Geschwindigkeitsüberwachung

Kontrollmaßnahme
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Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme der Polizei und der Ordnungsämter im öffentlichen Straßenverkehr zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 3 StVO).

Datei:Radargaeret Schweiz.jpg
Starenkasten, Schweiz, 2004

Zuständige Behörden

Deutschland

In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind zwei Behörden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt: Polizei und regionale Ordnungsbehörden. Während die Ordnungsämter der Kommunen innerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig sind, überwachen die Polizei und teilweise auch die Kreisverwaltungen den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie den Autobahnen.

Österreich

In Österreich ist die Bundespolizei zuständig.

Technik

Messtechnik

Bei der Geschwindigkeitsüberwachung werden verschiedene Messtechniken eingesetzt.

Radar ist eine der am weitesten verbreiteten Messtechnik. Mithilfe des Doppler-Effekt wird die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs festgestellt, bei Überschreitung der Messschwelle wird ein Foto ausgelöst. Radargeräte können sowohl auf einem Stativ als auch aus dem Kofferraum eines Kombis heraus verwendet werden. Die verwendeten Frequenzbänder in Deutschland sind das Ka-Band und das K-Band. Das Ku-Band wird nur noch sehr selten verwendet.

Die Messung mittels Lichtschranke ist eine weitere beliebte Technik. Hier werden - normal zum Straßenverlauf - an den Straßenrändern ein Sender und ein Empfänger einander gegenüber aufgestellt, so dass jeder Autofahrer diese Linie passieren muss. Zwischen den Gegenstellen werden zwei oder mehr Lichtstrahlen gesendet. Fährt ein Fahrzeug durch die Lichtstrahlen, werden diese nacheinander unterbrochen und die Zeitpunkte der Unterbrechungen ermittelt. ist die Differenzzeit geringer, als bei der maximal erlaubten Geschwindigkeit nach den Regeln der Physik möglich, wird eine Fotokamera ausgelöst.

Eine Nachfolgetechnik zur Lichtschranke stellt die Messung mittels Fotozellen dar. Das Prinzip ist zu dem der Lichtschranke identisch, zwei oder mehr Fotozellen registrieren Farbänderungen eines vorbeifahrenden Fahrzeugs und ermitteln daraus die Geschwindigkeit. Der Vorteil gegenüber der Lichtschranke besteht darin, dass kein Lichtsender mehr benötigt wird.

Die Messung mit Piezosensoren ist eine weitere Überwachungstechnik. In der Regel sind drei Sensoren in den Fahrbahnbelag eingebracht. Sie basiert ebenfalls auf der Berechnung der Geschwindigkeit aus dem Zeitunterschied zwischen mehreren Messungen. Dazu sind im Boden piezoelektrische Sensoren angebracht, die Zeitpunkte der Spannungsänderungen bei der Überfahrt eines Wagens registrieren.

Relativ neu ist die Überwachung mit einer Laserpistole. Hier sind meist Systeme gemeint, nach dem LIDAR-Prinzip aufgebaut sind. Es werden möglichst kurz hintereinander zwei oder mehr Lichtimpulse ausgesendet, welche vom Fahrzeug zurückreflektiert werden. Dabei wird jeweils die Impulslaufzeit gemessen, aus der dann aufgrund der konstanten Impulsgeschwindigkeit die Fahrzeugentfernung zu diesem Zeitpunkt errechnet werden kann. Aus diesen Zeit- und Streckenmessungen werden dann die jeweiligen Differenzen gebildet, aus denen sich schließlich die Fahrgeschwindigkeit ermitteln lässt.

Identifizierungstechnik

In Deutschland ist für einen Geschwindigkeitsverstoß ausschließlich der Fahrzeugführer verantwortlich. Eine Verantwortung des Fahrzeughalters gibt es nur in Ausnahmefällen, daher ist bei Geschwindigkeitsverstößen nicht nur die Identifizierung des Fahrzeuges (über das Kfz-Kennzeichen), sondern auch Fahrzeugführers notwendig. Dafür werden Aufzeichnungen von Foto- oder bei bestimmten Messverfahren auch Videokameras eingesetzt, die das Fahrzeug von vorn und/oder von hinten aufnehmen. Eine Bewertung des Fahrerfotos erfolgt im Rahmen des Verfahrens durch die Bußgeldbehörden und den Richter, in strittigen Fällen ordnet das Gericht ein anthropometrisches Gutachten an.

Bei Analoggeräten werden die Bilder wegen der besseren Detailschärfe bis heute größtenteils auf Schwarzweißfilm aufgenommen. Zunehmend wird jedoch die Digitalfotografie verwendet. Der Vorteil sind geringere Kosten, die fehlende Notwendigkeit eines Filmwechsels und damit verbunden längere Einsatzzeiten der Geräte sowie die Möglichkeit der elektronischen Bildübermittlung und -verarbeitung.

