4281 kB) 6. Maßnahmenplan. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 4. August 2017, S. 21, abgerufen am 20. Dezember 2020.
- ↑ Managementplan FFH-Gebiet DE 1623-303 Fockbeker Moor. (PDF; 2163 kB) Karte 8 - Bisherige Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2017, abgerufen am 20. Dezember 2021.
- ↑ Managementplan FFH-Gebiet DE 1623-303 Fockbeker Moor. (PDF; 3545 kB) Karte 7 - Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2017, abgerufen am 20. Dezember 2021.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1623-303 „Fockbeker Moor“. (PDF; 192 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 4. August 2017, abgerufen am 20. Dezember 2020.
- ↑ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.