Parafiskalische Abgaben sind Abgaben, die sowohl für im Inland produzierte Waren gezahlt werden muss, als auch für importierte Waren. Ihr Ertrag kommt allerdings nur den inländischen Erzeugnissen zugute. Sie gelten somit im Europarecht als "Abgaben gleicher Wirkung" nach Art. 90 EGV und behindern somit den freien Markt und sind unzulässig. Quelle: Streinz, Rudolf: Europarecht, 5. Auflage, 2001, C.F. Müller, S.291.