Unterscheidung LKW/PKW

Teilweise können die genannten Identifizierungssysteme vollautomatisch zwischen LKW und PKW unterscheiden, oft muss dem Messgerät aber durch Knopfdruck kurz auf das kommende Fahrzeug umgestellt werden, etwa bei simplen Lichtschranken mit zwei Gegenstücken. Neuere Systeme können vollautomatisch zwischen PKW und LKW unterscheiden. Als eines mehrerer Unterscheidungskriterien kann beispielsweise das Bildmaterial dienen, welches mittels eines Erkennungs-Algorithmus ausgewertet wird.

Stationäre Überwachung

Umgangssprachlich werden die stationären Anlagen oft Starenkasten genannt.

Stationäre Messgeräte werden meist von Städten und Landkreisen betrieben. Bei stationären Anlagen wird in der Regel Piezzotechnik verwendet. Die Anlage besteht aus einem Kameragehäuse auf einem Pfosten. Dieses Gehäuse ist mit den Piezzosensoren in der Straße verbunden. Oft wird der Kasten auch drehbar gebaut, sodass abwechselnd zwei Richtungen überwacht werden können. Hierzu werden dann auch in Gegenrichtung Sensoren verlegt. Die Betreiber verfügen häufig über wesentlich mehr installierte Messanlagen mit Kameragehäusen als Kameras, die in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Anlagen im überwachten Gebiet eingebaut werden. Dadurch wird bei geringen Betriebskosten eine hohe Abschreckungswirkung erzielt. Die Anlagen unterliegen einem hohen Risiko, da sie oftmals zersört oder mit Farbe bemalt werden.

In ähnlicher Weise geschieht die Ampelüberwachung, nur das hier die Induktionstechnik zur Bildung der Zeiten verwendet werden. Hier läuft ein Uhrwerk mit dem Umschalten der Ampel auf Rot an und wird gestoppt, sobald ein Fahrzeug über die in der Fahrbahn eingelassene Induktionsschleife fährt, und es wird ein Registrierfoto ausgelöst. Die meisten Geräte lösen zur Kontrolle zweimal aus, um festzustellen, ob der Fahrer evtl. vor dem Kreuzungsbereich doch noch gestoppt hat oder rückwärts gefahren ist.

 
Gut getarnter Blitzer vom Typ "Traffi Tower" bei Moritzburg (Sachsen)

Abschnittskontrolle

Bei der so genannten Abschnittskontrolle wird an mehreren Anlagen entlang der Straße das Kennzeichen mit der genauen Uhrzeit festgehalten. Daraus lässt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten ermitteln:

Abstand zwischen zwei Messstationen / Zeitdifferenz der Messungen = Durchschnittsgeschwindigkeit.


Betrieb in Österreich

In Österreich durften Radargeräte vorbeifahrende Fahrzeuge bis vor kurzem nur von hinten messen, um keine Blendung durch den Blitz des Fotoapparates zu verursachen. Erst durch Verwendung von IR-Blitzgeräten ist es auch erlaubt entgegenkommende Fahrzeuge zu messen, dabei darf aber das Gesicht des Fahrers nicht sichtbar sein, da es sonst dem Prinzip der Anonymstrafverfügung widerspricht.

Die Radarkästen werden zunehmend auch von privaten Firmen betrieben, die sich um Wartung, Einstellungen und Filmtausch kümmern. Erst die fertig ausgedruckten Strafmandate werden der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat zur Weiterverarbeitung übermittelt. Die eingetriebenen Strafgelder kommen jeweils dem für diese Straße zuständigen Straßenerhalter zu Gute. In näherer Zukunft sollen die Radargeräte untereinander vernetzt werden und digitale Fotos über das Internet an einen zentralen Rechner schicken, sodass der gesamte Verlauf der Bestrafung wesentlich schneller werden soll, da die derzeitige Verjährungsfrist von drei Monaten auch manchmal überschritten wird.

Mobile Messgeräte

Datei:Fotoeinheit.jpg
Kameraeinheit einer Eso Lichtschrankenmessanlage

Da die Abschreckungswirkung stationärer Anlagen auf ortskundige Verkehrsteilnehmer eher gering ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt.

Die Messung am jeweiligen Straßenrand erfolgt entweder per Laser, Radar oder auch Lichtschranke. Überschreitet dieses einen vorher definierten Grenzwert (variiert je nach Behörde, Auslösung zum Beispiel erst ab 9 km/h zu viel), wird die Kamera und der dazugehörige Rotblitz ausgelöst und ein Foto des Fahrzeugsführers aufgenommen. In einigen Fällen werden Kfz-Kennzeichen und gemessene Geschwindigkeit per Funk an einen Polizeibeamten übermittelt, der das Fahrzeug hinter der Messstelle zur Feststellung der Personalien anhält.

Datei:Radarfoto.JPG
Messfoto einer Geschwindigkeitsmessanlage

Das Messgerät selbst ist dabei normalerweise so aufgestellt, dass es gar nicht oder erst aus kurzer Entfernung sichtbar wird und so keine Möglichkeit zum rechtzeitigen Abbremsen besteht. Teilweise werden die Geräte auch im Heck eines geparkten Kombis platziert, um schnellere Ortswechsel durchführen zu können oder eine unauffällige Messung zu ermöglichen. Die Heckscheiben der Fahrzeuge sind dabei nicht abgedunkelt, weil die Lichtausbeute bei einem Rotlichtblitz noch geringer ist.

 
Polizeibeamter bei Geschwindigkeitskontrolle mit Laserpistole

Bei einem weiteren Verfahren, das hauptsächlich auf Autobahnen zum Einsatz kommt, werden Geschwindigkeitssünder durch ein speziell ausgestattetes ziviles Messfahrzeug PROVIDA mit Policepilot System verfolgt. Dieses Fahrzeug hält über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschwindigkeit wird über den geeichten Tacho des Messfahrzeugs ermittelt. Der Vorgang wird auf Video aufgezeichnet.

In Österreich kommen die mobilen Radargeräte immer weniger in Einsatz und werden durch die wesentlich preiswerteren Laserpistolen ersetzt.

Kritik

Geschwindigkeitsmessungen werden vielfach kritisiert. Insbesondere wird häufig Unverständnis über die damit überwachten Geschwindigkeitsbegrenzungen geäußert und vermutet, die verhängten Bußgelder dienten hauptsächlich der Stützung der klammen öffentlichen Haushalte. Diese Kritik kann nicht allgemein bestätigt oder widerlegt werden, da Geschwindigkeitsmessungen in der Zuständigkeit einer Vielzahl von Behörden liegen, die völlig unterschiedliche Philosophien beim Verhängen von Tempolimits und deren Durchsetzung verfolgen.

Kritisiert wird auch, dass Geschwindigkeitsmessungen durch getarnte Fahrzeuge faktisch einer verdeckten Ermittlung entsprechen, die ohne Anfangsverdacht ziellos gegen Bürger vorgenommen wird.

Auch der Erziehungswert ist umstritten.

Gegenmaßnahmen

Etliche Radiosender warnen im Rahmen ihrer Verkehrsmeldungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die von den Hörern gemeldet wurden. In einem Modellversuch warnt die Autobahnpolizei Köln am Vorabend im Internet und in der WDR-Lokalzeit vor geplanten Kontrollen. Dieser Service der Rundfunkgesellschaften ist umstritten. Befürworter sind der Meinung, dass das Ziel einer Geschwindigkeitsreduktion auch so erreicht wird, dem entgegnen andere, dass diese Reduktion nur punktuell erfolge.

Außerdem wird mit diversen illegalen Tricks versucht, Kontrollen vorzeitig zu erkennen, Messungen unbrauchbar zu machen oder die Verfolgung zu erschweren. So wurden Kennzeichen mit einer durchsichtigen Folie abgedeckt oder mit einem Klarsichtlack überstrichen, um beim Foto eine Reflexion zu erzeugen und das Kfz-Kennzeichen unleserlich zu machen. Zusätzlich zur Strafbarkeit (Kennzeichen gelten als Urkunden, somit ist der Strafbestand einer Urkundenfälschung erfüllt) sind diese Tricks bei der heutigen Technik wirkungslos.

Auch so genannte Radarwarner sind zwar im Handel erhältlich, dürfen aber nicht im Verkehr eingesetzt werden. Bei Benutzung drohen Bußgeldstrafen und Vormerkungen. In Deutschland 75 € Bußgeld und 4 Punkte“.
Ebenso verboten sind Infrarot-Laserstörer, die Messungen per Laserpistolen unmöglich machen .

Durch starkes Beschleunigen oder Bremsen, dem Aussenden von eigenen Infrarot-Laserstrahlen oder einer Überlagerung, kann die Funkkommunikation zwischen Messanlage und Kamera gestört werden. Letztere sind wie Radarwarner illegal. Jedoch sind diese Störgeräte nicht straßenverkehrsrechtlich, sondern fernmelderechtlich verboten, da das Verwenden von Funkanlagen, die ausschließlich dem Stören anderer Funksendungen dienen, verboten ist.

Siehe auch